Neue Richtlinie und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) für den Radverkehr in der Verkehrsplanung verankern

I 3 · Fraktionsantrag · 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:abgelehnt

Zusammenfassung

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Gefordert wurde, die aktualisierte RVS für den Radverkehr als verbindliche Grundlage für die Planung aller für den Radverkehr zugelassenen öffentlichen Verkehrsflächen in Linz zu verwenden. Die Richtlinie sollte sowohl bei Neubauten als auch bei Umbauten mit geänderter Linienführung oder wesentlichen Querschnittsänderungen gelten. Begründet wurde dies mit dem erhöhten Platzbedarf des Radverkehrs, mit Sicherheitsaspekten wie Dooring sowie mit der besseren Berücksichtigung von Radschnellverbindungen und Kreuzungsbereichen. Kosten sollten durch Umschichtungen im Budget oder in künftigen Voranschlägen abgedeckt werden. Der Beschluss wurde jedoch abgelehnt, weil Unsicherheiten, Haftungsfragen und ein notwendiger Spielraum bei der Anwendung der Richtlinie angeführt wurden.

Schlagwörter (10):radverkehrverkehrsplanungrvsverkehrssicherheitdooringradschnellverbindungenradinfrastrukturumbauneubaubudget
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Gemeinderat Mag. Langer, MA, berichtet über den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag ## I 3 Neue Richtlinie und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) für den Radverkehr in der Verkehrsplanung verankern und führt aus: „Danke schön, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es darum, dass die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen, kurz RVS für den Radverkehr stärker und expliziter in der Verkehrsplanung verankert werden. Hintergrund ist unter anderem auch, dass wir bekanntlich eine Umverteilung des Straßenraums zu Gunsten des Fuß- und in diesem Fall vor allem des Radverkehrs befürworten. Die RVS für Radverkehr in ihrer aktualisierten Form, die Anfang April veröffentlicht worden, bildet den erhöhten Platzbedarf des Radverkehrs und andere sicherheitsrelevante Themen ab. Es geht unter anderem um erhöhte Breiten von Radverkehrsanlagen, das soll unter anderem das gefährliche „Dooring“ verhindern, also wenn es durch unachtsam geöffnete Autotüren zu einem Unfall kommt. Es geht auch um die Aufnahme und Spezifikation von Radschnellverbindungen, die vor allem für den regionalen Umlandverkehr von Bedeutung sind, die Bereinigung von Kreuzungsbereichen im Sinne der Sicherheit und vieles andere. Wir sehen es hier sehr dringlich an, beim Umbau bestehender Anlagen sowie beim Neubau von Anlagen, diese Richtlinien als Grundlage zu verwenden und nur in absolut gut begründeten Ausnahmefällen davon abzuweichen. Wir stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließt: „Der Referent für Mobilität und Verkehr wird ersucht, die mit 1. April 2022 aktualisierte Richtlinie und Vorschrift für das Straßenwesen „RVS 3. Februar 2013 Radverkehr“ als Grundlage für die Planung aller für den Radverkehr zugelassenen öffentlichen Verkehrsflächen anzuwenden. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Umbauten, die eine Änderung der Linienführung oder wesentliche Änderungen der Querschnittselemente einer bestehenden Straße bedeuten. Die Bedeutung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.“ Ich bitte um Zustimmung. Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor: ## Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA: „Danke für das Ersuchen, leider können wir das, in diesem Fall nicht so annehmen. Ich stelle fest, dass mit dieser RVS noch relativ große Unsicherheiten einhergehen. Das betrifft die Bushaltestellen, vorhin habe ich eine Anfrage dazu gehabt und eine Wortmeldung von dir Helge. Jetzt gibt es einen Antrag zur RVS bezogen auf den Radverkehr. Wir werden diesen Antrag nicht annehmen, nicht, weil es nicht sinnvoll wäre, die RVS anzuwenden, das passiert zu 99 Komma irgendwas Prozent in Linz auch. Wir werden diesen Antrag nicht annehmen, schon alleine zum Schutz der Beamten und Tätigen in diesem Bereich, weil es mit Haftungsfragen einhergeht. Wenn etwas nicht richtlinienkonform ausgeführt wird und es zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden kommt, hat man Haftungsprobleme vor Gericht, wenn man nicht entsprechend argumentieren kann. 347 Wie gesagt, unsere Fachleute schauen klarerweise ganz stark darauf und auch mir ist es ein riesen Anliegen, wie du weißt, dass wir im Radverkehr und im Infrastrukturbereich für die Radfahrer etwas weiterbringen. Ich möchte richtig in die Pedale treten, damit wir fürs Radfahren etwas weiterbringen, aber nicht mit diesem Antrag. Als ein Beispiel für dieses eine Prozent, wo wir nicht RVS-konform ausführen, möchte ich die Abfahrtsrampe beim Ars Electronica Center auf Grund der Abfahrtssteile nennen. Wenn man das RVS-konform gewollt hätte, dann müssten wir die Radverkehrsrampe beim Ars Electronica Center (AEC) jetzt schließen, das ist aber, glaube ich, nicht deine Intention. Unsere Beamten schauen wirklich, zu 99,9 Prozent und immer, wenn es möglich ist, RVS-konform zu planen und auszuführen. Aber einen gewissen kleinen Spielraum brauchen wir, damit wir uns da und dort auch zu helfen wissen. Wir schauen, dass wir das Beste für alle Verkehrsteilnehmer herausholen, insofern ist die Intention gut, aber von Seiten der ÖVP gibt es keine Zustimmung zu diesem Antrag. Danke.“
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„Der Referent für Mobilität und Verkehr wird ersucht, die mit 1. April 2022 aktualisierte Richtlinie und Vorschrift für das Straßenwesen „RVS 3. Februar 2013 Radverkehr“ als Grundlage für die Planung aller für den Radverkehr zugelassenen öffentlichen Verkehrsflächen anzuwenden. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Umbauten, die eine Änderung der Linienführung oder wesentliche Änderungen der Querschnittselemente einer bestehenden Straße bedeuten. Die Bedeutung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.“
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Danke für das Ersuchen, leider können wir das, in diesem Fall nicht so annehmen. Ich stelle fest, dass mit dieser RVS noch relativ große Unsicherheiten einhergehen. Das betrifft die Bushaltestellen, vorhin habe ich eine Anfrage dazu gehabt und eine Wortmeldung von dir Helge. Jetzt gibt es einen Antrag zur RVS bezogen auf den Radverkehr. Wir werden diesen Antrag nicht annehmen, nicht, weil es nicht sinnvoll wäre, die RVS anzuwenden, das passiert zu 99 Komma irgendwas Prozent in Linz auch. Wir werden diesen Antrag nicht annehmen, schon alleine zum Schutz der Beamten und Tätigen in diesem Bereich, weil es mit Haftungsfragen einhergeht. Wenn etwas nicht richtlinienkonform ausgeführt wird und es zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden kommt, hat man Haftungsprobleme vor Gericht, wenn man nicht entsprechend argumentieren kann. 347 Wie gesagt, unsere Fachleute schauen klarerweise ganz stark darauf und auch mir ist es ein riesen Anliegen, wie du weißt, dass wir im Radverkehr und im Infrastrukturbereich für die Radfahrer etwas weiterbringen. Ich möchte richtig in die Pedale treten, damit wir fürs Radfahren etwas weiterbringen, aber nicht mit diesem Antrag. Als ein Beispiel für dieses eine Prozent, wo wir nicht RVS-konform ausführen, möchte ich die Abfahrtsrampe beim Ars Electronica Center auf Grund der Abfahrtssteile nennen. Wenn man das RVS-konform gewollt hätte, dann müssten wir die Radverkehrsrampe beim Ars Electronica Center (AEC) jetzt schließen, das ist aber, glaube ich, nicht deine Intention. Unsere Beamten schauen wirklich, zu 99,9 Prozent und immer, wenn es möglich ist, RVS-konform zu planen und auszuführen. Aber einen gewissen kleinen Spielraum brauchen wir, damit wir uns da und dort auch zu helfen wissen. Wir schauen, dass wir das Beste für alle Verkehrsteilnehmer herausholen, insofern ist die Intention gut, aber von Seiten der ÖVP gibt es keine Zustimmung zu diesem Antrag. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: abgelehnt

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (21), ÖVP (10), FPÖ (7) und NEOS (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt.