Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2025; Grundsatzgenehmigung; maximal 290.000 Euro

F 3 · Ausschussantrag · 28. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Kultur und Tourismus

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Das 37. Linzer Pflasterspektakel soll von 17. bis 19. Juli 2025 in der Innenstadt mit 30 Auftrittsorten, Pflasterspektakel-Oasen, einem Spektakelzelt und einem Kinderspektakel stattfinden. Geplant sind rund 100 internationale Kompanien und Künstler, die das kulturelle Markenzeichen der Stadt an den bekannten Orten entlang der Innenstadt beleben. Die Gesamtkosten werden mit maximal 290.000 Euro exkl. USt veranschlagt, denen erwartete Einnahmen von rund 40.000 Euro aus Standgebühren und Sponsoring gegenüberstehen. Damit beträgt der budgetwirksame Aufwand maximal 250.000 Euro exkl. USt. Die Durchführung, die Mittelverwendung und die Umsetzung durch den Magistrat wurden grundsätzlich genehmigt und einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):pflasterspektakelkulturveranstaltunginnenstadtveranstaltungsförderungsponsoringtourismusstadtmarketingkulturentwicklungbudgetveranstaltungsorganisation
AntragstextEinblendenAusblenden
Danke Frau Vizebürgermeisterin, beim vorliegenden Antrag geht es um das Linzer Pflasterspektakel, das vom 17. bis 19. Juli bereits zum 37. Mal in Linz stattfindet. Es ist das kulturelle Markenzeichen in unserer Stadt. Das Linzer Pflasterspektakel wird wieder in bewährter Form in der Linzer Innenstadt abgehalten. Es führt über die Landstraße, den Martin-Luther-Platz, den Hauptplatz, durch die Altstadt, über den Pfarrplatz, entlang der Promenade, die Herrenstraße, und so weiter. In Summe gibt es wieder insgesamt 30 Auftrittsorte. Darüber hinaus wird es auch in ausgewählten Innenhöfen sogenannte Pflasterspektakel-Oasen geben. Das sind Auftrittsorte mit Sitzgelegenheiten, wo man sich in Ruhe hinsetzen und genießen kann. Im Donaupark sowie zwischen Lentos und Brucknerhaus wird es auch noch einen Standort für ein Spektakelzelt geben und es wird ein Kinderspektakel abgehalten werden. Insgesamt werden wieder 100 internationale Kompanien und Künstler eingeladen, am Pflasterspektakel mitzuwirken. Die Kosten sind ähnlich wie in den letzten 37 Jahren. Sie setzen sich aus den Reisekosten für die Künstler, einem Taggeld von 30 Euro pro Person und einer kostengünstigen Nächtigung mit Frühstück in einem Linzer Hotel zusammen. Summa summarum kommt man dabei auf 290.000 Euro. Es wird wieder damit gerechnet, dass Einnahmen von rund 40.000 Euro erzielt werden, welche sich aus Standgebühren von Gastronomieständen, aber auch aus Sponsoringbeträgen ergeben. Das heißt, man kommt für die Abhaltung des Pflasterspektakels schlussendlich auf einen Betrag von 250.000 Euro. Ich ersuche, diesen Antrag anzunehmen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Durchführung des 37. Pflasterspektakels von 17.- 19. Juli 2025. Das Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 290.000 Euro exkl. Ust grundsätzlich genehmigt: Zu erwartende Ausgaben (exkl. USt): 290.000 Euro Zu erwartende Einnahmen (exkl. USt): 40.000 Euro Budgetwirksame Ausgaben (exkl. USt): maximal 250.000 Euro Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abteilung Linz Kultur, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), der Auswahl des Angebots für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung des jeweils zuständigen Organs mit dem Abschluss der erforderlichen Verträge (Zuschlagserteilung) beauftragt. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 290.000 Euro exkl. USt erfolgt im Rechnungsjahr 2025 auf den entsprechenden Finanzpositionen im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung). Die Verwendung von voraussichtlich 40.000 Euro exkl. USt aus Sponsoring- und Zusatzeinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von mindestens 40.000 Euro exkl. USt erfolgt im Rechnungsjahr 2025 auf den entsprechenden Finanzpositionen im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung). Der budgetwirksame Ausgaberahmen des Pflasterspektakels 2025 beläuft sich somit auf maximal 250.000 Euro exkl. USt. Die Verwendung von Sponsoringgeldern und Standgebühren, die die bereits kalkulierte Summe von Einnahmen übersteigen, zur qualitativen Programmverbesserung wird genehmigt. Die Verrechnung der selbigen erfolgt im Fonds 381000 (Städtische Kulturentwicklung).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.