Änderungsplan Nr. 217 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Lederergasse 78)

J 2 · Ausschussantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde der Änderungsplan Nr. 217 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 für das Gebiet Lederergasse 78 in der Katastralgemeinde Lustenau. Der Plan legt den Wirkungsbereich zwischen Lederergasse, Petzoldstraße und Köglstraße fest und wird als Verordnung erlassen. Mit der Rechtswirksamkeit wird der bisherige Flächenwidmungsplan im betroffenen Bereich aufgehoben. Der Plan liegt nach Kundmachung öffentlich auf und tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig; ein Mitglied nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.

Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanänderungsplanraumordnungstadtplanunglustenaulederergasseverordnungwidmungöffentliche einsicht
AntragstextEinblendenAusblenden
Stadtrat Prammer berichtet über J 2 Änderungsplan Nr. 217 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Lustenau (Lederergasse 78) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 217 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Lederergasse 78, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2022 betreffend Änderungsplan Nr. 217 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Lederergasse 78 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Änderungsplan Nr. 217 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt: Nordwest: Lederergasse Nordost: Petzoldstraße 20 und 20a Südost: Köglstraße 3 Südwest: Köglstraße Katastralgemeinde Lustenau Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 217 aufgehoben. § 4 Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen. 577
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 217 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Lederergasse 78, wird erlassen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Vielen Dank, nachdem es sich bei dem im Antrag erwähnten Antragsteller um meinen Arbeitgeber handelt, möchte ich mich bei dieser Abstimmung für befangen erklären und nicht daran teilnehmen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Mag. Langer, MA, Die Grünen, nimmt wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.