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Abschluss einer Vereinbarung über Infrastrukturkostenbeitrag im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes N 31-06-01-00 (Landgutstraße 20-22) in Höhe von 79.114,50 Euro sowie Verpflichtung zur Errichtung der technischen Infrastruktur
D 9 · Ausschussantrag · 34. Sitzung
Berichterstatter:
Ausschuss:Ausschuss für Planung, Integration und Verfassung
Ergebnis:angenommen
Quelle:PDF der Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde ein Infrastrukturkostenbeitrag von 79.114,50 Euro im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes N 31-06-01-00 für das Gebiet Landgutstraße 20–22. Die Vereinbarung regelt neben den sozialen Infrastrukturkosten auch die Herstellung der technischen Infrastruktur durch die Planungsinteressentin. Vertragspartner sind die Stadt Linz und die Brunner Bau GmbH unter Beitritt des Grundeigentümers. Die Einnahmen werden auf einer Finanzposition für Kostenbeiträge und im Bereich der Raumordnungsverträge verbucht. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schlagwörter (9):bebauungsplaninfrastrukturkostenbeitragraumordnungsvertragtechnische infrastruktursoziale infrastrukturstadtplanungbauverwaltungfinanzenlandgutstraße
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Der Gemeinderat beschließe:
1. Der aus der Beilage ersichtliche Vertrag über einen Infrastrukturkostenbeitrag zu den sozialen Infrastrukturkosten von 79.114,50 Euro sowie die Herstellung der technischen Infrastruktur durch die Planungsinteressentin zwischen der Stadt Linz und der Planungsinteressentin Brunner Bau GmbH unter Beitritt des Grundeigentümers Mag. Dr. XXXXXXXX XXXXXXXXX wird beschlossen.
2. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 79.114,50 Euro erfolgt auf der Finanzposition 2.816200 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 153 (Raumordnungsverträge) im Fonds 030000 (Bauverwaltung).
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.