Verlängerung und Anpassung der Schwerpunktprogramme zur Wirtschaftsförderung für den Zeitraum von 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026

J 2 · Ausschussantrag · 34. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Finanzen

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Verlängerung und Anpassung mehrerer Schwerpunktprogramme zur Wirtschaftsförderung für das Jahr 2026. Betroffen sind Förderungen für Investitionen, Kongresse, Veranstaltungen und Messen, regionale Wirtschaftsinitiativen sowie Gründerinnen an den Standorten OIC, JKU, TFL und TCLW. Die Programme treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2026; der Magistrat darf notwendige Anpassungen an nationales und EU-Recht sowie redaktionelle Änderungen ohne neuerliche Befassung vornehmen. Förderungen erfolgen nur nach den geltenden Förderungsrichtlinien und im Rahmen der budgetär verfügbaren Mittel, die Verrechnung ist über den Fonds 789000 und die genannten Finanzpositionen vorgesehen. Soweit keine andere Bedeckung vorhanden ist, kann die Finanzierung über Fremdmittel erfolgen; der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):wirtschaftsförderungstart-up-förderunggründer*innenkongressemessenregionale wirtschaftsinitiativeninvestitionsförderungbudgetfremdmittelinnovationsstandort
AntragstextEinblendenAusblenden
Geschätzte Kolleg*innen, geschätzte Zuseher*innen, es geht um die Verlängerung und Anpassung der Schwerpunktprogramme zur Wirtschaftsförderung für den Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember 2026. Wir haben verschiedene Förderschienen. Linz fördert Investitionen im Klein- und Mittelbetriebe (KMU)-Bereich, Kongresse und Veranstaltungen und natürlich die regionalen Wirtschaftsinitiativen. Es gibt drei Förderschienen, mit denen wir Start-Ups fördern. Auch in den vergangenen Wochen ist dieses Thema wieder viel diskutiert worden. Für uns ist es wichtig, die Start-Up-Kultur in Linz zu fördern. Das soll natürlich nicht an einem beliebigen Ort passieren. Wir wissen aus der Innovationsforschung, dass es wichtig ist, Start-Ups dort zu fördern, wo ein gewisser Zusammenschluss stattfindet - in Innovationshubs. Damit finden die Start-Ups ein Umfeld, wo sie sich gegenseitig unterstützen können, Feedback bekommen, Kontakt mit bereits etablierten Gründer*innen haben et cetera. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die beiliegenden Schwerpunktprogramme zur Wirtschaftsförderung „Linz fördert Investitionen“, „Linz fördert Kongresse, Veranstaltungen und Messen“, „Linz fördert Regionale Wirtschaftsinitiativen“, „Linz fördert Gründer*innen am Standort OIC und JKU“, „Linz fördert Gründer*innen am Standort TFL“ und „Linz fördert Gründer*innen an den Standorten der TCLW“ treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Die Schwerpunktprogramme sind bis 31. Dezember 2026 anzuwenden. 2. Der Magistrat, Geschäftsbereich Büro Stadtregierung Linz / Abteilung Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und EU wird beauftragt, notwendige Anpassungen an nationales Recht und EU-Recht (insbesondere Beihilfenrecht) sowie redaktionelle Änderungen ohne vorherige Befassung des GR vorzunehmen. 3. Die Einzelbeschlüsse für Förderungen im Rahmen dieser Schwerpunktprogramme werden mit der Bedingung der Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinie und der Wirtschaftsförderungsrichtlinie gemäß den budgetär zur Verfügung stehenden Mitteln von den nach den Wertgrenzen laut StL 1992 jeweils zuständigen Organen getroffen. 4. Die Verrechnung der Kosten für das Rechnungsjahr 2026 soll aus den budgetierten Mitteln im Fonds 789000 (Förderung Handel, Gewerbe und Industrie) auf folgenden Budgetkombinationen erfolgen: - für „Linz fördert Investitionen“ auf der Finanzposition 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen) mit dem Haushaltsprogramm HP04003 (Wirtschafts- und Kleingewerbeförderungen) - für „Linz fördert Kongresse, Veranstaltungen und Messen“ auf der Finanzposition 1.755000 (Transfers an Unternehmen) mit dem Funktionsbereich 101 (Kongresse) - für „Linz fördert Regionale Wirtschaftsinitiativen“ auf der Finanzposition 1.755000 (Transfers an Unternehmen) mit dem Funktionsbereich 97 (Regionale Wirtschaftsinitiativen) - für „Linz fördert Gründer*innen“ auf der Finanzposition 1.755000 (Transfers an Unternehmen) mit dem Funktionsbereich 540 (Start-Up und Gründer*innen) Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.