Verlängerung und Anpassung der Schwerpunktprogramme zur Wirtschaftsförderung für den Zeitraum von 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026
J 2 · Ausschussantrag · 34. Sitzung
Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Finanzen
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Verlängerung und Anpassung mehrerer Schwerpunktprogramme zur Wirtschaftsförderung für das Jahr 2026. Betroffen sind Förderungen für Investitionen, Kongresse, Veranstaltungen und Messen, regionale Wirtschaftsinitiativen sowie Gründerinnen an den Standorten OIC, JKU, TFL und TCLW. Die Programme treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2026; der Magistrat darf notwendige Anpassungen an nationales und EU-Recht sowie redaktionelle Änderungen ohne neuerliche Befassung vornehmen. Förderungen erfolgen nur nach den geltenden Förderungsrichtlinien und im Rahmen der budgetär verfügbaren Mittel, die Verrechnung ist über den Fonds 789000 und die genannten Finanzpositionen vorgesehen. Soweit keine andere Bedeckung vorhanden ist, kann die Finanzierung über Fremdmittel erfolgen; der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
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Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.