Gewährung einer Subvention an die Johannes Kepler Universität (Investitionszuschuss für das Jahr 2023)

E 1 · Ausschussantrag · 20. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Stadt Linz gewährt der Johannes Kepler Universität einen Investitionszuschuss von maximal 100.000 Euro für das Jahr 2023. Gefördert werden ausschließlich Investitionskosten für die Verbesserung bestehender Institute, eine allfällige Rufabwehr, die Berufung externer Professorinnen, die Gründung neuer Institute und die IT-Infrastruktur. Laufende Kosten und Personalkosten sind von der Förderung ausgeschlossen; die Auszahlung erfolgt nur gegen Nachweis der relevanten Ausgaben und unter Einhaltung der Förderungsrichtlinien. Die Verrechnung ist für 2024 vorgesehen, bei fehlender Bedeckung kann die Finanzierung über Fremdmittel erfolgen. Der Beschluss wurde mehrstimmig angenommen; FPÖ und LinzPlus enthielten sich, ein Mitglied wegen Befangenheit.

Schlagwörter (10):universitätinvestitionszuschussförderunghochschulfinanzierungit-infrastrukturinstitutsausbauprofessorenberufungfremdmittelbudgetlinz
AntragstextEinblendenAusblenden
Berichterstattung Bürgermeister Luger
BeschlussformelEinblendenAusblenden
1. Die Stadt Linz gewährt der Johannes Kepler Universität (JKU), Altenberger Straße 69, 4040 Linz, einen Investitionszuschuss in der Höhe von maximal 100.000 Euro für das Jahr 2023. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gegen Nachweis der relevanten Ausgaben durch die JKU. Anerkannt werden Investitionskosten (nicht jedoch laufende Kosten und Personalkosten) für folgende Maßnahmen: (a) für Investitionen zur Verbesserung des Standards in bestehenden Instituten, (b) für Investitionen im Zusammenhang mit einer allfälligen Rufabwehr, (c) für Investitionen im Zusammenhang mit der Berufung externer Professor*innen, (d) für Investitionen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Institute und (e) für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur im IT-Bereich. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Subvention in der Höhe von maximal 100.000 Euro für das Jahr 2023 erfolgt im Jahr 2024 auf der FiPos 1.774100 (Kapitaltransfers an sonstige öffentliche Rechtsträger) mit dem Haushaltsprogramm HP 02022 (Johannes Kepler Universität) im Fonds 280000 (Förderung Universitäten, Hochschulen). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die freiheitliche Fraktion wird sich, wie bei derartigen Anträgen üblich - es handelt sich unserer Meinung nach um eine Bundeskompetenz - enthalten. Danke schön.

Nachdem ich an der JKU angestellt bin, bin ich befangen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrstimmig angenommen. Enthaltung: FPÖ (9), LinzPlus (2) Gemeinderat Gegenhuber, SPÖ, enthält sich auf Grund von Befangenheit.