Landesfinanzierung für öffentliche Bäder sicherstellen - Überschreiten der Linzer Kapazitätsgrenzen verhindern - Resolution

L 19 · Fraktionsantrag · 16. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Gefordert wird eine Landesfinanzierung für öffentliche Bäder, damit Linz als Statutarstadt in die Bäderförderung aufgenommen wird und Investitionen der LINZ AG Bäder einen angemessenen Beitrag des Landes erhalten. Begründet wird dies mit der hohen Nutzung durch Gäste aus Umlandgemeinden, dem finanziellen Druck auf die Gemeinden und der Bedeutung der Hallenbäder für Schulschwimmen, Freizeit und Gesundheitsförderung. Zugleich soll das Land die Abgangsdeckung bei Bädern der Gemeinden oder gemeindeeigener Unternehmungen unterstützen, um den laufenden Betrieb zu sichern und eine Überlastung der Linzer Bäder zu verhindern. Die Kosten sollen durch Umschichtung im Budget bedeckt werden. Die Resolution wurde angenommen; eine Zuweisung an den Finanzausschuss wurde mehrheitlich abgelehnt.

Schlagwörter (10):bäderfinanzierunglandesförderungstatutarstadtlinz ag bäderschulschwimmengesundheitsförderungfreizeitangeboteabgangsdeckungkapazitätsgrenzenfinanzausgleich
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderätin Gotthartsleitner berichtet über den von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion eingebrachten Antrag L 19 Landesfinanzierung für öffentliche Bäder sicherstellen - Überschreiten der Linzer Kapazitätsgrenzen verhindern - Resolution und führt aus: „Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Damen und Herren, liebe Zuseherinnen und Zuseher. Der Inhalt ist bekannt, weil wir heute schon die Freude hatten, beim Tagesordnungspunkt L 2 darüber zu diskutieren, deshalb werde ich mir weitere Erklärungen sparen und nur im Sinne der Verhinderung der Überschreitung der Kapazitätsgrenzen in den LINZ AG Bädern ersuchen, dem Antrag zuzustimmen. Öffentliche Badeanlagen steigern die Lebensqualität in einer Stadt und bieten unter anderem die Möglichkeit zu Freizeitgestaltung, sportlicher Aktivität und damit Gesundheitsförderung. Sie sind auch der Ort wo nicht nur Kinder das Schwimmen lernen. Insbesondere die Hallenbäder spielen mit ihrem wetter- und jahreszeitenunabhängigen Angebot für den Schulschwimmunterricht die Hauptrolle. Die Betreiber von Bädern in den oberösterreichischen Gemeinden kommen jedoch immer mehr unter finanziellen Druck. Notwendige Bädersanierungen können von den Gemeinden oftmals nicht gestemmt werden. Dies wiederum bringt die Stadt Linz unter Druck: Zum einen ist Linz als Statutarstadt von der Kostendeckung des Landes generell ausgenommen. Zum anderen nutzen viele Nicht-Linzer*innen das Angebot in der Landeshauptstadt. Rund 40 Prozent der Gäste der LINZ AG Bäder kommen aus Umlandgemeinden. Die Stadt Linz und die LINZ AG erbringen durch Zuschüsse und Verlustübernahmen indirekt Subventionsleistungen an Bewohnerinnen und Bewohner anderer oberösterreichischer Gemeinden, erhalten aber wiederum keinen Beitrag des Landes. Darum stellen die unterzeichneten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nachstehenden Antrag: 548 Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: „Der Oberösterreichische Landtag wird aufgefordert, allfällige rechtliche und budgetäre Vorkehrungen zu treffen, die es der Landesregierung ermöglichen, zur Rettung der öffentlichen Bäder folgende Punkte umzusetzen: 1. Aufnahme der Statutarstädte in die Landes-Bäderfinanzierung, damit auch Linz einen adäquaten Finanzierungsbeitrag seitens des Landes für Investitionen der LINZ AG Bäder erhält, da das Angebot in der Landeshauptstadt zu einem großen Teil anderen oberösterreichischen Gemeinden zu Gute kommt. 2. Eine finanzielle Unterstützung des Landes zur Abgangsdeckung bei den Bädern der Gemeinden bzw. gemeindeeigener Unternehmungen, damit der laufende Betrieb gesichert werden und ein Überschreiten der Kapazitätsgrenzen der Linzer Bäder verhindert werden kann. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.“ Vielen Dank.“
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution: „Der Oberösterreichische Landtag wird aufgefordert, allfällige rechtliche und budgetäre Vorkehrungen zu treffen, die es der Landesregierung ermöglichen, zur Rettung der öffentlichen Bäder folgende Punkte umzusetzen: 1. Aufnahme der Statutarstädte in die Landes-Bäderfinanzierung, damit auch Linz einen adäquaten Finanzierungsbeitrag seitens des Landes für Investitionen der LINZ AG Bäder erhält, da das Angebot in der Landeshauptstadt zu einem großen Teil anderen oberösterreichischen Gemeinden zu Gute kommt. 2. Eine finanzielle Unterstützung des Landes zur Abgangsdeckung bei den Bädern der Gemeinden bzw. gemeindeeigener Unternehmungen, damit der laufende Betrieb gesichert werden und ein Überschreiten der Kapazitätsgrenzen der Linzer Bäder verhindert werden kann. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.“
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja wir haben heute die Freude gehabt, auch einen Antrag zu einer strategischen Herangehensweise einzubringen, unsere Kollegin Gemeinderätin Langbauer hat darüber referiert. Frau Gemeinderätin Gotthartsleitner hat uns ausgerichtet, dass sich die SPÖ etwas anderes vorstellt und hat gesagt, Linz soll es richten. Dieser Antrag zeigt, dass es doch anders ist. Jetzt soll es doch das Land finanziell richten, dieser Antrag ist nichts anderes als eine Resolution an das Land. Vielleicht ein paar Argumente zur beantragten Aufnahme in die Bedarfszuweisung des Landes Oberösterreich: Die Statutarstädte bekommen eine Pauschale und natürlich steht es ihnen frei, diese Pauschale auch für Bäder zu verwenden. Okay, das wird nicht viel sein, ist aber eine Abmachung, die auf dieser Ebene getroffen wurde und ich kann mich erinnern, dass die Landes-SPÖ ebenfalls im Landtag sitzt und wahrscheinlich auch dort die Möglichkeit hat, in Verhandlungen einzutreten. Für eine Abgangsdeckung für den laufenden Aufwand, wie sie beantragt wurde, können im Übrigen gar keine Bedarfszuweisungsmittel gewährt werden, weil es diese ausschließlich für Finanzierungen gibt. Dieser Antrag ist allein schon deswegen nicht zielorientiert und aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Außerdem wurde das Finanzierungssystem gerade evaluiert und mit 1. Jänner 2023 für die nächsten Jahre beschlossen. Daher wird frühestens erst wieder in einigen Jahren darüber diskutiert werden. Wofür also jetzt eine Resolution, wenn es offenkundig - die SPÖ wird mit Sicherheit auch darüber Bescheid wissen - keine Möglichkeiten dafür gibt in dieser Art und Weise an Bedarfszuweisungsmittel zu kommen. 549 Linz übernimmt also indirekt Subventionsleistungen von Bewohner*innen aus den Umlandgemeinden. Wenn wir diese Idee konsequent zu Ende denken, dann müssen wir uns überlegen, wo die Linzerinnen und Linzer ihre Freizeit verbringen? Ist es so, dass wir dann nachher auch darüber nachdenken müssen, wie die anderen Gemeinden unter Umständen von den Besucherinnen und Besuchern aus unserer Stadt irgendeine finanzielle Abgeltung bekommen? Das wäre eine konsequente Haltung, aber das wäre dann so komplex und so kleinteilig, dass es genau dafür eigentlich den Finanzausgleich gibt. Der Finanzausgleich wird gerade neu diskutiert und beim Tagesordnungspunkt L 21 kommt noch einmal ein Antrag für eine Resolution zur Diskussion. Da das so komplex ist und weil wir glauben, dass es in beiden Fällen besser ist gemeinsam vorzugehen - wir hätten uns das schon beim Tagesordnungspunkt L 2 „Linzer Bäderstrategie“ so erhofft - schlagen wir eine Zuweisung zum Finanzausschuss vor. Der Finanzausschuss ist genau das Gremium, wo vertieft darüber diskutiert werden kann. Wir haben heute schon einige Male eine Zuweisung zu einem Ausschuss beschlossen. Ich beantrage daher sowohl den Tagesordnungspunkt L 19 als auch den Tagesordnungspunkt L 21 an den Finanzausschuss zuzuweisen, um dort darüber zu diskutieren. Ich nehme nicht an, dass das einzige Ziel eine gute Berichterstattung in den Medien gewesen sein wird, sondern, dass man darüber auch wirklich miteinander nachhaltig verhandeln möchte oder unter Umständen auch Sachen klären möchte, die über eine Resolution hinausgehen. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Finanzen und Integration wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (22), Die Grünen (8), FPÖ (9), NEOS (2), KPÖ (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der ÖVP-Fraktion (11) mehrstimmig angenommen.