Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 16-065-01-00, KG Pichling (Schwaigaustraße – Traundorfer Straße)

I 5 · Ausschussantrag · 13. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Neuerfassung des Bebauungsplanes 16-065-01-00 für das Gebiet zwischen Schwaigaustraße, Traundorfer Straße, Seiderstraße und Mauhartstraße in der Katastralgemeinde Pichling. Der Stammplan wird als Verordnung erlassen und liegt zur öffentlichen Einsicht auf. Mit der Rechtswirksamkeit werden alle bisher in diesem Bereich geltenden Bebauungspläne aufgehoben. Begründet wurde die Neuerfassung mit der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets; in der Debatte wurden vor allem die verkehrliche Erschließung, die starke Ausrichtung auf den motorisierten Individualverkehr und die unzureichende Anbindung an den öffentlichen Verkehr kritisiert. Zugleich wurde auf die Notwendigkeit einer medizinischen Versorgung im Linzer Süden hingewiesen, insbesondere auf die Möglichkeit eines Primärversorgungszentrums bei künftigen Bauabschnitten.

Schlagwörter (10):bebauungsplanpichlingstadtplanungraumordnungverkehrmobilitätöffentlicher verkehrwohngebietprimärversorgunggesundheitsversorgung
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Kühn berichtet über I 5 Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 16-065-01-00, KG Pichling (Schwaigaustraße – Traundorfer Straße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 16-065-01-00, Schwaigaustraße - Traundorfer Straße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 23. März 2023 betreffend Bebauungsplan 16-065-01-00, Schwaigaustraße-Traundorfer Straße, Neuerfassung (Stammplan) Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Der Bebauungsplan 16-065-01-00 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Norden: Schwaigaustraße Osten: Traundorfer Straße Süden: Seiderstraße Westen: Mauhartstraße Katastralgemeinde Pichling Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“
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Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 16-065-01-00, Schwaigaustraße - Traundorfer Straße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen.
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Wir enthalten uns hier.

Danke, Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch da muss ich ein bisschen etwas Längeres dazu sagen: Wir können nicht zustimmen. Warum? Erstens, wird bei dieser verkehrstechnischen Erschließung dieses Neubaugebietes wieder fast nur an den motorisierten Individualverkehr gedacht. Ich zitiere nur kurz, in der Vorlage steht z. B. ‚Sicherstellung der Flüssigkeit des Verkehrs (Schwaigaustraße)‘ oder ‚Erweiterung der einspurigen Straße ohne Gehwegbegleitung auf eine zweispurige Straße (Traundorfer Straße).‘ Wie wir aber wissen, ist der öffentliche Verkehr in diesem Gebiet einfach miserabel und das wird auch in Zukunft so bleiben. Ganz im alten Sinne entsteht so wieder eine autogerechte Schlafstadt mit den hinlänglich bekannten Abhängigkeiten und Unzulänglichkeiten. Der vorliegende Antrag wird das nun weiter vorantreiben. Bezeichnend finden wir auch, dass z. B. von einer Verkehrszunahme gesprochen wird. Damit ist natürlich immer gemeint, dass der KFZ-Verkehr einfach hingenommen wird und nur die Begrenzung der Belastungen dadurch eine Rolle spielt. In der Vorlage steht beispielsweise, ich zitiere: ‚… Auswirkungen auf die ansässige Wohnbevölkerung so gering wie möglich halten, gleichzeitig aber für zukünftige Bewohner einen hochqualitativen Wohnstandort schaffen.‘ Hochqualitativ kann meiner Meinung nach ein solcher Wohnstandort gar nicht sein, wenn eine bestimmte Mobilitätsform quasi städtebaulich vorgeschrieben oder festgeschrieben wird. Wir finden es schon ein wenig kühn, wenn dann von städtebaulicher Zäsur gesprochen wird. Wie soll man sich das vorstellen? Das heißt, früher ging es nicht darum, wie die ansässige Wohnbevölkerung mit den zusätzlichen Verkehrsbelastungen zurechtkam? Also in Summe: alte Planung at it’s best und natürlich keine Zäsur! Während in der Inneren Stadt schön langsam neues Denken Einzug hält, versucht man an der Linzer Peripherie weiter so zu planen und zu bauen wie früher. Das geht aber unserer Meinung nicht mehr, man muss auch dort umdenken und deshalb werden wir dagegen stimmen. Danke.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stimmen zu, aber ich habe eine große Bitte, ich möchte die Stadt an ihre Verantwortung erinnern, die Rahmenbedingungen für eine entsprechende medizinische Versorgung im Linzer Süden zu schaffen. Bei derartig großen Bauvorhaben wäre es dringend notwendig Möglichkeiten zu schaffen, dass Primärversorgungseinheiten entstehen können.

Frau Gemeinderätin Sommer, Sie waren bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften leider verhindert, ich habe dort berichtet, dass es auf meine Initiative hin Gespräche zwischen den Bauträgern und auch der ÖGK hinsichtlich eines Primärversorgungszentrums (PVE) gibt. Aktuell kann ich noch nichts darüber berichten, aber die beiden Proponenten sprechen miteinander und schauen, ob es nicht möglich wäre, dort beim nächsten Bauabschnitt ein PVE zu planen.

Der Applaus der ÖVP gilt in diesem Fall dem Planungsstadtrat. Häufig passiert das nicht, genieße es, es wird wahrscheinlich längere Zeit nicht mehr geschehen Herr Kollege.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2) und von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimme der KPÖ-Fraktion (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.