Bäume und Büsche für die Obere Donaulände
K 17 · Fraktionsantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Zusammenfassung
KI GeneriertFür die Obere Donaulände zwischen der Nibelungenbrücke und St. Margarethen soll eine Untersuchung zur Bepflanzung mit Bäumen und Büschen veranlasst werden. Begründet wird das mit dem langen, derzeit nur grasbewachsenen Uferabschnitt, der als heißer Aufenthalts- und Freiraum mit Potenzial für Spaziergänge, Joggen und Verweilen beschrieben wird. Vorgesehen war eine Zusammenarbeit mit der Via Donau; die Ergebnisse zu Machbarkeit, Kosten und Gesprächen sollten im Ausschuss berichtet werden. Als Finanzierung wurden Umschichtungen im Budget genannt. Der Vorstoß wurde bei Stimmenthaltung mehrerer Fraktionen mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
AntragstextEinblendenAusblenden
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gehört sicher etwas gemacht an der Oberen Donaulände. Wir haben dieses Thema auch im letzten Planungsausschuss gehabt. Wir waren uns alle einig, dass das größer gedacht gehört und die Sache mit ein paar Büschen und Bäumen sicher nicht abgetan ist, dafür braucht es ein gesamtes Konzept.
Vielen Dank. Ich möchte neben der Wortmeldung von der Frau Kollegin Sommer noch auf einen anderen Aspekt zurückkommen. Wie wir wissen, wird ja zwischen St. Margarethen und der Nibelungenbrücke ein Radweg geplant, für die Planung und Umsetzung ist das Land Oberösterreich zuständig. Sprich, wir haben da neben der via Donau auch das Land Oberösterreich als Planerin mit im Boot. Insofern wäre es hier zweckmäßig, sich an das Land Oberösterreich zu wenden und zu erfragen, inwieweit hier ein Baumpflanzungskonzept mitberücksichtigt wird, bzw. das auch anzuregen oder es wäre möglich, eine Resolution an das Land zu stellen, der wir, denke ich einmal, zustimmen würden. Vielen Dank.
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: abgelehnt
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (20), ÖVP (9), Die Grünen (9), FPÖ (9), NEOS (2) und MFG (2) mit Stimmenmehrheit abgelehnt.