Gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes NO 107, KG Katzbach (Mengerstraße)

J 4 · Ausschussantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 107 in der Katastralgemeinde Katzbach im Bereich der Mengerstraße. Anlass war der geplante Wohnbau auf dem betroffenen Grundstück, das bislang noch als Grünland mit einem alten Bebauungsplan belegt war. Die Aufhebung wurde als Bereinigung eines nicht mehr passenden Rechtszustands begründet und soll nach der Kundmachung in Kraft treten. Gegen die Maßnahme wurden Bedenken wegen offener Informationen und wegen des Erhalts eines Frischluftkorridors im Stadtteil Dornach-Auhof vorgebracht. Die Verordnung wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (9):bebauungsplanplanungsrechtgrünlandwohnbaufrischluftkorridorstadtklimakatzbachmengerstraßeraumordnung
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Koppler berichtet über J 4 Gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes NO 107, KG Katzbach (Mengerstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend dem Bebauungsplan Nr. 107 – gänzliche Aufhebung, Mengerstraße, KG Katzbach, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 30. Juni 2022 betreffend dem Bebauungsplan Nr. 107 – gänzliche Aufhebung, Mengerstraße, KG Katzbach Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Gemäß § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird die gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes NO 107 beschlossen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung (Aufhebung) wird wie folgt begrenzt: Norden: Wolfauerstraße Osten: Altenberger Straße Süden: Mengerstraße Westen: Mengerstraße Katastralgemeinde Katzbach Die Bebauungsplanänderung (Aufhebung) liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Die Bebauungsplanänderung (Aufhebung) tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Aufhebungsplan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend dem Bebauungsplan Nr. 107 – gänzliche Aufhebung, Mengerstraße, KG Katzbach, wird erlassen.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, uns erscheint hier noch sehr, sehr vieles offen, viele Informationen schwirren durch den Raum. In diesem Stadtteil gibt es ein Projekt, das nicht in den Gestaltungsbeirat kommt, es gibt ein vor und zurück und kaum Information vom zuständigen Stadtrat. Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten, weil einfach nicht klar ist, was eine Gesamtkonzeption da wirklich voranbringt. Bevor nicht Pläne gezeigt werden und Pläne auf dem Tisch liegen, können wir dem nicht zustimmen.

Danke Herr Bürgermeister, nachdem es sich hier um einen der letzten Frischluftkorridore für den Stadtteil Dornach-Auhof handelt, das ist auch in der Stadtklimaanalyse ersichtlich. Da dieser hiermit praktisch verbaut werden würde, werden wir dagegen stimmen, damit dieser Frischluftkorridor freibleiben kann. Danke.

Also da stellt man sich schon manchmal die Frage, wieso wir in Ausschüssen diskutieren. Das macht die Diskussionen in den Ausschüssen in Wirklichkeit fast obsolet, weil wir die gleiche Diskussion auch im Ausschuss gehabt haben. Ich habe, glaube ich versucht, dieses Thema eindringlich und eindeutig zu erklären, aber offensichtlich ist die Lernkurve bei manchen eine gerade Ebene und nicht nach oben gehend. Ich kann nur auf das verweisen, was im Amtsvortrag steht. Ja, der Anlass ist natürlich der Antrag der Breuerhof Privatstiftung, dort einen Wohnbau zu errichten, das ist das Eine. Aufgrund dieses Anlasses wurde seitens des Magistrats, seitens meiner Abteilung versucht einen Bebauungsplan, der sich derzeit noch auf einem Grünland befindet, aufzuheben, der schon einige Jahrzehnte alt ist und so gesehen geht es nur um eine Bereinigung eines Rechtszustandes, der nicht mehr korrekt ist. Ein Beschluss dieser Aufhebung dieses Bebauungsplanes auf einem Grünland hat noch keine Auswirkung und Folgewirkung auf eine weitere oder spätere Flächenwidmung dieses besagten Grundstückes. Das ist es und in Wirklichkeit verstehe ich nicht, wieso ihr weiterhin einen Bebauungsplan auf einem Grünland haben wollt. Das ist jetzt letztendlich die Konsequenz, wenn wir das nicht aufheben. Das muss man mir erklären.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von ÖVP (9), MFG (2), KPÖ (2) sowie bei Gegenstimmen der Fraktionen von Die Grünen (9), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.