Gewährung einer Subvention an die KOOP Live-Marketing GmbH im Zusammenhang mit dem Linzer Krone-Fest 2022; maximal 48.000 Euro sowie Gewährung einer Naturalförderung in Höhe von voraussichtlich 13.490 Euro

E 2 · Ausschussantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Zusammenfassung

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Die Stadt Linz gewährt der KOOP Live-Marketing GmbH für das Linzer Krone Stadtfest 2022 einen monetären Zuschuss von maximal 48.000 Euro sowie Naturalsubventionen von voraussichtlich 13.490 Euro für Leistungen der städtischen Geschäftsbereiche. Die Förderung dient der Ausrichtung des Stadtfests vom 19. bis 21. August 2022 und ist an eine Förderungsvereinbarung sowie die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Die Auszahlung des Geldbetrags erfolgt in zwei Raten und ist auf die nachgewiesene Finanzierungslücke begrenzt. Die Abwicklung und Koordination der Abrechnung übernimmt das Büro Stadtregierung Linz/Abteilung Innovation, Wirtschaft und EU. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Schlagwörter (9):stadtfestveranstaltungsförderungkulturförderunginnenstadtbelebungnaturalsubventionwirtschaftsförderungförderungsvereinbarungabrechnungkommunalbudget
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Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz gewährt der KOOP Live-Marketing GmbH, 4221 Steyregg, Linzer Str. 47, für die Ausrichtung des Linzer Krone Stadtfests vom 19. - 21. August 2022, eine Förderung in Form eines monetären Zuschusses von maximal 48.000 Euro. Des Weiteren können für Leistungen der städtischen Geschäftsbereiche Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS) und Feuerwehr und Katastrophenschutz (FW) im Ausmaß von voraussichtlich 13.490 Euro als Naturalsubventionen (Selbstbehalt 6745 Euro) in Anspruch genommen werden. 2. Die städtische Förderung wird auf der Basis einer Förderungsvereinbarung, die auch die sonst für städtische Förderungen üblichen Rahmenbedingungen regelt, wie folgt zur Verfügung gestellt: Die Auszahlung des liquiden Förderungsbetrages in Höhe von maximal 48.000 Euro erfolgt in zwei Raten zu je maximal 24.000 Euro. Die erste Rate kann nach Vorlage der unterfertigten Förderungsvereinbarung und der aktualisierten Kostenplanung von der Fa. KOOP abgerufen werden. Die zweite Rate wird nach Prüfung der Endabrechnung und der angeforderten Nachweise ausbezahlt. Der monetäre Förderungsbetrag wird bei einem Abgang von mehr als 48.000 Euro nicht erhöht und ist in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe der Finanzierungslücke gedeckelt. Städtische Dienstleistungen im Gegenwert von maximal 13.490 Euro können vom Förderungswerber nach Bedarf bei den zuständigen Geschäftsbereichen als Naturalsubvention abgerufen werden. Die Geschäftsbereiche melden die Inanspruchnahme und den Zahlungseingang der Selbstbehalte an das Büro Stadtregierung Linz/Abteilung Innovation, Wirtschaft und EU als Koordinationsstelle. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die beiliegende Förderungsvereinbarung wird genehmigt. Mit der Abwicklung bzw. der Koordination der Abrechnungsvorgänge wird der Geschäftsbereich Büro Stadtregierung Linz/Abteilung Innovation, Wirtschaft und EU beauftragt. 4. Die Bedeckung bzw. Verrechnung der für diese Förderung benötigten liquiden Mittel erfolgt über die FiPos 1.755000 „Transfers an Unternehmen“ im Fonds 789000. Die Verrechnung der Einnahmen SGS und FW erfolgen auf den FiPos 2.816000 mit FB 245 „Selbstbehalt Naturalsubventionen“, in den Fonds 640100, 814000 und 162000.
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Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz gewährt der KOOP Live-Marketing GmbH, 4221 Steyregg, Linzer Str. 47, für die Ausrichtung des Linzer Krone Stadtfests vom 19. - 21. August 2022, eine Förderung in Form eines monetären Zuschusses von maximal 48.000 Euro. Des Weiteren können für Leistungen der städtischen Geschäftsbereiche Stadtgrün und Straßenbetreuung (SGS) und Feuerwehr und Katastrophenschutz (FW) im Ausmaß von voraussichtlich 13.490 Euro als Naturalsubventionen (Selbstbehalt 6745 Euro) in Anspruch genommen werden. 2. Die städtische Förderung wird auf der Basis einer Förderungsvereinbarung, die auch die sonst für städtische Förderungen üblichen Rahmenbedingungen regelt, wie folgt zur Verfügung gestellt: Die Auszahlung des liquiden Förderungsbetrages in Höhe von maximal 48.000 Euro erfolgt in zwei Raten zu je maximal 24.000 Euro. Die erste Rate kann nach Vorlage der unterfertigten Förderungsvereinbarung und der aktualisierten Kostenplanung von der Fa. KOOP abgerufen werden. Die zweite Rate wird nach Prüfung der Endabrechnung und der angeforderten Nachweise ausbezahlt. Der monetäre Förderungsbetrag wird bei einem Abgang von mehr als 48.000 Euro nicht erhöht und ist in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe der Finanzierungslücke gedeckelt. Städtische Dienstleistungen im Gegenwert von maximal 13.490 Euro können vom Förderungswerber nach Bedarf bei den zuständigen Geschäftsbereichen als Naturalsubvention abgerufen werden. Die Geschäftsbereiche melden die Inanspruchnahme und den Zahlungseingang der Selbstbehalte an das Büro Stadtregierung Linz/Abteilung Innovation, Wirtschaft und EU als Koordinationsstelle. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die beiliegende Förderungsvereinbarung wird genehmigt. Mit der Abwicklung bzw. der Koordination der Abrechnungsvorgänge wird der Geschäftsbereich Büro Stadtregierung Linz/Abteilung Innovation, Wirtschaft und EU beauftragt. 4. Die Bedeckung bzw. Verrechnung der für diese Förderung benötigten liquiden Mittel erfolgt über die FiPos 1.755000 „Transfers an Unternehmen“ im Fonds 789000. Die Verrechnung der Einnahmen SGS und FW erfolgen auf den FiPos 2.816000 mit FB 245 „Selbstbehalt Naturalsubventionen“, in den Fonds 640100, 814000 und 162000.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Ich möchte für diesen Antrag unsere Stimmenthaltung ankündigen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch bei diesem Antrag ist es ein ähnliches Thema wie bei der Weihnachtsbeleuchtung. Mir ist es immer schon ein Dorn im Auge gewesen, dass Medienkonzerne wie die Krone, einer der mächtigsten Medienkonzerne, den wir in Österreich haben, gefördert wird. Ich weiß nicht, ob ihr den ‚Trend‘ gerne lest, ich lese dieses Wirtschaftsblatt hin und wieder gerne. Dort wird jedes Jahr bekannt gegeben, wie das Vermögen der Dichands so anwächst, das ist sehr beachtlich. Ich denke, die Kronen Zeitung ist durchaus ein Konzern, der sich sein Stadtfest selber finanzieren kann und der nicht auf die Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen ist. Wenn im Antrag genannt wird, dass es für die Innenstadtbelebung notwendig ist, dann ist das schön und richtig, aber die 48.000 Euro und die 13.490 Euro Naturalsubventionen, die man der Kronen Zeitung bezahlt, könnte man, glaube ich, wenn man die Innenstadt beleben möchte, an kleine Initiativen geben, die das mit Herzblut machen und nicht, weil sie Gewinn machen möchten oder sonst irgendetwas. Das würde genauso viel bringen und es ist wirklich wahr, dass die Kronen Zeitung das Geld der Stadt nicht braucht. Darum gibt es zu diesem Antrag – wie jedes Jahr – eine Gegenstimme.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, dieses Linzer Stadtfest ist vom 19. bis 21. August gewesen. Es hat also bereits stattgefunden und ich frage mich, warum wir heute über 48.000 Euro abstimmen, das ist das eine. Zweitens frage ich mich, wem das Stadtfest nützt. Ich schließe mich Gemeinderätin Grünn an, ich sehe keinen wirklichen Sinn für die Stadt Linz. Aus diesem Grund werden wir diesen Antrag ablehnen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9), LinzPlus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, sowie bei Gegenstimmen von den Fraktionen MFG (2) und KPÖ (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.