Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991; KG Linz (ST220005 zum Bebauungsplan 09-004-01-01; Margaretenweg); Erklärung von Grundflächen zum Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch
G 5 · Ausschussantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Verkehr
Ergebnis:angenommen
Zusammenfassung
KI GeneriertGenehmigt wurde die Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 für den Straßenplan ST220005 am Margarethenweg in der KG Linz. Damit werden die im Plan dargestellten Grundflächen als Fußgängerweg erklärt und für den Gemeingebrauch gewidmet. Grundlage ist der Plan der Planung, Technik und Umwelt vom 15.04.2022, der als wesentlicher Bestandteil der Verordnung gilt. Die Lage und das Ausmaß der Flächen sind im aufliegenden Plan beim Magistrat einsehbar. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
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Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird einstimmig angenommen.