Errichtung moderner LED-Anlagen für die öffentliche Beleuchtung; Grundsatzgenehmigung; maximal 1.210.000 Euro; Genehmigung von Kreditübertragungen

G 1 · Ausschussantrag · 29. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Märkte

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde die Errichtung moderner LED-Anlagen für die öffentliche Beleuchtung in Linz mit einem maximalen Kostenrahmen von 1.210.000 Euro. Erneuert werden sollen ältere und teils ineffiziente Beleuchtungsanlagen, deren durchschnittliches Alter bei 22 Jahren liegt und deren LED-Anteil nur rund 30 Prozent beträgt. Vorgesehen sind auch situationsabhängige smarte Sensorsteuerungen, eine optimale Ausleuchtung sowie die Beseitigung dunkler Zonen, um Sicherheit und Energieeffizienz zu verbessern. Die Finanzierung erfolgt über Kreditübertragungen von 900.000 Euro und 310.000 Euro auf die entsprechende Haushaltsposition; soweit nötig, können Fremdmittel herangezogen werden. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):öffentliche beleuchtungled-anlagensmart lightingenergieeffizienzsicherheitdunkle zonenkreditübertragungfremdmittelstadtbeleuchtunginfrastruktur
AntragstextEinblendenAusblenden
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem jetzigen Beschluss können wir im wahrsten Sinne des Wortes mehr Licht ins Dunkel bringen. Es geht um die öffentliche Beleuchtung in der Stadt Linz. Unsere Beleuchtungsanlagen weisen ein durchschnittliches Alter von 22 Jahren sowie einen LED-Anteil von zirka 30 Prozent auf. Die Beleuchtung wird älter, ineffiziente Leuchtmittel laufen aus, oder deren Vertrieb wird eingestellt. Das ist ein Grund, warum wir entsprechend erneuern müssen. Zudem haben wir Bürger*innen gebeten, dunkle Zonen zu nennen, die wir in Zukunft besser ausleuchten wollen. Das ist ein Schwerpunkt für die Sicherheit, den wir setzen wollen. Die Zukunft liegt zudem in der smarten Beleuchtung. Vor diesem Hintergrund sollen heute 1,21 Millionen Euro bereitgestellt und mit den entsprechenden Kreditübertragungen bedeckt werden, wofür ich heute um Ihre Zustimmung ersuche. Vielen Dank.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Grundsatzgenehmigung: a. Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 1.210.000 Euro inklusive USt grundsätzlich genehmigt: Errichtung moderner LED-Anlagen für die öffentliche Beleuchtung, auch unter situationsabhängiger Einbeziehung von smarten Sensorsteuerungen zur Umsetzung situativer Betriebsmodelle. Sicherstellung einer optimalen Ausleuchtung, höchstmöglicher Energieeffizienz sowie Minimierung der Einflüsse auf die betroffenen Umwelten. Punktueller Betrieb außerhalb der Normwerte an relevanten Standorten zu Untersuchungs- und Erprobungszwecken sowie zur Beseitigung „dunkler Zonen". b. Die Abwicklung der anfallenden Projekte erfolgt nach tatsächlichen Kosten innerhalb des angeführten Gesamtvolumens, wobei die Einbringung der Einzelanträge an die jeweils zuständigen Organe erfolgt. Der Abschluss konkreter Verträge ist sohin dem jeweils nach den Vorschriften des StL 1992 zuständigen Organ vorbehalten. 2. Bedeckung / Verrechnung - Kreditübertragungen: Die Verrechnung der Gesamtkosten in Höhe von gesamt 1.210.000 Euro inkl. USt erfolgt im Rechnungsjahr 2025 auf der Finanzposition 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren). Die Kreditübertragungen in Höhe von 900.000 Euro von der Finanzposition 1.751200 (Transfers an Land) mit dem Funktionsbereich 515 (Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge) auf die Finanzposition 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren) sowie die Kreditübertragung in Höhe von 310.000 Euro von der Finanzposition 1.650200 (Zinsen für Finanzschulden in Euro) im Fonds 910000 (Geldverkehr) auf die Finanzposition 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm 05044 (Erweiterung und Erneuerung Beleuchtungsanlagen) im Fonds 816000 (Öffentliche Beleuchtung und Uhren) werden genehmigt. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992) bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Danke Herr Bürgermeister, geschätzter Gemeinderat, wie schon im Ausschuss avisiert, werden wir bei diesem Antrag mitgehen, vor allem, da es schon eine jahrelange Forderung von uns ist. Wichtig für uns ist eine rasche Umsetzung im Volksgarten. Hier drängen wir auf eine zeitnahe Verbesserung der Beleuchtung, damit Angsträume beseitigt werden und die Verkehrssicherheit erhöht wird. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.