Änderungsplan Nr. 259 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, KG Pichling (Pichlinger Straße 59)

F 5 · Ausschussantrag · 30. Sitzung

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Änderung des Flächenwidmungsplans für die Pichlinger Straße 59 in Pichling. Die bisherige Widmung als Bauland/Dorfgebiet mit Sonderausweisung für ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude erlaubte bislang maximal acht Wohneinheiten. Künftig soll die Wohnnutzung auf zwölf Wohneinheiten erhöht werden. Die dazugehörige Verordnung zum Änderungsplan Nr. 259 wurde erlassen und einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanwidmungsänderungpichlingdorfgebietwohneinheitenwohnnutzunglandwirtschaftliches gebäudestadtplanungbauland
AntragstextEinblendenAusblenden
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, beim Tagesordnungspunkt F 5 geht es um die Änderung des Flächenwidmungsplans Pichlinger Straße Nummer 59. Die aktuelle Widmung ist Bauland / Dorfgebiet, Sonderausweisung Bestehendes Landwirtschaftliches Gebäude mit einer maximalen Wohnnutzung von acht Wohneinheiten. Es wird darum ersucht, die Anzahl der Wohneinheiten von acht auf zwölf zu erhöhen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungsplan Nr. 259 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, Pichlinger Straße 59, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.