Gewährung einer Subvention an die Initiator*innen des Crossing Europe Filmfestivals (Durchführung des Filmfestivals 2026); maximal 117.000 Euro sowie maximal 10.364,27 Euro in Form einer Naturalförderung

J 1 · Ausschussantrag · 37. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Kultur und Tourismus

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Dem Crossing Europe Filmfestival wird für die Durchführung 2026 eine Gesamtförderung von maximal 117.000 Euro sowie eine Naturalförderung von maximal 10.364,27 Euro gewährt. Das Festival findet von 28. April bis 3. Mai 2026 zum 23. Mal in Linz statt und weist Gesamtkosten von 1.127.000 Euro auf. Die Förderung schließt gebührenfreie Nutzung öffentlichen Guts und die Zurverfügungstellung von Werbekästen ein. Voraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien. Die Kosten werden für das Rechnungsjahr 2026 auf den vorgesehenen Finanzpositionen verrechnet.

Schlagwörter (10):filmfestivalkulturförderungnaturalsubventionveranstaltungsförderunglinzkulturbudgetwerbekästenöffentliches guttourismusfinanzierung
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# J ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND TOURISMUS J 1 Gewährung einer Subvention an die Initiator*innen des Crossing Europe Filmfestivals (Durchführung des Filmfestivals 2026); maximal 117.000 Euro sowie maximal 10.364,27 Euro in Form einer Naturalförderung ## Berichterstattung Gemeinderätin Klitsch „Danke Herr Bürgermeister, im vorliegenden Antrag geht es um eine Förderung für das Crossing Europe Filmfestival, das von 28. April bis 3. Mai 2026 zum 23. Mal in Linz zu Gast ist. Es wird wieder um Förderung aus den städtischen Kulturbudgetmitteln ange-sucht. Das Festival hat Gesamtkosten in Höhe von 1.127.000 Euro. Es liegen bereits zahlreiche Subventionszusagen vor, unter anderem vom Land Oberösterreich, vom Bund, von der Wirtschaftskammer Oberösterreich, vom Tourismusverband und vielen anderen. Somit bleibt noch ein Restbetrag in der Höhe von 117.000 Euro, den es zu fördern gilt. Der Kulturausschuss hat sich in seiner vergangenen Sitzung darauf verständigt, diesen Antrag einstimmig zu unterstützen. Das mache ich hiermit. Der Gemeinderat beschließe: 1. Dem Crossing Europe Filmfestival, vertreten durch Frau Sabine Gebetsroither, Graben 30, 4020 Linz, wird eine Gesamtförderung in Höhe von maximal 117.000 Euro und Naturalsubventionen in Gesamtsumme von maximal 10.364,27 Euro zur Durchführung des Filmfestivals 2026 gewährt. Die Naturalsubventionen setzen sich folgendermaßen zusammen: - Naturalsubvention des Geschäftsbereiches Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) zur gebührenfreien Nutzung öffentlichen Guts in Höhe von 364,27 Euro (Gesamtkosten: 728,54 Euro) - Naturalsubvention des Geschäftsbereiches Kommunikation und Marketing (KOMM) in Form der Zurverfügungstellung von Werbekästen in Höhe von 10.000 Euro Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 117.000 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 1.757000 (Transfers an private Organisationen) im Fonds 351000 (Kunst- und Kulturförderung). Die Verrechnung des Selbstbehaltes in Höhe von 364,27 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf Finanzposition 2.816000 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 245 (Naturalsubventionen) im Fonds 840100 (Grundbesitz öffentliches Gut).
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Der Gemeinderat beschließe: 1. Dem Crossing Europe Filmfestival, vertreten durch Frau Sabine Gebetsroither, Graben 30, 4020 Linz, wird eine Gesamtförderung in Höhe von maximal 117.000 Euro und Naturalsubventionen in Gesamtsumme von maximal 10.364,27 Euro zur Durchführung des Filmfestivals 2026 gewährt. Die Naturalsubventionen setzen sich folgendermaßen zusammen: - Naturalsubvention des Geschäftsbereiches Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) zur gebührenfreien Nutzung öffentlichen Guts in Höhe von 364,27 Euro (Gesamtkosten: 728,54 Euro) - Naturalsubvention des Geschäftsbereiches Kommunikation und Marketing (KOMM) in Form der Zurverfügungstellung von Werbekästen in Höhe von 10.000 Euro Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 117.000 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 1.757000 (Transfers an private Organisationen) im Fonds 351000 (Kunst- und Kulturförderung). Die Verrechnung des Selbstbehaltes in Höhe von 364,27 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf Finanzposition 2.816000 (Kostenbeiträge für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 245 (Naturalsubventionen) im Fonds 840100 (Grundbesitz öffentliches Gut).

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.