Neuplanungsgebiet Nr. 744, Bebauungsplan-Entwurf 08-026-01-01, Nördlich Kraußstraße, KG Lustenau - 2. Verlängerung

F 4 · Ausschussantrag · 25. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die zweite Verlängerung des Neuplanungsgebiets Nr. 744 für den Bebauungsplan-Entwurf nördlich der Kraußstraße in der KG Lustenau. Die Verlängerung gilt bis Mitte Dezember 2025 und sichert damit den Planungsstatus für das Gebiet weiter ab. Inhaltlich geht es um die Fortführung der baurechtlichen Sicherung, bis die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren abgeschlossen sind. Die Verordnung zur 2. Verlängerung wurde erlassen und einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):neuplanungsgebietbebauungsplankraußstraßekg lustenaustadtplanungbaurechtverordnungplanungsstatusflächenwidmung
AntragstextEinblendenAusblenden
Danke, sehr geehrte Damen und Herren, beim folgenden Antrag handelt es sich um eine zweite Verlängerung des Neuplanungsgebietes Nr. 744, Bebauungsplan-Entwurf 'Nördlich Kraußstraße'. Die Verlängerung gilt bis Mitte Dezember 2025. Ich bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: Die beiliegende Verordnung betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 744, Bebauungsplan-Entwurf 08-026-01-01, Nördlich Kraußstraße, 2. Verlängerung, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.