Bebauungsplanänderung (Verbaländerung) 16-049-01-01, KG Posch (nördlich Falterweg)

K 5 · Ausschussantrag · 16. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 16-049-01-01 nördlich des Falterwegs in der Katastralgemeinde Posch. Der Wirkungsbereich wird durch Ziererfeldstraße, Zeisigweg, Falterweg, Wachtelweg sowie Libellenweg begrenzt. Mit der Rechtswirksamkeit wird der Bebauungsplan S 25-94-01-00 geändert und die frühere Verbaländerung S 25-94-01-01 aufgehoben. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Amtsblatt in Kraft und liegt für die öffentliche Einsicht auf. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungverbaländerungraumordnungstadtplanungkatastralgemeinde poschfalterwegwidmungöffentliche einsichtverordnung
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderat Kühn berichtet über K 5 Bebauungsplanänderung (Verbaländerung) 16-049-01-01, KG Posch (nördlich Falterweg) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlagen an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 16-049-01-01, nördlich Falterweg, Verbaländerung, wird erlassen. # Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 21. September 2023 betreffend die Bebauungsplanänderung 16-049-01-01, nördlich Falterweg, Verbaländerung Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 16-049-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Ziererfeldstraße Osten: Zeisigweg Süden: Falterweg, Wachtelweg Westen: Libellenweg 16 und 21 Katastralgemeinde Posch Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Geschäftsbereich Bau und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 16-049-01-01 wird der Bebauungsplan S 25-94-01-00 geändert und die Bebauungsplanänderung S 25-94-01-01 (Verbaländerung) aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Geschäftsbereiches Bau und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen. Ich ersuche um Zustimmung. Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.