Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Beauftragung der Durchführung von COVID-19 Schutzmaßnahmen und zur Änderung von Marktterminen und Marktzeiten bei periodischen Märkten auf den Stadtsenat (Übertragungsverordnung COVID-19 Märkte 2022)
C 4 · Stadtsenatsantrag · 4. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Zusammenfassung
KI GeneriertBeschlossen wurde die Übertragung von Zuständigkeiten für COVID-19-Schutzmaßnahmen bei periodischen Märkten an den Stadtsenat. Bis zu 300.000 Euro dürfen dafür Verträge und Anschaffungen beauftragt werden, außerdem kann der Stadtsenat Markttermine und Marktzeiten im Jahr 2022 ändern. Die Regelung gilt im Zusammenhang mit der Linzer Marktordnung 2021 und ist auf das Jahr 2022 befristet. Der Stadtsenat hat Angelegenheiten nach diesen Punkten kollegial zu beschließen. Die Verordnung trat mit Kundmachung in Kraft und mit 31. Dezember 2022 außer Kraft.
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BeschlussformelEinblendenAusblenden
Abstimmungsergebnis
Ergebnis: angenommen
Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von MFG (2), KPÖ (2) und LinzPlus (2) mit Stimmenmehrheit angenommen.