Errichtung eines Betriebes gewerblicher Art der Stadt Linz (BgA-Modell) im Zusammenhang mit der O-Busachse Linz - Linie 48, 108 und 150; Abschluss eines Verkehrsdienstleistungsvertrages und eines Dienstleistungsvertrages „Planung Linie 48“; Genehmigung einer Kreditübertragung

C 3 · Stadtsenatsantrag · 28. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Einrichtung eines Betriebes gewerblicher Art der Stadt Linz für die O-Busachse mit den Linien 48, 108 und 150. Damit werden der Verkehrsdienstleistungsvertrag für die Linien 48, 108 und 150 sowie der Dienstleistungsvertrag zur Planung der Linie 48 abgeschlossen und frühere Beschlüsse zur Abwicklung der Linien im BgA-ÖPNV angepasst. Die neue Linie 48 soll als klimaschonende Ergänzung das Linienangebot im Linzer Osten erweitern und zugleich Straßenbahnen an der Landstraße sowie die Nahverkehrsdrehscheibe und den Hauptbahnhof entlasten. Für die Planungsleistungen zur Linie 48 sind maximal 3,5 Millionen Euro vorgesehen; für die Leistungen zu den Linien 108 und 150 werden jährlich 345.000 Euro veranschlagt. Zur Bedeckung 2025 wird eine Kreditübertragung von 345.000 Euro genehmigt, die Einnahmen aus den Transportleistungen fließen ab Inbetriebnahme in den BgA ÖPNV. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.

Schlagwörter (10):öpnvobuslinie 48linie 108linie 150bga-modellverkehrsdienstleistungsvertragklimafreundliche mobilitätlinzer ostenkreditübertragung
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Bürgermeister, sehr geehrte Kolleg*innen, nun geht es um die O-Busachse Linz - Linie 48. Um den Grundstein für die neue Buslinie 48 zu legen, soll im Magistrat durch den heutigen Beschluss ein Betrieb gewerblicher Art eingerichtet werden. Dieser Beschluss ist notwendig, um die LINZ LINIEN GmbH mit der Ausschreibung der Busse und mit dem Start des Planungsprozesses beauftragen zu können. Die neue Buslinie ist ein klimaschonendes Mobilitätsangebot, das eine notwendige und wichtige Ergänzung für das bestehende Linienangebot in Linz ist. Es geht hier insbesondere um die Erschließung des Linzer Ostens. Aber es geht auch darum, die Straßenbahnen entlang der Landstraße sowie die Nahverkehrsdrehscheibe und den Hauptbahnhof zu entlasten. Es liegen Ihnen zwei Verträge vor, der Verkehrsdienstleistungsvertrag und der Dienstleistungsvertrag. Diese wurden in den letzten Monaten erstellt, um den Betrieb gewerblicher Art einrichten und die Buslinien seitens der Stadt Linz in Auftrag geben zu können. Ich ersuche um Zustimmung zu diesen Verträgen und zur Einrichtung eines Betriebes gewerblicher Art, um die Buslinie 48 schnellstmöglich vorantreiben und das klimaschonende Angebot erweitern zu können.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Errichtung eines Betriebes gewerblicher Art der Stadt Linz, wie in der Vorlage beschrieben, wird zugestimmt. Dem beiliegenden Verkehrsdienstleistungsvertrag L 48, 108 und 150 wird zugestimmt. Dem beiliegenden Dienstleistungsvertrag „Planung Linie 48“ wird zugestimmt. Die Gemeinderatsbeschlüsse vom 9. November 2023, 13. Dezember 2023 und 21. März 2024 betreffend die L 108, 150 und L 48 werden dahingehend geändert, dass die genannten Linien künftig im Rahmen des BgA-ÖPNV der Stadt abgewickelt werden. 2. Die Verrechnung des Entgelts für die im Dienstleistungsvertrag beschriebenen Planungsleistungen zur L 48 in Höhe von maximal 3,5 Millionen Euro erfolgt auf der Finanzposition 1.728200 (Entgelte für sonstigen Leistungen) mit dem Funktionsbereich 266 (öffentlicher Verkehr) im Fonds 879100 (BgA ÖPNV). Die Einzahlungen zu den Erträgen aus Transportleistungen (Fahrgasterlöse) gemäß dem Verkehrsdienstleistungsvertrag zur L 48 erfolgen - ab Inbetriebnahme - auf der Finanzposition 2.810200 (Erträge aus Leistungen) mit dem Funktionsbereich 266 (öffentlicher Verkehr) im Fonds 879100 (BgA ÖPNV). Die Verrechnung des jährlichen Entgelts für die im Verkehrsdienstleistungsvertrag beschriebenen Leistungen zu den L 108 und 150 in Höhe von 300.000 Euro betreffend die L 150, sowie in Höhe von 45.000 Euro betreffend die L 108 erfolgt auf der Finanzposition 1.728200 (Entgelte für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 566 (sonstiger öffentlicher Verkehr) im Fonds 879100 (BgA ÖPNV). Für die Bedeckung des Entgelts im Jahr 2025 wird eine Kreditübertragung in Höhe von gesamthaft 345.000 Euro von der Finanzposition 1.755200 (Transfer an Unternehmen) mit dem Funktionsbereich 566 (sonstiger öffentlicher Verkehr) im Fonds 879000 (LINZ AG) auf die Finanzposition 1.728200 (Entgelte für sonstige Leistungen) mit dem Funktionsbereich 566 (sonstiger öffentlicher Verkehr) im Fonds 879100 (BgA ÖPNV) genehmigt. Die Einzahlungen zu den Erträgen aus Transportleistungen gemäß dem Dienstleistungsvertrag zu den L 108 und 150 erfolgen auf der Finanzposition 2.810200 (Erträge aus Leistungen) mit dem Funktionsbereich 566 (sonstiger öffentlicher Verkehr) im Fonds 879100 (BgA ÖPNV).
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Linz hat ein Verkehrsproblem, insbesondere zu den Stoßzeiten. Wir sind erfreulicherweise eine sehr wirtschaftsstarke Stadt, damit ist aber ein sehr starker Pendlerinnen- und Pendlerverkehr verbunden. Vor etwa einem Jahr ist etwas Historisches gelungen: Die dringend notwendige Einigung zwischen Land Oberösterreich und Stadt Linz auf ein Verkehrsmodell, mit dem man insbesondere diese Pendler*innenthematik, was das östliche und westliche Mühlviertel anlangt, lösen kann. Es geht um zwei S-Bahnen in Verbindung mit der O-Buslinie 48. Die beiden S-Bahnen dienen dazu, die Pendler*innen auf der Schiene nach Linz hereinzubringen. Für die innerstädtische Verteilungswirkung haben wir ergänzend die O-Buslinie zur Verfügung. Leider muss eine Neuausschreibung erfolgen, weil das Unternehmen, bei dem man die O-Busse angeschafft hatte, in Konkurs gegangen ist. Andererseits hat es auch ein finanztechnisches Problem gegeben, das durch den Betrieb gewerblicher Art (BgA), der heute beschlossen werden soll, gelöst wird. Dadurch kommt wieder Steuerneutralität zustande. Dieser heutige Beschluss ist sehr wichtig und wird von uns als ÖVP-Fraktion natürlich mitgetragen. Er ist wieder ein Meilenstein und die notwendige Basis, um an der Umsetzung der Linie 48 weiterarbeiten zu können, die ich gerade angesprochen habe. Insofern ist das eine gute Kombination zwischen S-Bahnen und O-Bus, die eng miteinander verknüpft sind. Wir sind bei der O-Busachse leider in Verzug geraten. Ich hoffe, dass wir hier zügig vorankommen und es zu keinen weiteren Verzögerungen mehr kommt. Wir haben heute auch einen sogenannten Öffentlicher-Personennahverkehr-(ÖPNV)-Beirat abgehalten, der formal notwendig ist. Ich habe dort gesagt, dass es um eine rasche Weiterbearbeitung der Linie 48 und um eine gute Abstimmung mit dem Land Oberösterreich und der Schiene Oberösterreich geht. Diese betreut federführend die S-Bahnen. Das ist eine gute Kombination, die wir im Sinne des Verkehrs und der Mobilität in Linz weiter vorantreiben wollen. Der größte Feind der Mobilität ist der Stau und dem wollen wir entschieden entgegentreten. Insofern stimmen wir heute mit großer Freude zu.

Danke, Herr Bürgermeister, geschätzter Gemeinderat, wir werden dem Antrag zustimmen. Wir sind auch sicher, dass dieses Jahrhundertprojekt für Linz entscheidend und sehr, sehr wichtig ist. Da es sich aber zum Teil um eine parallele Linienführung zwischen O-Buslinie 48 und Stadtbahn handelt, muss diese im Nachhinein unbedingt ordentlich koordiniert werden. Danke.

Vielen Dank Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zusehende, zuerst zum finanztechnischen Punkt: Die Stadt kann nichts dafür, aber wir finden es trotzdem befremdlich, dass man einen Betrieb gewerblicher Art gründen muss, um in den öffentlichen Verkehr investieren zu können und die Umsatzsteuer nicht zahlen zu müssen. Man könnte erwarten, dass der öffentliche Verkehr als Teil der Daseinsvorsorge und des Gemeinwohlauftrags steuerbefreit ist, wie die öffentlichen Gebietskörperschaften in ihren eigenen Bereichen. Stattdessen wird nun ein Betrieb gewerblicher Art gegründet, der rechtlich in seiner Organisationsform genau das Gegenteil darstellt, nämlich Gewinnerzielungsabsicht sowie eine wirtschaftliche Tätigkeit, die über die reine Daseinsvorsorge hinausgeht. Das macht man, um die Vorsteuer wieder zurückzubekommen und so die 20 Prozent Umsatzsteuer nicht zahlen zu müssen. Wir verstehen die Absicht, dass man da Geld sparen möchte. Das Problem liegt aber an der wirtschaftsliberalen Ausrichtung des öffentlichen Bereichs, des Service public, mit Zwang zum Wettbewerb samt steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und der Auslagerung in privatwirtschaftlich agierende Unternehmen. Genau das führt dann zu solch fragwürdigen Konstruktionen. Ich komme jetzt zum Inhaltlichen. Wir werden auch deshalb nicht zustimmen, weil wir dem Hauptgrund dieses Antrags vor gut einem Jahr auch nicht zugestimmt haben. Die KPÖ hat sich damals bei der Abstimmung zur Regionalstadtbahn und zum O-Bus als einzige Partei enthalten und wir bleiben in dieser Frage konsequent. Schon damals habe ich darauf hingewiesen, dass hinter diesem O-Bus unnötiger Aktionismus und eine Machtdemonstration der Stadt Linz und der LINZ AG stecken. Wir halten die Linie 48 für entbehrlich, da sie nur für relativ wenig Fahrgäste einen Nutzen bringt. Sie erschließt neue Bereiche auf einer lediglich sehr kurzen Strecke, während der Großteil der Strecke parallel zu bestehenden Buslinien, Straßenbahnlinien oder zur zukünftigen Regionalstadtbahn verläuft. Für uns wären andere Investitionen in den öffentlichen Verkehr viel wichtiger als dieses kostspielige Prestigeprojekt, das ein Kompromiss zwischen dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz ist. Wir haben uns übrigens bei der Linie 150 genauso enthalten, da wir auch diese Lösung damals für nicht optimal gehalten haben und bis heute nicht halten. Wir bleiben somit insgesamt in diesen Fragen konsequent und deshalb gibt es eine Enthaltung. Danke.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: KPÖ (2) Vorsitzführung Vizebürgermeisterin Hörzing