Auberg: Notbremse am Teich

H 12 · Fraktionsantrag · 38. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:abgelehnt

Zusammenfassung

KI Generiert

Am Auberg soll die geplante Bebauungsplanänderung „Am Teich, Nißlstraße“ gestoppt und stattdessen ein Neuplanungsgebiet für das konkrete Gebiet verordnet werden. Begründet wird dies mit dem Wunsch, die Vielzahl an Bebauungsplänen am Auberg zu ordnen und künftige Einzeländerungen durch eine gesamtheitlichere Planung zu ersetzen. Das Neuplanungsgebiet soll laut Vorlage mindestens zwei Jahre Zeit und Ruhe schaffen, um einen Bebauungsplan im öffentlichen Interesse zu erarbeiten. Die Kosten sollen durch Umschichtung im Budget bedeckt werden. Der Vorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Schlagwörter (9):aubergbebauungsplanänderungneuplanungsgebietstadtplanungöffentliche interesseflächenwidmungnachverdichtungbudgetumschichtungplanungsrecht
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der Antrag heißt ‚Notbremse am Teich‘. Er kommt ein bisschen zu spät. Ich hätte nicht damit gerechnet, dass ÖVP und SPÖ es so eilig haben. Aber vielleicht ist der Antrag trotzdem nicht zu spät, denn in ein paar Monaten taucht auf dem Auberg das nächste Projekt auf. Davon gehe ich eigentlich aus. Wir haben auf dem Auberg viele verschiedene Bebauungspläne - fast ein Durcheinander -, Überschneidungen, komische Formen, die nicht wirklich Sinn ergeben. Vielleicht könnte man diesen Antrag weitergehend lesen - als Impuls. Ich gehe nicht davon aus, dass er heute eine Zustimmung bekommt. Wir sollten insgesamt auf dem Auberg gesamtheitlicher, integrierter, größer denken, wie ich das vor Jahren für den Pöstlingberg gefordert habe. Wir sollten uns von Anlasswidmungen lösen - hier ein Projekt, da ein Projekt, hier einen Bebauungsplan ändern, da einen ändern. Vielleicht könnten wir das nutzen, um in Zukunft wieder größer zu denken und dieses Durcheinander an Bebauungsplänen zu lösen oder anders damit umgehen. Natürlich herrscht dort großer Druck, da die Gegend begehrt ist. Um eine nachhaltige Entwicklung des begehrten Aubergs zu schaffen, könnten wir Druck herausnehmen und das öffentliche Interesse wieder in den Vordergrund bringen. Weil wir vorhin das öffentliche Interesse so intensiv diskutiert haben: Jede Bebauungsplanänderung und jede Flächenwidmungsänderung braucht öffentliches Interesse. Es geht also nicht darum, dass jemand öffentliches Interesse will oder wünscht. Es geht darum, dass jede Änderung per Gesetz öffentliches Interesse braucht. Deswegen betonen das viele hier im Gemeinderat immer so. Wenn es kein öffentliches Interesse gibt, ist es verfassungswidrig und gesetzeswidrig.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der zuständige Bürgermeister, Planungsreferent Dietmar Prammer, wird dringend ersucht die geplante Bebauungsplanänderung „Am Teich, Nißlstraße“ (Nr. 02-066-01-00) zu stoppen und dem Gemeinderat so rasch als möglich eine Verordnung eines Neuplanungsgebiets für das konkrete Gebiet zur Beschlussfassung vorzulegen. Das zumindest zwei Jahre gültige Neuplanungsgebiet verschafft die benötigte Zeit und Ruhe, um einen Bebauungsplan im öffentlichen Interesse zu erarbeiten. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir haben diesen Antrag heute inhaltlich schon intensiv diskutiert. Fast alle Fraktionen haben sich zu Wort gemeldet. Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Danke.

Abstimmungsergebnis

Beta
Ergebnis:abgelehnt· 57 von 61 anwesend

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. Enthaltung: SPÖ (20), ÖVP (11), FPÖ (8), NEOS (2)

Einzelstimmen anzeigen (57)
Nicht anwesend · 4
Ute KlitschFPÖentschuldigt
Julia MandlmayrGRÜNEentschuldigt
Florian KopplerSPÖentschuldigt
Sarah StriglSPÖging 17:42