Regeln für Projekteinreichungen im Gestaltungsbeirat nachschärfen

L 4 · Fraktionsantrag · 25. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:abgelehnt

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert wird eine strengere Vorprüfung von Projekten, die nur mit einer Bebauungsplanänderung umsetzbar sind, bevor sie in den Gestaltungsbeirat gelangen. Solche Vorhaben sollen zuerst von der Stadtplanung unter Einbeziehung von Stadtklimatologie und Grünraumplanung beurteilt und danach im Ausschuss für Planung und Liegenschaften diskutiert werden. Begründet wird dies mit dem Wunsch nach klareren Regeln, mehr Rechtssicherheit für Anrainerinnen und Anrainer sowie einer stärkeren städtebaulichen Steuerung statt einzelner Hochpunkte und Verdichtungsprojekte. Kritisiert wird, dass der Gestaltungsbeirat nach Ansicht der Einbringenden für Projekte mit massiven Änderungen des Bebauungsplans missbraucht werde und dadurch politische und nachbarschaftliche Einbindung zu spät komme. Der Vorschlag wurde abgelehnt; auch die Zuweisung an den Ausschuss für Planung und Liegenschaften fand keine Mehrheit.

Schlagwörter (10):gestaltungsbeiratbebauungsplanänderungstadtplanunghochhausbauverdichtungrechtssicherheitanrainerbeteiligungstadtklimatologiegrünraumplanungplanungsausschuss
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, danke, bei diesem Antrag geht es um eine Änderung der Vorgehensweise wie Projekte, die eine Bebauungsplanung benötigen, in den Gestaltungsbeirat kommen. Es geht darum, wie der Gestaltungsbeirat zur Legitimierung von Projekten herangezogen wird, die eine massive Verdichtung oder Hochpunktsetzung in der Stadtplanung bedeuten, ohne dass vorher politische Gremien oder auch Nachbarschaften davon wissen oder informiert werden und letztlich vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Wir alle kennen diese willkürlichen Hochpunkte, die in den letzten Jahrzehnten über die Stadt verstreut so entstanden sind. Sie sind eigentlich alle auf Einzelinteressen und Einzeländerungen zurückzuführen und zielen ausschließlich auf eine Maximierung der Grundstücksausnutzung ab. Trauriger Höhepunkt war damals der Hochhausplan beim Weinturm. Er wurde zum Glück von einer Bürger*inneninitiative verhindert, weil es auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück nicht zulässig ist, einen 80 Meter hohen Turm zu bauen. Auch der Quadrill ist ein Beispiel für ein derartiges Projekt, das trotz eines vorgeschalteten, internen Wettbewerbs über den Gestaltungsbeirat legitimiert wurde. Noch dazu ist er klammheimlich um 30 Meter gewachsen. Und es ließen sich weitere Projekte anführen. Tatsache ist, dass die Stadtplanung das Heft wieder in die Hand nehmen muss. Die Bevölkerung und die Politik müssen eingebunden werden, bevor eine Bebauungsplanänderung - wenn es um so massive Änderungen geht - in den Gemeinderat kommt. Wir können das Ganze sonst ja nur mehr abnicken, oder im Gemeinderat ‚nein‘ sagen, aber im Grunde hat es keine Substanz, wenn es vorher keine breitere Diskussion gibt. Wenn es so massive Änderungen von Bebauungsplänen gibt, dann muss einfach vorher diskutiert werden. Hier geht es auch um die Rechtssicherheit, die man den Nachbarn gönnen sollte. Niemand der ein Haus in einer Blockrandbebauung besitzt, will im nächsten Moment - so wie jetzt an der Dametzstraße/Mozartstraße - einen 36-Meter-Turm daneben hingeknallt bekommen. Aus unserer Sicht ist ein Bebauungsplan ein Rechtssicherungsinstrument und das sollte auch gelten. Man will ganz einfach die Sicherheit haben, dass man dort, wo man wohnt, nicht im nächsten Moment ein Projekt vorgesetzt bekommt, das einzig und allein darauf zuführen ist, dass jemand glaubt, ein Projekt durch den Gestaltungsbeirat zu bringen. Es kann nicht sein, dass der Gestaltungsbeirat nach fünf Versuchen seine Zustimmung zu einem dieser Projekte gibt und im nächsten Moment einfach der Bebauungsplan geändert wird und dieser Turm gebaut werden kann. Ich glaube, das ist keine konsensorientierte beziehungsweise der Bevölkerung entsprechende Stadtplanung. Hier braucht es einen Überbau und eine Neuausrichtung, damit der Gestaltungsbeirat nicht missbraucht wird. Deshalb stelle ich jetzt den folgenden Antrag und bitte um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: ‚Der für Stadtplanung zuständige geschäftsführende Vizebürgermeister wird ersucht, die Regeln für Projekteinreichungen im Gestaltungsbeirat nachzuschärfen. Ziel ist es, dass Projekte, für deren Umsetzung es eine Änderung des Bebauungsplanes braucht, künftig nicht sofort in den Gestaltungsbeirat kommen. Stattdessen sollen sie zuerst von der Stadtplanung unter Einbeziehung der Expertise aus der Stadtklimatologie sowie der Grünraumplanung beurteilt und anschließend im Ausschuss für Planung und Liegenschaften diskutiert werden. Erst wenn es hier eine mehrheitliche Empfehlung gibt, soll eine Einreichung im Gestaltungsbeirat erfolgen. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.‘
Wortmeldungen (7)EinblendenAusblenden

Geschätzte Kolleg*innen, lieber Markus Rabengruber, du hast den Antragstext soeben verlesen. Wir würden uns wünschen, dass auch die Mobilitäts- und Verkehrsplanung mitspricht und wir beantragen eine Zuweisung an den Planungsausschuss.

Geschätzter Herr Vizebürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, die Umsetzung dieses Antrages würde zu einer zusätzlichen bürokratischen Hürde führen, die in Wahrheit nicht nötig ist. Noch dazu wo über alle Parteigrenzen hinweg immer über Verwaltungsvereinfachungen gesprochen wird. Ich habe ein bisschen das Gefühl, Herr Kollege Rabengruber, als würdest du dem Planungsausschuss und damit auch dem Gemeinderat die Kompetenzen absprechen. Ich bin jetzt zwar noch nicht so lange in diesem Gremium, aber ich habe schon das Gefühl, als könnte man da durchaus noch konstruktiv diskutieren und entsprechende Beschlüsse fassen. Selbst wenn man das jetzt umsetzen würde, ist nicht auszuschließen, dass man sich nach dem Gestaltungsbeirat erneut um Beschlüsse im Planungsausschuss bemühen muss. In Wahrheit ist es also eine weitere Stufe, eine weitere Zwischenebene, die zu einer Verzögerung von Bauprojekten führen würde. Wir werden uns deshalb enthalten.

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, lieber Markus Rabengruber, danke für diesen Antrag. Es freut mich, dass wir seit nunmehr drei Jahren schon zu viert die Anliegen der Baukultur vorantreiben. Das ist gut, in der letzten Periode habe ich mich da oft sehr einsam gefühlt. Im Grunde ist es inhaltlich ganz einfach. Projekte, die eine - du hast es schon gesagt - wesentliche Bebauungsplanänderung, sprich eine städtebauliche Grundlage brauchen, gehören aus dem Gestaltungsbeirat heraus. Alles andere ist ein Missbrauch dieses Gremiums, das sagt der Beirat teilweise selbst. Der Beirat kann ja in dieser Stunde, die er hat, nicht die Arbeit der Stadt machen. Das ist der springende Punkt. Der Beirat kann nicht in einer Stunde die städtebaulichen Grundlagen erarbeiten, die eigentlich die Stadt in einem sorgfältigen Prozess erledigen müsste. Diese städtebaulichen Grundlagen muss die Stadt selbst erledigen und auch verantworten. Man kann das nicht einfach so an den Gestaltungsbeirat delegieren und sich fein heraushalten. In den Medien habe ich gelesen, Dietmar Prammer, dass du der Meinung bist - das haben wir jetzt auch wieder von Herrn Danner gehört -, dass das die Projekte verzögern würde. Ich bin da ganz anderer Meinung. Es wird sogar das Gegenteil eintreten. Die Projekte würden rascher und sauberer über die Bühne gehen, weil von städtischer Seite, von Stadtplanungsseite die Grundlagen vorab erarbeitet werden. Dann käme das Projekt mit allen Sicherheiten in den Gestaltungsbeirat. Jetzt haben wir die Verhandlung irgendwo in einem Graubereich. Oft gibt es zwei, drei, vier Anläufe mit entsprechenden Konflikten mit Anrainer*innen und so weiter. Dadurch dauern die Projekte in der Regel sogar viel länger, teilweise sterben sie sogar daran. Hätten wir einen sauber organisierten städtebaulichen Prozess, dann würde das wie am Schnürchen laufen. Dietmar Prammer ich verstehe auch nicht, warum du hier als Planungsstadtrat und auch Bürgermeisterkandidat nicht zugreifst. Ich sehe hier eine Riesenchance. Du hast vorhin gesagt, ‚darüberfahren ist mit mir zu Ende‘. Das passt eigentlich auch hinein, ergreife die Chance, die Stadtplanung, Stadtentwicklung und die Arbeit des Gestaltungsbeirates auf ordentliche Beine zu stellen.

Vielen Dank, danke Markus Rabengruber für diesen Antrag, wir werden zustimmen. Dieser Antrag erschwert den investorengetriebenen Städtebau und schiebt einer derartigen Stadtplanung einen Riegel vor. Dafür sind wir und deswegen stimmen wir diesem Antrag auch zu, danke.

Ich darf mich selbst zu Wort melden, weil mich Gemeinderat Potocnik auch direkt angesprochen hat. Ja, ich bestätige die Pressemeldung, ich habe das Zitat so gesagt und ich stehe auch dazu. Ich befürchte aber, dass es durch diesen Antrag zu einer Verzögerung von Projekten kommt. Das wäre jetzt grundsätzlich einmal kein Problem, das kommt immer wieder vor. Es ist an sich nichts Neues, dass Projekte nicht so schnell gehen, wie es sich alle wünschen würden. Wahrscheinlich würden die Projekte aber dann schneller erledigt, nämlich schneller beendet werden. Das ist vielleicht auch der Hintergrund deiner Überlegung. Ich habe dazu einen anderen Fokus. Grundsätzlich ist die Zuständigkeit für Bebauungsplan- und Flächenwidmungsplanänderungen vom Gemeinderat an den zuständigen Referenten übertragen worden, also an mich. Ich kann das Verordnungsverfahren einleiten und die Verordnungen dann dem Ausschuss und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Der Ausschuss oder der Gemeinderat können einen Bebauungsplan oder Flächenwidmungsplan letztendlich auch ablehnen. Dass wir uns bei der einen oder anderen Projektidee des Gestaltungsbeirates bedienen, hat den Hintergrund, dass es die ideale Stadtplanung oder den idealen Bebauungsplan so nicht gibt. Die überwiegende Anzahl der Projekte, die wir im Gestaltungsbeirat haben, fußt natürlich auf einem Bebauungsplan. Manche Projekte brauchen eine Änderung des Bebauungsplans, damit sie den Vorstellungen des Projektwerbers, des Eigentümers oder vielleicht auch der Stadt entsprechen. Deswegen geben wir durchaus auch bei dem einen oder anderen Projekt die Möglichkeit frei, es dem Gestaltungsbeirat vorzulegen. Wir weisen immer darauf hin, dass das auf Risiko des Projektwerbers passiert. Eine zweite Voraussetzung ist, dass ich dafür den Beschluss nach § 36 der Oö. Bauordnung gefasst haben möchte. Das heißt, ich gebe in meiner Zuständigkeit und nach Rücksprache mit den Abteilungen meine Zustimmung, das Verfahren einzuleiten. An sich macht es wenig Sinn, Projekte in den Gestaltungsbeirat zu schicken, wenn ich mir nicht vorstellen könnte, dass man hier zum Verfahren kommt. Das wäre auch nicht fair. Das heißt, die Grundlage ist immer der Einleitungsbeschluss nach § 36 Oö. Bauordnung. Wieso habe ich zuerst gemeint, dass wir uns des Gestaltungsbeirats bedienen? Manchmal sind wir uns in der Stadtplanung bei dem einen oder anderen Projekt, das uns vorgelegt wird und wo wir eine Bebauungsplanänderung bräuchten, auch nicht sicher, ob das gescheit ist oder nicht. Wenn die Frage offen ist, in welche Richtung es gehen kann, entscheiden wir uns den Gestaltungsbeirat zu fragen. Hier haben wir haben Expertinnen und Experten, die nicht nur die Architektur beurteilen, sondern auch die städtebauliche Auswirkung eines Gebäudes. Ein konkretes Beispiel, war das Projekt am Froschberg der WAG Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H. und der EBS Wohnungsgesellschaft mbH Linz, das von ‚mia2 Architektur‘ geplant. Wir haben festgestellt, dass das Projekt mit den Laubengängen, mit der Verbindung, mit den Punktgebäuden dazwischen sehr massiv ist. Wir haben uns gefragt, ob dieses Projekt, durch den Gestaltungsbeirat ginge. Schließlich haben wir gesagt, gehen wir zuerst in den Gestaltungsbeirat und holen wir uns eine Einschätzung, ob so eine massive Erweiterung des bestehenden Projektes überhaupt durch den Gestaltungsbeirat genehmigt werden würde. Damit braucht man nicht im Vorfeld einen Bebauungsplan ändern, wenn sich der Gestaltungsbeirat das Projekt nachher nicht vorstellen kann und den Projektbetreiber an den Start zurückschickt. Es ist immer je nach Projekt abzuwägen, ob man eine Bebauungsplanänderung braucht, und ob wir diese Bebauungsplanänderung vorher oder parallel machen? Es gehört im Vorfeld geklärt, ob wir uns des Gestaltungsbeirates bedienen und seine Expertinnen und Experten zu Rate ziehen. Das machen wir bei manchen Projekten und das funktioniert an sich sehr gut. Und weil du gemeint hast, dass man das in einer Stunde nicht beurteilen kann, Kollege Potocnik: Entschuldigung, du solltest eigentlich wissen, dass der Gestaltungsbeirat nicht dort drinnen sitzt und sich das Projekt präsentieren lässt und dort das erste Mal in die Unterlagen schaut. Die Beiratsmitglieder bekommen die Unterlagen, so wie die Fraktionen, auch schon Tage davor. Sie schauen sich die Projekte schon Tage davor an und am konkreten Tag dann auch vor Ort. Sie beschäftigen sich natürlich schon viel länger mit derartigen Projekten und nicht nur in dieser einen Stunde. Manchmal kommen sie auch zu keinem Ergebnis. Dann wird das noch einmal zurückgeschickt, die Projektwerber bekommen noch eine Hausaufgabe und müssen das Projekt noch einmal überarbeiten. Deswegen glaube ich zusammengefasst, dass das Prozedere, so wie wir es handhaben, an sich sehr gut ist und ersuche deswegen, diesem Antrag nicht näherzutreten. Wir werden uns als SPÖ jedenfalls enthalten.

Ich kann das nicht stehen lassen, dass ich die Projekte schnell beenden will. Das ist eine Unterstellung. Ganz im Gegenteil, ich hätte gerne, dass die Projekte schnell und zügig und professionell abgewickelt werden und momentan ist das nicht der Fall. Das wollte ich so nicht .. (Zwischenruf: ‚Das ist eine Unterstellung‘) .. was ist eine Unterstellung? Ich kann doch sagen, was mein Ziel ist oder nicht? (Zwischenruf: ‚Dass die Projekte nicht zügig abgewickelt werden.‘) Ja, aber das sieht man ja an den schweren Verläufen, Abbrüchen und so weiter. Die Planer sind auch nicht zufrieden damit. Da musst du einmal mit deinen Kollegen reden, die bestätigen dir das.

Ich muss jetzt schon noch ein paar Worte sagen, vorweg einmal zu Kollege Manuel Danner. Ich sehe es nicht als eine zusätzliche bürokratische Hürde, ich glaube das Gegenteil ist der Fall. Viele Projektwerber würden, glaube ich, froh sein, wenn es klare Spielregeln geben würde. Das ist in Linz leider nicht mehr so, ich kenne wenige Städte, die das so offen handhaben wie Linz. Das mag man gut finden oder auch nicht, wir finden das aus stadtplanerischer Sicht nicht optimal. Wenn man die Regeln klar festlegt, gibt es weniger Anträge in diese Richtung, dass man ständig Bebauungspläne ändern muss. Es würden sich dann viel mehr Projekte daran halte. Man würde die Grundstückspreise nicht künstlich in die Höhe treiben. Es würden weniger alte Gebäude weggerissen, das ist nämlich ein weiterer Aspekt, der nicht betrachtet wird. Durch die Ermöglichung der ständigen Änderungen, werden viele alte Gebäude wegrationalisiert, weil natürlich mehr möglich ist, wenn man neu und höher bauen kann. Das heißt, da gäbe es viele Punkte zu berücksichtigten. Ich glaube, dass man den Spieß endlich wieder umdrehen muss und die Stadtplanung das Heft in die Hand muss. Dazu gehört, dass man vorhandene Bebauungspläne respektiert. Es sollte nur in Ausnahmefällen möglich sein, von diesen Bebauungsplänen abzugehen. Es wurde die ‚Froschbergkrone‘ erwähnt, die natürlich ein Glücksfall war. Ein gutes Architekturbüro und ein gutes Projekt, bei dem es einmal in die richtige Richtung ausgeschlagen hat. Wir haben aber auch viele andere Projekte, wo das nicht so ist. Ein Projekt wie zum Beispiel der Turm beim Weinturm beim Mühlkreisbahnhof wäre architektonisch okay gewesen und der Gestaltungsbeirat hat das auch durchgewunken. Das ist aber stadtplanerisch ein Wahnsinn. Warum ist das überhaupt in den Gestaltungsbeirat gekommen? Das geht doch eigentlich nicht. Deswegen sollte dieses ganze Prozedere diskutiert werden. Nicht zu vergessen ist, dass dieser Projektwerber beim Weinturm mehrere Hunderttausend Euro an Planungskosten in den Sand gesetzt hat, das habe ich in einem persönlichen Gespräch mit ihm erfahren. Das ist auch ein Kollateralschaden. Es ist ein bisschen so, wie wenn man es einfach einmal versucht. Falls es durchgeht, hat man einen Jackpot und wenn nicht, muss man die Kosten eben abschreiben. Ich glaube, das ganze Prozedere beim Gestaltungsbeirat sollte auf neue Beine gestellt werden und deswegen gibt es diesen Antrag. Ich bitte um Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: abgelehnt

Die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Planung und Liegenschaften wird mehrheitlich abgelehnt. Enthaltung: SPÖ (20), FPÖ (9), MFG (1) Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. Enthaltung: SPÖ (20), FPÖ (9), MFG (1)