Bebauungsplanänderung 01-058-01-01, KG Linz, Stifterstraße 1-3

J 11 · Ausschussantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 01-058-01-01 für den Bereich Stifterstraße 1 bis 3 in der Katastralgemeinde Linz. Der Wirkungsbereich wird von Stifterstraße, Herrenstraße, Herrenstraße 44 und Stifterstraße 5 begrenzt. Mit der Rechtswirksamkeit werden die bisher in diesem Bereich geltenden Bebauungspläne aufgehoben. Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag in Kraft und liegt zur öffentlichen Einsicht auf. Die Änderung wurde mit Stimmenmehrheit angenommen; eine Gemeinderätin nahm wegen Befangenheit nicht teil, ein weiteres Mitglied enthielt sich.

Schlagwörter (9):bebauungsplanänderungstifterstraßeherrenstraßeraumordnungstadtplanungwidmungbauordnungöffentliche einsichtlinz
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Gemeinderätin Langbauer, BSc berichtet über J 11 Bebauungsplanänderung 01-058-01-01, KG Linz, Stifterstraße 1-3 und stellt nach Darlegung des Sachverhalts laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: 588 Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-058-01-01, Stifterstraße 1 -3, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2022 die Bebauungsplanänderung 01-058-01-01, Stifterstraße 1 -3 Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 01-058-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Stifterstraße Osten: Herrenstraße Süden: Herrenstraße 44 (Grst. Nr. 1664) Westen: Stifterstraße 5, Grst. Nr. 1666/2 Katastralgemeinde Linz Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 01-058-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.“ Dazu liegen folgende Wortmeldungen vor:
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Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 01-058-01-01, Stifterstraße 1 -3, wird erlassen.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleg*innen, als Mitarbeiterin der Ordensklinikum Linz GmbH Barmherzige Schwestern werde ich bei diesem Antrag nicht mitstimmen, um nicht den Anschein einer Befangenheit zu erwecken. Danke.

Ich werde mich bei diesem Punkt hier enthalten und avisiere auch gleich beim nächsten Antrag die Enthaltung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung von Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen. Gemeinderätin Pühringer, LinzPlus, nimmt wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.