Gewährung einer Subvention an die Diakoniewerk Syncare GmbH (Durchführung des Projektes „Sensorik, Pflege und KI - Praxisanwendung in drei Settings“ im Rahmen des Oö. Pflegetechnologiefonds); maximal 74.500 Euro, davon 49.666,67 Euro im Rechnungsjahr 2024 und 24.833,33 Euro im Rechnungsjahr 2026

H 3 · Ausschussantrag · 25. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gewährt wurde der Diakoniewerk Syncare GmbH eine Förderung von maximal 74.500 Euro für das Projekt „Sensorik, Pflege und KI – Praxisanwendung in drei Settings“ im Rahmen des oberösterreichischen Pflegetechnologiefonds. Das Vorhaben testet den Einsatz von Sensorik und Künstlicher Intelligenz in betreuten Wohneinrichtungen und Privathaushalten, um Auffälligkeiten in individuellen Bewegungsmustern früher zu erkennen und Pflegepersonal schnelleres Eingreifen zu ermöglichen. Die Förderung ist an die allgemeinen und speziellen Richtlinien der Stadt Linz sowie an die Vorgaben des Landes Oberösterreich gebunden und basiert auf dem eingereichten Konzept. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen zu Projektbeginn und nach Abschluss samt fachlichem Endbericht; die Kosten werden auf die Rechnungsjahre 2024 und 2026 aufgeteilt. Die Finanzierung soll, soweit nötig, über Fremdmittel abgesichert werden.

Schlagwörter (10):pflegepflegetechnologiekünstliche intelligenzsensorikgesundheitsozialwesenförderunginnovationbetreutes wohnenprivathaushalte
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Beim zweiten Projekt geht es ebenfalls um die ‚Fachkräftestrategie Pflege‘. Genauer gesagt geht es hier um die Diakoniewerk Syncare GmbH, die auch ein Projekt für Sensorik, Pflege und Künstliche Intelligenz (KI) - also die Praxisanwendung in drei Settings - eingereicht hat. Auch hier soll der Einsatz schwerpunktmäßig in betreuten Wohneinrichtungen beziehungsweise Privathaushalten getestet werden. Wenn Auffälligkeiten in individuellen Bewegungsmustern mittels Sensorik beziehungsweise KI erkannt werden, kann das Personal in einem Eskalationsszenario schneller einschreiten. Ich glaube, dass es auch sehr wesentlich und wichtig ist, hier zu unterstützen, da wir sicher auch Erfahrungen ableiten können. Es wird eine Förderung in Höhe von 74.500 Euro vorgeschlagen, also knapp unterhalb der maximalen Höhe. Ich ersuche um Annahme.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Stadt Linz gewährt der Diakoniewerk Syncare GmbH, Martin-Boos-Straße 1, 4210 Gallneukirchen, eine Förderung in Höhe von maximal 74.500 Euro für die Durchführung des Projekts „Sensorik, Pflege und Kl - Praxisanwendung in drei Settings“ im Rahmen des oberösterreichischen Pflegetechnologiefonds. 2. Die Förderung wird unter der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz sowie der Richtlinie des Landes Oberösterreich für den oberösterreichischen Pflegetechnologiefonds gewährt. Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Basis des eingereichten Konzeptes. 3. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen: zwei Drittel zu Projektstart, ein Drittel nach Abschluss des Projektes sowie Vorlage des fachlichen Endberichts gemäß Richtlinie für den oberösterreichischen Pflegetechnologiefonds und schriftlicher Bestätigung der Auszahlung des letzten Förderdrittels durch das Land Oberösterreich. 4. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 49.666,67 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der Finanzposition 1.775200 (Kapitaltransfer an Unternehmen) mit dem Funktionsbereich 151 (Pflegetechnologiefonds) / Haushaltsprogramm HP07502 (Pflegetechnologiefonds) im Fonds 401000 (Kinder- u. Jugendhilfe). 5. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 24.833,33 Euro für das Rechnungsjahr 2026 erfolgt auf der Finanzposition 1.775200 (Kapitaltransfer an Unternehmen) mit dem Funktionsbereich 151 (Pflegetechnologiefonds) / Haushaltsprogramm HP07502 (Pflegetechnologiefonds) im Fonds 401000 (Kinder- u. Jugendhilfe). 6. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.