Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 (Straßenplan ST240005, „Im Hühnersteig" - westliche Teilfläche, KG Lustenau); Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs

E 2 · Ausschussantrag · 28. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Mobilität und Märkte

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Beschlossen wurde die Auflassung einer Verkehrsfläche im Straßenplan „Im Hühnersteig“ in der KG Lustenau. Betroffen ist die westliche Teilfläche, für die der Gemeingebrauch entzogen wird. Anlass war ein Schreiben der Robert Bosch AG, die in diesem Bereich Liegenschaften besitzt, die von der Sackgasse geteilt werden. Die beiliegende Verordnung nach § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wurde erlassen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Schlagwörter (9):straßenrechtverkehrsflächeauflassunggemeingebrauchsackgasselustenaumobilitätgrundstückserschließungverordnung
AntragstextEinblendenAusblenden
Geschätzte Kolleg*innen aus dem Linzer Gemeinderat, beim Tagesordnungspunkt E 2 geht es um die Auflassung einer Verkehrsfläche beziehungsweise um die Entziehung des Gemeingebrauchs aus dem Straßenplan ‚Im Hühnersteig‘. Der Anlass war ein Schreiben der Robert Bosch AG, die in diesem Bereich Liegenschaften besitzt, die von der besagten Sackgasse geteilt werden. Ich ersuche hierfür um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, Straßenplan ST240005, „Im Hühnersteig“ - westliche Teilfläche, KG Lustenau, Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs, wird erlassen.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.