Zeitgemäße Oö. Landtags- und Oö. Kommunalwahlordnung - Resolution

J 14 · Fraktionsantrag · 29. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Gefordert wird eine Evaluierung und Modernisierung der oberösterreichischen Landtags- und Kommunalwahlordnung auf Basis der Erfahrungen seit der Novelle 2020. Im Mittelpunkt stehen die Vereinfachung von Wahlkarten, der digitale Versand amtlicher Wahlinformationen, die Berichtigung des Wählerverzeichnisses und klarere Regeln für Verbotszonen rund um Wahllokale. Begründet wird dies mit praktischen Problemen, Beschwerden über kurze Fristen und Postversand sowie mit dem Bedarf an zeitgemäßen technischen Lösungen und harmonisierten Wahlregeln. Zusätzlich soll geprüft werden, ob EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bei zusammengelegten Wahlen wieder in Wahlbehörden mitwirken dürfen. Die Resolution wurde einstimmig angenommen, der Zusatzantrag mehrheitlich.

Schlagwörter (10):wahlrechtlandtagswahlordnungkommunalwahlordnungwahlkartendigitalisierungwählerverzeichniswahllokalewahlbehördeneu-bürgerbürgerbeteiligung
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen und Kolleginnen, die gesetzlichen Grundlagen für Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeister*innenwahlen in Oberösterreich wurden zuletzt 2020 aktualisiert. 2023 wurde auch die Nationalratswahlordnung novelliert. Seitdem haben verschiedene Wahlen, wie zuletzt die Neuwahl des Bürgermeisters unserer Stadt, nach diesen Gesetzesgrundlagen stattgefunden. Wer wie ich als Wahlbeisitzerin in einer Sprengelwahlbehörde aktiv ist oder aufmerksam die Medienberichterstattung über die Wahlen verfolgt, merkt, dass unsere Wahlordnungen zwar im Großen und Ganzen gut funktionieren, aber an einigen Stellen modernisiert werden könnten. Aus der Praxis heraus sehen wir konkreten Verbesserungsbedarf, vor allem im Hinblick auf technische Entwicklungen. Diese Resolution möchte ich nutzen, um Ideen, Vorschläge und auch Anregungen einzubringen. Ein Beispiel sind Wahlkarten. Die Gestaltung mit der abgeschrägten Ecke und einer passenden Schablone hilft sehbeeinträchtigten Menschen beim Wählen auf Bundesebene. Eine Angleichung für die Landtags- und Kommunalwahlen wäre hier sinnvoll. Auch die kurze Frist für die Beantragung und der Postversand haben zuletzt wieder für viele Beschwerden gesorgt. Eine mögliche Lösung könnte ein Wahlkarten-Abo für alle, nicht nur für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sein. Wer es beantragt, bekommt automatisch bis auf Widerruf zu jeder Wahl eine Wahlkarte. Auch beim Versand der amtlichen Wahlinformationen könnte man über moderne Alternativen, zum Beispiel über den Postkorb mit ID-Austria, nachdenken. Ein weiterer Punkt betrifft die Berichtigung des Wähler*innenverzeichnisses. Während bei Nationalratswahlen die Bezirkswahlbehörde entscheidet, müssen in Statutarstädten wie Linz immer noch eigene Kommissionen eingerichtet werden. Diese Praxis ist überholt, hier wäre eine Vereinfachung im Sinne des Bundesmodells wünschenswert. Abschließend möchte ich noch die Verbotszonen um die Wahllokale erwähnen, in denen derzeit Wahlwerbung nur im engeren Sinne, nämlich nur im Zusammenhang mit den durchgeführten Wahlen, untersagt ist. In letzter Zeit kam es jedoch immer wieder zu politischen Aktionen direkt vor einem Wahllokal, wie etwa Unterschriftensammlungen für lokale Bürger*innenanliegen oder Bewerbungen anderer politischer Veranstaltungen. Diese sorgen oft für Verwirrung und Verunsicherung bei den Wähler*innen. Da demokratische Aktivitäten in unserem Land zunehmen – was grundsätzlich erfreulich ist – braucht es klare Regeln, um Konflikte am Wahltag zu vermeiden, weshalb sich der Landesgesetzgeber damit auseinandersetzen sollte. Sehr geehrte Damen und Herren, aus unserer Sicht zeigen diese Beispiele, dass es eine umfassende Evaluierung der landsgesetzlichen Wahlrechtsgrundlagen in Oberösterreich braucht. Ziel sollte es sein, die politische Mitbestimmung bei der Wahl unserer repräsentativen Vertretungskörper so einfach wie möglich zu gestalten, nämlich unbürokratisch, möglichst für alle Wahlen harmonisiert und damit nachvollziehbar. Ich ersuche um Zustimmung, danke.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution (im Sinne einer Petition gemäß Art. 64 Oö. L-VG): Der Oberösterreichische Landtag wird ersucht, die Oberösterreichische Landtagswahlordnung und die Oberösterreichische Kommunalwahlordnung unter Heranziehung der praktischen Erfahrungen bei der Durchführung der Wahlen seit der Novelle 2020 zu evaluieren und gegebenenfalls im Hinblick auf eine effizientere und zeitgemäße Praxis - etwa unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten neuer Technologien - zu novellieren. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal herzlichen Dank für diesen Antrag. Wir begrüßen das Ansinnen, welches meines Erachtens sehr gut mit konkreten Beispielen unterlegt wurde. Wir müssen einen Blick darauf werfen, ob die Landtags- und die Kommunalwahlordnung nach einer Evaluierung nicht die eine oder andere Modernisierung vertragen könnte. Wir sehen hier auch Handlungsbedarf. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um der Landesgesetzgeberin gleich noch ein konkretes Anliegen mitzugeben. Es soll wieder ermöglicht werden, dass auch EU-Bürger*innen an der Wahlorganisation in den Wahlbehörden mitwirken dürfen. Bekanntlich tun wir uns immer schwer, genug Leute zu finden, die die Tätigkeiten in den Wahllokalen annehmen wollen. Deshalb herzlichen Dank an alle, die sich das immer antun. Wir haben einen Zusatzantrag formuliert, für den ich um Zustimmung bitte. Wir stimmen dem Ursprungsantrag natürlich zu. Vielen Dank. Insbesondere möge - wieder - vorgesehen werden, dass Staatsangehörige der Europäischen Union, die die österreichische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, auch dann in den Wahlbehörden mitwirken können, wenn Wahlen nach der Kommunalwahlordnung gemeinsam mit der Wahl des Oberösterreichischen Landtags stattfinden (Wahlzusammenlegung).

Danke, ich werde diesem Antrag zustimmen und habe nur eine kleine Bitte. Es ist uns schwergefallen, den Antrag zu bewerten, weil er sehr dünn ist und es darum relativ schwer zu sagen ist, was genau das Anliegen ist. Jetzt ist es sehr ausführlich dargelegt worden, aber vielleicht könnte man das in Zukunft schon vorab ein bisschen besser oder ausführlicher formulieren, danke.

Dankeschön, wir werden der Grundresolution natürlich auch gerne zustimmen. Beim Zusatzantrag der Grünen können wir das Argument verstehen, wir glauben aber, dass es formale Gründe waren, warum das aus der Wahlordnung rausgenommen wurde und werden uns daher enthalten.

Kollege Grabmayr, das hat es bis zur Wahl 2015 schon gegeben. Der Grund, warum das geändert wurde, war folgender: Man hat gesagt, wenn es zusammengelegt wird, dann sollten die Leute unabhängig vom Hauptwohnsitz in der Wahlbehörde mitwirken können. Unglücklicherweise hat man das so gelöst, dass das Wahlrecht zum Landtag Voraussetzung war, dadurch sind EU-Bürger*innen um die Mitwirkung in der Wahlbehörde umgefallen. Darum durften jetzt bei der Bürgermeister*innenwahl die EU-Bürger*innen wieder dabeisitzen. Wenn aber der Landtag gewählt wird, dürfen sie das wieder nicht. Es sollte sich eigentlich relativ einfach lösen lassen, indem man sich in einem Landtagsausschuss gut überlegt, wie man es schafft, dass die Voraussetzung das aktive Wahlrecht zum Gemeinderat, aber auch zu einem Gemeinderat in einer anderen Gemeinde, ist. Man hat auch ähnliche Bestimmungen für die Wahlleitungen eingeführt, indem man dann zusätzlich den Hauptwohnsitz betrachtet. Ich will Sie nicht verwirren. Ab der Landtagswahl 2015 war es nicht mehr der Fall, aber jetzt bei der Bürgermeister*innenwahl eben schon wieder. Es sollte sich unseres Erachtens lösbar sein, dass wir das wieder ermöglichen. Denn es ist ein bisschen absurd, dass Menschen sowohl wählen als auch gewählt werden dürfen, aber nicht selber in der Wahlbehörde mitwirken dürfen. Das geht sich eigentlich nicht aus. Dankeschön.

Danke für den Zusatzantrag, den wir sehr begrüßen und dem wir auch zustimmen. Danke für die breite Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: FPÖ (9)