Umgestaltung Urfahraner Jahrmarktgelände - Übertragung der Durchführung des Bauvorhabens und zum Abschluss von mit dem Projekt im Zusammenhang stehenden Verträgen auf den Stadtsenat sowie Bindung von Finanzmitteln zur Umsetzung von Planungsleistungen

E 2 · Ausschussantrag · 38. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung, Integration und Verfassung

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Umgestaltung des Urfahraner Jahrmarktgeländes soll zunächst auf die Uferkante konzentriert und dafür die Durchführung des Bauvorhabens samt Vertragsabschlüssen bis Ende 2028 an den Stadtsenat übertragen werden. Zugleich werden innerhalb des bereits genehmigten Kostenrahmens von drei Millionen Euro 100.000 Euro für eine detaillierte Entwurfs- und Einreichplanung der zweiten Projektphase gebunden. Diese Mittel sind für die weitere Planung der Oberflächengestaltung am Areal vorgesehen und sollen in den Rechnungsjahren 2026 und 2027 verrechnet werden. Falls keine andere Bedeckung vorhanden ist, kann das Projekt über Fremdmittel finanziert werden, wobei dafür die jeweils erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen einzuholen sind. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.

Schlagwörter (10):urfahraner jahrmarktgeländeumgestaltunguferkanteentsiegelungoberflächengestaltungplanungsleistungenfinanzmittelbindungstadtsenatdonauländefremdmittel
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Die Umgestaltung des Urfahraner Jahrmarktgeländes. In einem ersten Schritt geht es ausschließlich um den Bereich der Uferkante. Um den Prozess möglichst effizient zu gestalten, soll es zu einer Übertragung der Kompetenz an den Stadtsenat kommen, sodass dieser über die für die Durchführung des Projektvorhabens erforderlichen Maßnahmen entscheiden kann. In einem zweiten Schritt sollen dann innerhalb des bestehenden Kostenrahmens von drei Millionen Euro 100.000 Euro an die detaillierte Entwurfs- und Einreichplanung für die zweite Projektphase zur Planung der Oberflächengestaltung des Jahrmarktgeländes gebunden werden. Ich bitte um Zustimmung. Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Zuständigkeit des Gemeinderates gemäß § 46 Abs. 1 Z 10 StL 1992 zur Durchführung des Bauvorhabens „Umgestaltung Urfahraner Jahrmarktgelände“ und zum Abschluss von mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden Verträgen wird, wie aus der Beilage ersichtlich, befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 auf den Stadtsenat übertragen. Die beiliegende Verordnung (Übertragungsverordnung Umgestaltung Urfahraner Jahrmarktgelände) wird beschlossen. 2. Innerhalb des mit Beschluss des Gemeinderates vom 12. Dezember 2024 genehmigten Kostenrahmens von maximal drei Millionen Euro werden 100.000 Euro inklusive USt zur Durchführung einer detaillierten Entwurfs- bzw. Einreichplanung am Areal des Jahrmarktgeländes in Urfahr gebunden. Die Verrechnung der anfallenden Kosten in Höhe von insgesamt maximal 100.000 Euro inklusive USt in den Rechnungsjahren 2026 und 2027 erfolgt auf der Finanzposition 1.060100 (Im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen) mit dem Haushaltsprogramm HP07014 (Urfahrmarkt Umgestaltung) im Fonds 840100 (Grundbesitz öffentliches Gut). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde."
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1. Die Zuständigkeit des Gemeinderates gemäß § 46 Abs. 1 Z 10 StL 1992 zur Durchführung des Bauvorhabens „Umgestaltung Urfahraner Jahrmarktgelände“ und zum Abschluss von mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden Verträgen wird, wie aus der Beilage ersichtlich, befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 auf den Stadtsenat übertragen. Die beiliegende Verordnung (Übertragungsverordnung Umgestaltung Urfahraner Jahrmarktgelände) wird beschlossen. 2. Innerhalb des mit Beschluss des Gemeinderates vom 12. Dezember 2024 genehmigten Kostenrahmens von maximal drei Millionen Euro werden 100.000 Euro inklusive USt zur Durchführung einer detaillierten Entwurfs- bzw. Einreichplanung am Areal des Jahrmarktgeländes in Urfahr gebunden. Die Verrechnung der anfallenden Kosten in Höhe von insgesamt maximal 100.000 Euro inklusive USt in den Rechnungsjahren 2026 und 2027 erfolgt auf der Finanzposition 1.060100 (Im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen) mit dem Haushaltsprogramm HP07014 (Urfahrmarkt Umgestaltung) im Fonds 840100 (Grundbesitz öffentliches Gut). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Danke Herr Bürgermeister, wir enthalten uns, so wie wir uns auch schon 2024 beim Grundsatzbeschluss enthalten haben. Uns ist das zu wenig, aber vor allem gibt es keinen ersichtlichen, verbindlichen Plan. Linz besitzt hier einen Rohdiamanten, der geschliffen und bearbeitet gehört. Ich glaube, ich habe das schon hundertmal bei jeder Gelegenheit gesagt. Wir reden seit mittlerweile neun Jahren darüber. Pläne liegen in der Schublade, zum Teil geht es um eine Umgestaltung zu einem Freizeitareal, einem Park. Eine Entsiegelung - das ist der springende Punkt - ist höchst an der Zeit. Das, was heute beschlossen werden soll, ist uns zu wenig und hat zu wenig Mut. Das Minimum bei so einem Beschluss wäre, einen längerfristigen Fahrplan vorzulegen. Darin müsste klar sein, was schrittweise umgesetzt werden soll und wo wir mit diesem einzigartigen Areal direkt am Wasser in den nächsten fünf Jahren hinwollen. Das gibt es aber nicht. So ist das ein Mini-Projekt, das - ein bisschen spitzfindig formuliert - rechtzeitig vor der Wahl im September 2027 fertiggestellt wird. Die 40.000 Quadratmeter große Asphaltwüste, um die es eigentlich geht - im Sommer eine Hitzeinsel mit 50, 60 Grad an der Oberfläche - wird nicht einmal angetastet. Wir haben keine Kenntnis darüber, was mit den zweckgebundenen 100.000 Euro, um die es im Antrag geht, genau bestellt wird. Abgesehen davon, dass wir darüber nicht informiert wurden, sollen wir jetzt auch noch alles an den Stadtsenat übertragen. Aus unserer Sicht gleicht das einem Blankoscheck. So etwas machen wir nicht.

Vielen Dank Herr Bürgermeister, nach dem Grundsatzbeschluss Ende 2024 liegen jetzt eine Übertragungsverordnung für die Uferkante und die Bindung von Finanzmitteln für zukünftige Planungsleistungen vor. Bereits beim damaligen Beschluss zu dieser Grundsatzentscheidung wurde kritisiert, dass es an konkreten Planungen mangelt. Für die Uferkante gab es damals schon erste medial kommunizierte Entwürfe. Was die zentralen Aspekte der Oberflächengestaltung des Jahrmarktgeländes betrifft, vor allem Entsiegelung und Begrünung, gab es damals aber keine konkreten Überlegungen. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Im Ausschuss wurde zugesichert, dass beim zweiten Teil, wo es um die Planungen an der Oberfläche geht, der Gemeinderat miteingebunden wird. Es wirft schon die Frage auf, warum das bis jetzt nicht passiert ist. Man hätte genügend Zeit gehabt, den Ausschuss einzubinden und frühzeitig zu informieren. Ich finde, dass wir jetzt, ein Jahr später, damit kaum weiter sind als vor einem Jahr. Meine bereits damals geäußerten Befürchtungen bestätigen sich zunehmend. Es wird wohl bei der oberflächlichen Aufwertung der Uferkante bleiben. Die Interessenslagen, insbesondere hinsichtlich Nutzung und Gestaltung des Jahrmarktgeländes, sind offensichtlich so widersprüchlich, dass nicht recht viel dabei herauskommt. Eine echte Umgestaltung mit Entsiegelung und Reduktion der stark versiegelten Flächen erscheint mir unter diesen Voraussetzungen kaum realistisch. Aber genau das brauchen und ersehnen sich Bewohnerinnen und Bewohner im Umfeld des Jahrmarktgeländes. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass sich zum Beispiel die Situation für Radfahrende, insbesondere während der Jahrmarktzeiten, spürbar verbessert. Dafür wäre es wahrscheinlich notwendig, kommerzielle Interessen zurückzunehmen, ohne den Standort infrage stellen zu müssen. Doch genau dieser Ausgleich erscheint mir in der Stadt derzeit politisch nicht durchsetzbar. Ähnlich wie LinzPlus haben wir dem Grundsatzbeschluss nicht zugestimmt. Nachdem wir keine großen Änderungen sehen, werden wir uns auch heute enthalten. Danke.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss sagen, dass wir bei diesem Punkt etwas enttäuscht sind. Es ist schon durchgeklungen, und ich glaube, wir sind uns herinnen einig, dass sich am Urfahranermarktgelände etwas ändern muss. Deshalb gab es schon im Vorfeld einige politische Gespräche und vor knapp eineinhalb Jahren diesen Grundsatzbeschluss. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass wir damals auch dabei waren. Als ich das Thema auf der Tagesordnung für den Ausschuss gesehen habe, war ich gespannt, was jetzt neu präsentiert wird. Aus dem Antrag konnte man nicht viel herauslesen. Die Wahrheit ist leider, dass wir im Ausschuss nicht wirklich neue Informationen erhalten haben, außer das, was jetzt kurz gesagt wurde. Das ist aber nicht viel mehr. Es handelt sich dabei lediglich um die Umsetzung der Schritte, die schon vor eineinhalb Jahren präsentiert wurden. Das sind diese, aus unserer Sicht, zu teuren Sitzstufen und Plattformen. Die große Frage, um die sich alles dreht, ist in Wahrheit, was als nächstes kommt und was überhaupt insgesamt geplant ist. Ich verstehe nicht, warum man nicht alle Karten offen auf den Tisch legt und sagt, was wir uns für die drei Millionen Euro leisten können und was nicht. Wenn es nur die Sitzstufen sind, dann wissen es wenigstens alle und wir können uns trotzdem immer noch darüber unterhalten, wie wir dazu stehen. Aus unserer Sicht ist dieser Fall mittlerweile seit dem Grundsatzbeschluss Ende 2024 eine sehr große ‚Blackbox‘ geworden. Die finanzielle Lage der Stadt Linz ist seitdem nicht unbedingt besser geworden. Wir hatten dazwischen auch einen Budgetgemeinderat, wo uns das allen wieder einmal vor Augen geführt wurde. Dringender denn je, sollte man bei jeder Ausgabe, die die Stadt Linz tätigt, genau hinschauen, ob es denn tatsächlich den Mehrwert bringt, den wir uns alle - wirklich alle - für dieses Areal wünschen würden. So, wie ich das zum jetzigen Zeitpunkt sehe, muss man die Frage mit ‚Nein‘ beantworten, denn Sitzstufen und Plattformen reichen auf keinen Fall. Ich sehe auch die Übertragungsverordnung an den Stadtsenat bis Ende 2028 kritisch. Somit geht das Thema am Gemeinderat vorbei und das macht die Sache natürlich noch brisanter. Deswegen werden wir uns heute bei diesem Antrag enthalten.

Ich versuche, uns das Bild zu vergegenwärtigen. Jetzt stehen gerade die Aufbauarbeiten für den Urfahranermarkt an. Bis auf die Marktzeiten ist dieser Parkplatz aber ein Schandfleck. Das ist eine versiegelte Fläche, was zu einer massiven Hitzeentwicklung führt, die für Leute, die rundherum wohnen, belastend ist. Eigentlich ist dieser Ort direkt an der Donau einer der schönsten, die wir in der Stadt haben. Aus meiner Sicht ist es also dringend notwendig, dass wir alles unternehmen, um diesen Ort für die Menschen zugänglich und nutzbar zu machen. Die Gestaltung des Donauufers, um die Donau wieder näher zu den Leuten zu bringen und nutzbarer sowie lebbarer zu machen, ist meiner Meinung nach ein wichtiger Schritt. Selbstverständlich wäre es mir lieber, es wäre schon erledigt. Ich glaube, es ist wichtig, dass da endlich entsiegelt wird. Deswegen ist es auch notwendig, dass die 100.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, damit die Entsiegelungsplanung beginnen kann. Das ist aus meiner Sicht etwas, das wir schnell und dringend brauchen. Ich ersuche um Zustimmung, um das endlich machen zu können. Dankeschön.

Dankeschön, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Diskussion rund um die Nutzung des Urfahrmarktareals wird schon sehr, sehr lange geführt. Wie man an dieser Diskussion wieder sieht, gibt es unterschiedliche Zugänge. Hätte man nach dem Beschluss im Dezember 2024 schneller sein können? Ja. Geht das vielleicht transparenter? Ja. Könnte man auch mehr machen? Auch ja. Man kann alles mit ‚Ja‘ beantworten. Am Ende des Tages ist das aber ein Schritt, der die Attraktivierung dieses Areals an der Donaulände wieder voranbringt. Das ist auch etwas, das wir als ÖVP seit Langem fordern. Darum begrüßen wir diesen Schritt und stimmen heute auch zu. Für uns ist aber schon wichtig, nachdem dieses Thema ja immer ein heiß diskutiertes ist, dass es auch mit einer entsprechenden Informationsmaßnahme begleitet wird. Man könnte zum Beispiel mit Schautafeln darauf hinweisen, was da gebaut wird, was da kommt, um dieses Projekt einfach näher an die Leute zu bringen. Da es in diesem Areal viel Frequenz gibt, sollte das auch einen entsprechenden Mehrwert haben. Darum sagen wir ‚Ja‘ zu diesem Beschluss, weil er das Ziel unterstützt, die Donaulände weiter zu attraktivieren, die Nutzung des Urfahrmarktgeländes voranzubringen. Von uns gibt es daher eine Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Beta
Ergebnis:angenommen· 54 von 61 anwesend

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: FPÖ (8), ehem. MFG (1), KPÖ (2), LinzPlus (2)

Einzelstimmen anzeigen (54)
Nicht anwesend · 7
Dipl.-Ing. Dr. Norbert Obermayrehem. MFG-Mitgl.kam 16:07
Ute KlitschFPÖentschuldigt
Julia MandlmayrGRÜNEentschuldigt
Lucia Straßer-Kreisel MA MEdGRÜNEkam 17:54
Mag.a Helena ZieglerÖVPkam 17:25
Andrea HeimbergerSPÖkam 17:28
Florian KopplerSPÖentschuldigt