Gewährung einer Subvention an die ASKÖ Oberösterreich (Sanierung der Fernwärmeübergabestation); maximal 85.000 Euro, davon jeweils 20.000 Euro in den Jahren 2025 bis 2027 sowie 25.000 Euro im Jahr 2028

H 5 · Ausschussantrag · 25. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Die Sanierung der Fernwärmeübergabestation der ASKÖ Oberösterreich in der Hölderlinstraße 26 in Linz wird mit maximal 85.000 Euro gefördert. Die Mittel sollen in vier Raten ausbezahlt werden, jeweils 20.000 Euro in den Jahren 2025 bis 2027 und 25.000 Euro im Jahr 2028. Die Förderung ist an die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien gebunden. Soweit keine andere Bedeckung vorhanden ist, soll die Finanzierung über Fremdmittel erfolgen; deren Beschaffung und allfällige Rechtsgeschäfte unterliegen den städtischen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen, eine Person nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.

Schlagwörter (9):sportförderungfernwärmeübergabestationsanierungsportstättenadaptierungfördermittelfremdmittelstadtfinanzenenergieinfrastrukturvereinsförderung
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, unter dem Tagesordnungspunkt H 5 wird eine Förderung an den ASKÖ Oberösterreich für die Sanierung der Fernwärmeübergabestation beantragt. Im Einvernehmen mit der Sportreferentin Vizebürgermeisterin Hörzing wird vorgeschlagen, dem ASKÖ diese in der Höhe von maximal 85.000 Euro zu gewähren. Die Verrechnung soll auf vier Raten erfolgen, und zwar in den Rechnungsjahren 2025, 2026 und 2027 in Höhe von 20.000 Euro und im Rechnungsjahr 2028 in der Höhe von 25.000 Euro. Ich ersuche um Zustimmung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: 1. Die Gewährung einer Förderung an den ASKÖ Oberösterreich für die Sanierung der Fernwärmeübergabestationen in der Hölderlinstraße 26, 4040 Linz in Höhe von maximal 85.000 Euro wird beschlossen. 2. Die Stadt Linz gewährt die Förderung mit der Bedingung der Einhaltung der allgemeinen bzw. speziellen Förderungsrichtlinien. 3. Die Verrechnung der gegenständlichen Fördermittel in maximaler Gesamthöhe von 85.000 Euro erfolgt, wie nachstehend aufgelistet, auf vier Raten: Im Rechnungsjahr 2025, 2026 wie auch im Rechnungsjahr 2027 jeweils in Höhe von 20.000 Euro, im Rechnungsjahr 2028 in Höhe von 25.000 Euro auf der Finanzposition 1.777100 (Kapitaltransfers an private Organisationen) mit dem HP05503 (Sportstättenadaptierungen, Sonderprogramm) im Fonds 269000 (Sport). Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung für die Sanierung der Fernwärmeübergabestationen durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorganes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992) bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (1)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, als Mitglied des Landespräsidiums der ASKÖ Oberösterreich erkläre ich mich bei diesem Antrag für befangen und werde an der Abstimmung nicht teilnehmen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemeinderat Giegler, SPÖ, stimmt wegen Befangenheit nicht mit.