Erneuerung der elektromaschinellen und sicherheitstechnischen Ausstattung des Mona-Lisa-Tunnels samt Begleitmaßnahmenprojekt maximal 9,792.000 Euro sowie max. 300.000 Euro für Begleitmaßnahmenprojekt, Genehmigung einer Kreditüberschreitung

C 1 · Stadtsenatsantrag · 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Genehmigt wurde die Erneuerung der elektromaschinellen und sicherheitstechnischen Ausstattung des Mona-Lisa-Tunnels zur Aufrechterhaltung eines sicheren und gesetzeskonformen Betriebs der Umfahrungsstraße Ebelsberg. Dafür wurden Mittel von maximal 9,792.000 Euro samt Reserve sowie ein Begleitmaßnahmenprojekt mit bis zu 300.000 Euro beschlossen. Begründet wird die Maßnahme mit der notwendigen technischen Anpassung und der Anbindung an die Tunnelüberwachungszentrale des Landes Oberösterreich; zugleich wird auf erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen während der dreimonatigen Sperre hingewiesen. Zusätzlich wurde eine Kreditüberschreitung von 300.000 Euro genehmigt und die Erstellung eines Begleitmaßnahmenpakets zur möglichst geringen Verkehrsbelastung vorgesehen. Außerdem soll mit dem Land Oberösterreich über eine maximale Co-Finanzierung verhandelt werden.

Schlagwörter (10):mona-lisa-tunnelumfahrungsstraße ebelsbergtunnelsanierungsicherheitstechnikelektromaschinische ausstattungverkehrsbeeinträchtigungbegleitmaßnahmenkreditüberschreitungco-finanzierunginfrastruktur
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Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA berichtet über C 1 Erneuerung der elektromaschinellen und sicherheitstechnischen Ausstattung des Mona-Lisa-Tunnels samt Begleitmaßnahmenprojekt maximal 9,792.000 Euro sowie max. 300.000 Euro für Begleitmaßnahmenprojekt, Genehmigung einer Kreditüberschreitung und führt aus: Meine geschätzten Damen und Herren, beim ersten Antrag geht es um die Umfahrungsstraße Ebelsberg, im Konkreten um die Erneuerung der elektromaschinellen und sicherheitstechnischen Ausstattung bzw. um die Sanierung des Mona-Lisa-Tunnels. Es geht außerdem, das ist im Amtsblatt auch ausgeführt, neben den Maßnahmen zur Erneuerung der Technik auch um eine Anbindung an die Tunnelüberwachungszentrale des Landes Oberösterreich. Wir wissen, dass es dadurch im Linzer Süden zu beträchtlichen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen wird, weil der Tunnel wegen dieser Adaptierungsmaßnahmen leider für drei Monate gesperrt werden muss. Die Prüfung hat ergeben, dass die beste Ausführung in einer täglichen Bauzeit im Zweischichtbetrieb an sieben Tagen der Woche vorgenommen werden kann. Wir haben zeitgerecht, bereits rund ein Jahr vorher, die Öffentlichkeit darüber informiert, dass diese Maßnahmen unumgänglich sind. Das war aus meiner Sicht, der richtige Schritt, weil es eine entsprechende Vorbereitungszeit nicht nur bei den Beamtinnen und Beamten bzw. den Baufirmen braucht, sondern auch eine Vorbereitungs- bzw. Einstellungszeit bei der lokalen Bevölkerung, die am besten, dann auch rechtzeitig überlegt, wie man auf andere Verkehrsmittel bzw. Fortbewegungsarten umsteigen kann. Wir rechnen inklusive Unwägbarkeiten und Unvorhergesehenem mit einer Reserve von 20 Prozent mit einem Kostenrahmen von 9,792.000 Euro. Ich sage dazu, die bekannte geopolitische Lage führt zu einer sehr hohen Unsicherheit betreffend die Kalkulation der Kosten. Um trotz der auf uns zukommenden Verkehrsbeeinträchtigungen noch möglichst gut durch die Sache zu kommen, steht auch ein maximaler Kostenrahmen von 300.000 Euro zur Verfügung um ein Begleitmaßnahmenpaket zu schnüren. Hier stehen, die internen Expertinnen und Experten sowie auch Externe zur Verfügung, die den Auftrag erhalten haben, ein Paket zu schnüren, das dann dem Gemeinderat entsprechend vorgelegt werden wird. Ich ersuche die Protokollführung, den Antrag ins Protokoll zu übernehmen und ersuche Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren um Ihre Zustimmung und weise daraufhin, dass eine qualifizierte Mehrheit notwendig ist. Vielen Dank. Der Gemeinderat beschließe: „1. Den im Amtsbericht dargestellten Maßnahmen der Erneuerung der elektromaschinellen und sicherheitstechnischen Ausstattung des Mona-Lisa- Tunnels, zwecks Aufrechterhaltung eines sicheren und gesetzeskonformen Betriebes der Umfahrungsstraße Ebelsberg, wird die Zustimmung erteilt. 2. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von maximal 9,792.000 Euro (inklusiv eines Anteils für Unvorhergesehenes) werden genehmigt und sind in den jeweiligen Voranschlagen vorzusehen. 3. Die Verrechnung der Kosten erfolgt auf der FiPos 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen) mit dem Haushaltsprogramm HP02002 Umfahrungsstraße Ebelsberg Errichtungsgesellschaft m.b.H (UEB) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen). 4. Der beiliegende Projektvertrag zwischen der Stadt Linz und der Umfahrungsstraße Ebelsberg Errichtungsgesellschaft m.b.H. wird genehmigt. 5. Die Verrechnung der monatlichen Einnahmen aus diesem Projektvertrag in Höhe von 15.000 Euro erfolgt auf der FiPos 2.816000 (Kostenbeiträge UEB) mit dem Funktionsbereich 238 (UEB) im Fonds 640000 (Einrichtungen, Maßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)). 6. Ein Begleitmaßnahmenprojekt ist von Planung, Technik und Umwelt (PTU) in Zusammenarbeit mit Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) zu erstellen, um den Verkehr möglichst gering zu beeinträchtigen und sämtliche möglichen Mobilitätsmaßnahmen zu attraktivieren. 7. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 300.000 Euro anteilig in den Rechnungsjahren 2022 und 2023 erfolgt auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen). 8. Eine Kreditüberschreitung in Höhe von 300.000 Euro auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen) wird genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der FiPos 2.828200 (Rückersätze) mit dem Funktionsbereich 515 (Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge). 9. Die zuständigen ReferentInnen werden ersucht, mit den übergeordneten Gebietskörperschaften, insbesondere dem Land Oberösterreich, in Verhandlungen betreffend eine maximale Co-Finanzierung für das gegenständliche Projekt in Form von zusätzlichen Kapitaltransfers und/oder Zweck-Zuschüssen einzutreten. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der investiven Zuschüsse durch Fremdmittel. Über die konkrete Beschaffung des Fremdmittelbedarfes im Rahmen des städtischen Finanzmanagements ist eine neuerliche Organbefassung erforderlich. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Fonds. Um eine rechtzeitige Mittelbereitstellung zu gewährleisten, ist gegebenenfalls eine Vorfinanzierung im Rahmen des städtischen Cash-Managements gemäß § 58a des Statuts für die Landeshauptstadt Linz (StL) 1992 erforderlich. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
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„1. Den im Amtsbericht dargestellten Maßnahmen der Erneuerung der elektromaschinellen und sicherheitstechnischen Ausstattung des Mona-Lisa- Tunnels, zwecks Aufrechterhaltung eines sicheren und gesetzeskonformen Betriebes der Umfahrungsstraße Ebelsberg, wird die Zustimmung erteilt. 2. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von maximal 9,792.000 Euro (inklusiv eines Anteils für Unvorhergesehenes) werden genehmigt und sind in den jeweiligen Voranschlagen vorzusehen. 3. Die Verrechnung der Kosten erfolgt auf der FiPos 1.775100 (Kapitaltransfers an Unternehmen) mit dem Haushaltsprogramm HP02002 Umfahrungsstraße Ebelsberg Errichtungsgesellschaft m.b.H (UEB) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen). 4. Der beiliegende Projektvertrag zwischen der Stadt Linz und der Umfahrungsstraße Ebelsberg Errichtungsgesellschaft m.b.H. wird genehmigt. 5. Die Verrechnung der monatlichen Einnahmen aus diesem Projektvertrag in Höhe von 15.000 Euro erfolgt auf der FiPos 2.816000 (Kostenbeiträge UEB) mit dem Funktionsbereich 238 (UEB) im Fonds 640000 (Einrichtungen, Maßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)). 6. Ein Begleitmaßnahmenprojekt ist von Planung, Technik und Umwelt (PTU) in Zusammenarbeit mit Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) zu erstellen, um den Verkehr möglichst gering zu beeinträchtigen und sämtliche möglichen Mobilitätsmaßnahmen zu attraktivieren. 7. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von maximal 300.000 Euro anteilig in den Rechnungsjahren 2022 und 2023 erfolgt auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen). 8. Eine Kreditüberschreitung in Höhe von 300.000 Euro auf der FiPos 1.728000 (Entgelte für sonstige Leistungen) im Fonds 612100 (Gemeindestraßen) wird genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der FiPos 2.828200 (Rückersätze) mit dem Funktionsbereich 515 (Sprengelbeitrag) im Fonds 562000 (Sprengelbeiträge). 9. Die zuständigen ReferentInnen werden ersucht, mit den übergeordneten Gebietskörperschaften, insbesondere dem Land Oberösterreich, in Verhandlungen betreffend eine maximale Co-Finanzierung für das gegenständliche Projekt in Form von zusätzlichen Kapitaltransfers und/oder Zweck-Zuschüssen einzutreten. Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung der investiven Zuschüsse durch Fremdmittel. Über die konkrete Beschaffung des Fremdmittelbedarfes im Rahmen des städtischen Finanzmanagements ist eine neuerliche Organbefassung erforderlich. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Voranschlagsstellen in den entsprechenden Fonds. Um eine rechtzeitige Mittelbereitstellung zu gewährleisten, ist gegebenenfalls eine Vorfinanzierung im Rahmen des städtischen Cash-Managements gemäß § 58a des Statuts für die Landeshauptstadt Linz (StL) 1992 erforderlich. Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Wortmeldungen (3)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Stadtsenat, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir enthalten uns hier der Stimme. Wir betrachten diese plötzliche Ausgabe als Missmanagement. Wie bei jedem Haus hätten unseres Erachtens Rücklagen gebildet werden müssen. Die Reparaturen und Erneuerungen waren bei diesem Bauwerk, das extrem intensiv genutzt wird, leicht vorhersehbar. Jetzt wird so getan als käme das überraschend oder plötzlich, das können wir nicht nachvollziehen. Grundsätzlich sehen wir bei dieser Ausgabe oder bei diesem Projekt die Nachteile des Public-Privat-Partnership-Modells (PPP-Modell). Anstatt Infrastruktur selbst zu bezahlen, was natürlich am Anfang weh tut, werden die Ausgaben wie beim Leasing nach hinten verschoben und die städtische Bilanz geschönt. Am Ende kommt uns alles teurer, das sieht man hier wieder. Damit ernten wir heute die teuren Früchte von früheren Fehlentscheidungen. Von unserer Seite gibt es eine klare Enthaltung.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, Straßenbauprojekte kosten viel Geld, vor allem, wenn die öffentliche Hand oder die Stadt Linz alleine dafür aufkommen muss. Noch dazu, wo das Finanzierungsmodell - Lorenz Potocnik hat es schon gesagt - ein PPP-Modell ist. Die KPÖ hat sich grundsätzlich immer gegen dieses Straßenbauprojekt und gegen die Finanzierung durch sogenannte Public-Privat-Partnership ausgesprochen. Ich habe unsererseits zwei Stellungnahmen aus der Vergangenheit herausgesucht. Wir haben bereits 1995 angesichts der öffentlichen Unfinanzierbarkeit der Umfahrung festgestellt, dass die Stadt den Beschluss von 1993 zurücknehmen und andere verkehrspolitische Lösungen forcieren soll. 2011 haben wir bei einer Gemeinderatsanfrage gesagt, dass die Umfahrung Ebelsberg ebenso wie andere PPP-Vorhaben zeigt, dass Projekte der öffentlichen Infrastruktur nicht den Banken überlassen werden dürfen, sondern von den jeweiligen Gebietskörperschaften selbst durchgeführt werden sollen. Genauso hat das nämlich auch der Rechnungshof unmissverständlich festgestellt hat. Wir bleiben bei unserer Linie und sehen uns leider bestätigt. Wir stimmen auch gegen diesen Antrag. Danke.

Wie wir ohne Mona-Lisa-Tunnel dastehen würden, kann sich jeder selber ausmalen. Ganz im Gegenteil, man hätte sich wohl zum damaligen Zeitpunkt überlegen sollen, eine zweite Tunnelröhre gleich mit zu bauen. Aber eines ist richtig, die Budgets werden auch heute noch durch den Bau von damals belastet. Auch wenn ich für das, was in der Vergangenheit passiert ist, nicht Verantwortung trage, kann ich manches so nicht stehen lassen. Man hatte die Tunnelgüteklassen betreffend die Sicherheitsvorkehrungen, die nun entsprechend schlagend werden, nicht voraussehen können. Zum Beispiel muss jetzt auf Grund der Vorschriften eine Sprinkleranlage nachinstalliert werden. Das ist zwar nicht der technisch korrekte Ausdruck, aber im Großen und Ganzen kann man sich das so vorstellen, dass man entsprechend der Tunnelgüteklassen Vorkehrungen treffen muss, dass bei einem Brand im Tunnel automatisch gelöscht wird. Solche Vorkehrungen sind rechtlich notwendig und daher heute mit diesem Beschluss abgedeckt. Sonst käme es nämlich zu einer ersatzlosen Sperre des Tunnels. Das möchten wir den Bewohnerinnen und Bewohnern des Linzer Südens nicht zumuten. Herr Dipl.-Ing. Dr. Obermayr, leider ist die Rednerliste schon geschlossen, aber wir können uns über diesen Tagesordnungspunkt zum Mona-Lisa-Tunnel, sicher noch nach der Sitzung unterhalten. Bitte um Zustimmung und vielen herzlichen Dank.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der LinzPlus-Fraktion (2), sowie bei Gegenstimmen der KPÖ-Fraktion (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL, mit Stimmenmehrheit angenommen.