Änderungsplan Nr. 214 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Pöstlingberg (Mauhartstraße)

J 4 · Ausschussantrag · 9. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde der Änderungsplan Nr. 214 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 für den Bereich Mauhartstraße in der Katastralgemeinde Pöstlingberg. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich mit den Grenzen südliche Mauhartstraße 28, Gst. 1696/12,13, ÖBB-Westbahn und Seiderstraße 21 fest. Mit der Rechtswirksamkeit werden der bisherige Flächenwidmungsplan, das örtliche Entwicklungskonzept sowie die Änderung Nr. 30 im betroffenen Bereich aufgehoben. Die Pläne werden nach Kundmachung im Magistrat öffentlich aufgelegt und zusätzlich 14 Tage an der Amtstafel angeschlagen. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):flächenwidmungsplanörtliches entwicklungskonzeptänderungsplanraumordnungpöstlingbergmauhartstraßestadtplanungverordnungöffentliche auflage
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Gemeinderat Hubmann berichtet über J 4 Änderungsplan Nr. 214 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, KG Pöstlingberg (Mauhartstraße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 214 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Mauhartstraße, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 22. September 2022 betreffend Änderungspläne Nr. 214 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Mauhartstraße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Änderungspläne Nr. 214 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt: Norden: südliche Mauhartstraße 28 Osten: Gst. 1696/12,13 Süden: ÖBB-Westbahn Westen: Seiderstraße 21 Katastralgemeinde Pichling Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 sowie die Änderung Nr. 30 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und Örtliches Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 214 aufgehoben. § 4 Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
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Die beiliegende Verordnung betreffend Änderungspläne Nr. 214 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, Mauhartstraße, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.