Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2022; Grundsatzgenehmigung maximal 270.000 Euro (exklusive Umsatzsteuer)

H 1 · Ausschussantrag · 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Kultur, Tourismus und Märkte

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

KI Generiert

Genehmigt wurde die Durchführung des 34. Linzer Pflasterspektakels von 21. bis 23. Juli 2022 mit einem maximalen Kostenrahmen von 270.000 Euro exklusive Umsatzsteuer. Vorgesehen sind erwartete Einnahmen von 40.000 Euro aus Sponsoring und Zusatzeinnahmen, sodass sich der budgetwirksame Ausgaberahmen auf höchstens 230.000 Euro beläuft. Die Kosten und Einnahmen werden im Fonds 381000 „Städtische Kulturentwicklung“ verrechnet. Mit der Umsetzung, der Abwicklung der Vergabeverfahren und den erforderlichen Vertragsabschlüssen wird der Magistrat beauftragt. Die Verwendung zusätzlicher Sponsoringgelder und Standgebühren zur qualitativen Programmverbesserung wurde ebenfalls genehmigt.

Schlagwörter (9):kulturveranstaltungpflasterspektakelveranstaltungsförderungsponsoringbudgetkulturentwicklungtourismusmärktevergabeverfahren
AntragstextEinblendenAusblenden
H ANTRAG DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR, TOURISMUS, MÄRKTE Stadträtin Lang-Mayerhofer berichtet über H 1 Durchführung des Linzer Pflasterspektakels 2022; Grundsatzgenehmigung maximal 270.000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes und der Einwendungen laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag:
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe: „1. Die Durchführung des 34. Pflasterspektakels von 21.-23. Juli 2022. Das Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 270.000 Euro exklusive USt grundsätzlich genehmigt: Zu erwartende Ausgaben (exklusive USt) 270.000 Euro Zu erwartende Einnahmen (exklusive USt) 40.000 Euro Budgetwirksame Ausgaben (exklusive USt) max. 230.000 Euro Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Abteilung Linz Kultur Projekte, mit der Umsetzung dieses Beschlusses, einschließlich der Abwicklung der Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, der Auswahl des Angebots für den Zuschlag (Zuschlagsentscheidung) und der erforderlichen Vertragsabschlüsse (Zuschlagserteilung) beauftragt. Für die einzelnen Umsetzungsschritte sind in Folge die entsprechenden Beschlüsse der jeweils nach den Wertgrenzen des StL 1992 zuständigen Organe einzuholen. 2. Die Verrechnung der Kosten in Höhe von 270.000 Euro exklusive USt für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt im Fonds 381000 ‚Städtische Kulturentwicklung‘. Die Verwendung von voraussichtlich 40.000 Euro exklusive USt aus Sponsoring- und Zusatzeinnahmen wird genehmigt. Die Verrechnung der Einnahmen für das Rechnungsjahr 2022 erfolgt im Fonds 381000 ‚Städtische Kulturentwicklung‘. Der budgetwirksame Ausgaberahmen des Pflasterspektakels 2022 beläuft sich somit auf max. 230.000 Euro exklusive USt. Die Verwendung von Sponsoringgeldern und Standgebühren, die die bereits kalkulierte Summe von Einnahmen übersteigen, zur qualitativen Programmverbesserung wird genehmigt. Die Verrechnung der selbigen erfolgt im Fonds 381000 ‚Städtische Kulturentwicklung‘.“

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird einstimmig angenommen.