Neuerfassung (Stammplan) des Bebauungsplanes 01-061-01-00, KG Linz (Johann-Konrad-Vogel-Straße - Landstraße)

H 2 · Ausschussantrag · 20. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Neuerfassung des Bebauungsplanes 01-061-01-00 im Bereich Johann-Konrad-Vogel-Straße, Landstraße, Mozartstraße und Dametzstraße. Vorgesehen ist dort zusätzlicher Wohnraum durch ein zurückgesetztes Geschoss; im Bereich Mozartstraße 12 bis 14 wird dafür die zulässige Hauptgesimshöhe von 19 auf 24,5 Meter angehoben. Begründet wird die Änderung mit der guten Anbindung des Areals und einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Kritisiert wurde, dass das bisherige Ein- und Ausfahrtsverbot für Landstraße, Mozartstraße und Teile der Dametzstraße nicht übernommen wurde; die Mobilitätsplanung sah dafür jedoch kein zusätzliches Erfordernis. Die Verordnung zum Bebauungsplan wurde mehrstimmig angenommen.

Schlagwörter (9):bebauungsplanwohnraumschaffungnachverdichtungstadtentwicklunghöhenanpassungverkehrserschließungmobilitätsplanunglandstraßedametzstraße
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, hier geht es um eine Neufassung des Bebauungsplanes Johann-Konrad-Vogel-Straße – Landstraße im Geviert der Mozartstraße/Dametzstraße/Johann-Konrad-Vogel-Straße/Landstraße. Es geht darum, zusätzlichen Wohnraum in Form eines zurückgesetzten Geschosses zu realisieren. Im Bereich der Mozartstraße 12 bis 14, ehemaliger Tenhagen, wird die maximal zulässige Hauptgesimshöhe von bisher 19 Metern auf die maximale Firsthöhe von 24,5 Metern erhöht. Das Ganze ist dort gut angebunden und im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend Bebauungsplan 01-061-01-00, Johann-Konrad-Vogel-Straße - Landstraße, Neuerfassung (Stammplan), wird erlassen.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir werden uns hier enthalten. Warum? Diese Bebauungsplanänderung ist grundsätzlich ein guter Entwurf, es wurde jedoch vergessen, vom noch rechtsgültigen Bebauungsplan das Ein- und Ausfahrtsverbot in der Landstraße/Mozartstraße und in Teilen der Dametzstraße zu übernehmen. Das ist nicht verständlich, noch dazu in der jetzigen Zeit, wo genau diese Regelungen notwendig wären, damit für die zukünftigen Entwicklungen hier auch verhindert wird, dass Ein- und Ausfahrten eine Mobilitätswende behindern. Deshalb gibt es von uns eine Enthaltung.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte kurz auf Kollegen Rabengruber eingehen. Wir haben das auch im Ausschuss diskutiert. Wir haben natürlich - so wie es üblich ist - bei der Verkehrsplanung bzw. Mobilitätsplanung angefragt. Es wurde kein Erfordernis gesehen, ein Verbot von Ein- und Ausfahrten extra nochmals aufzunehmen. Ich kann diese Stellungnahme der Mobilitätsplanung durchaus nachvollziehen, weil es für das gesamte Areal bekannterweise eine Einfahrt über die Dametzstraße und die Ausfahrt aus der Tiefgarage über die Johann-Konrad-Vogel-Straße gibt. So gesehen wird es auch in Zukunft nicht hundertprozentig, aber mit einer sehr, sehr hohen Wahrscheinlichkeit, nicht zu einer Zufahrt oder Ausfahrt an der Landstraße und an der Mozartstraße kommen. Es gibt noch andere Verfahren, z. B. würde das straßenpolizeilich auch noch genehmigt werden. Da rede ich noch gar nicht von einem Gestaltungsbeirat, der ein etwaiges Projekt oder eine Tiefgarageneinfahrt in der Landstraße auch noch zu beurteilen hätte. Wir sind also davon ausgegangen, dass wir der Empfehlung der Mobilitätsplanung nähertreten können.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrstimmig angenommen. Enthaltung: Die Grünen (9), MFG (1), KPÖ (2), LinzPlus (2), WANDEL