Bebauungsplanänderung 13-007-01-01, KG Kleinmünchen (Schumannstraße – Wiener Straße)

J 6 · Ausschussantrag · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Beschlossen wurde die Bebauungsplanänderung 13-007-01-01 in der Katastralgemeinde Kleinmünchen zwischen Schumannstraße und Wiener Straße. Die Verordnung legt den Wirkungsbereich fest, macht die Änderung öffentlich einsehbar und hebt im betroffenen Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne auf. Inhaltlich geht es um die planungsrechtliche Neufassung eines Areals an der Wiener Straße mit Verdichtung und Hofbebauungen. Die Vorlage wurde mit Stimmenmehrheit angenommen; mehrere Fraktionen enthielten sich.

Schlagwörter (10):bebauungsplanänderungkleinmünchenschumannstraßewiener straßeraumordnungstadtplanungverdichtunghofbebauungtiefgaragebauleitplanung
AntragstextEinblendenAusblenden
Gemeinderätin Langbauer berichtet über J 6 Bebauungsplanänderung 13-007-01-01, KG Kleinmünchen (Schumannstraße – Wiener Straße) und stellt nach Darlegung des Sachverhaltes laut Vorlage an den Gemeinderat folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe: „Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 13-007-01-01, Schumannstraße – Wiener Straße, wird erlassen.“ Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 30. Juni 2022 betreffend die Bebauungsplanänderung 13-007-01-01, Schumannstraße – Wiener Straße Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet: § 1 Die Bebauungsplanänderung 13-007-01-01 wird erlassen. § 2 Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Norden: Wiener Straße 262b Osten: Wiener Straße 476 Süden: Wiener Straße 284 Westen: Schumannstraße Katastralgemeinde Kleinmünchen Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an in der Bau- und Bezirksverwaltung des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Info-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. § 3 Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 13-007-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben. § 4 Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel der Bau- und Bezirksverwaltung, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Die beiliegende Verordnung betreffend die Bebauungsplanänderung 13-007-01-01, Schumannstraße – Wiener Straße, wird erlassen.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sie haben zuerst bei der Beantwortung meiner Anfrage zur Energie gemeint, dass es juristisch nun möglich ist, dass auch die Art der Energieerzeugung in der Bebauungsplanänderung verordnet wird. Ich kann aber in den entsprechenden Plänen und Vorlagen keine Solaranlagen finden und auch die Tiefgarage, die dort gebaut werden soll, ist nicht gerade energie- und verkehrspolitisch ambitioniert. Wir werden uns da enthalten. Danke

Danke Herr Bürgermeister, wir sehen hier zwar einige positive Ansätze im Bebauungsplan und ich kann auch die Verdichtung an der Wiener Straße nachvollziehen. Wir sind jedoch mit den Hofbebauungen, die dort wieder einmal angedacht sind, aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes, der mit den Grundstücksgrößen zu tun hat, in dieser Form nicht einverstanden. Zum einen werden damit großzügige und grüne Innenhöfe unmöglich gemacht, was gerade angesichts des Klimawandels jetzt umso wichtiger wäre, andererseits entstehen fast ausschließlich Resträume in diesem Hof und eine vollständige Unterbauung des Hofes durch Tiefgaragen wird eigentlich schon wieder vorgezeichnet. Deshalb werden wir uns hier enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von Die Grünen (9), KPÖ (2), Linz-Plus (2) und Gemeinderat Brandstetter, WANDEL; mit Stimmenmehrheit angenommen.