Hauskanalanlagen Dringender Handlungsbedarf bei der Sanierung. Einführung einer gesetzlichen Nachweispflicht - Resolution

N 12 · Fraktionsantrag · 34. Sitzung

Berichterstatter:

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Gefordert wird eine gesetzliche Nachweispflicht für Hauskanalanschlüsse, damit private Objekteigentümerinnen in regelmäßigen Abständen einen Zustands- oder Dichtheitsnachweis vorlegen. Hintergrund sind undichte Kanalstränge in Wasserschutzgebieten in Linz und die Sorge um Grundwasser, Trinkwassersicherheit, Umwelt und Hygiene. Als Begründung wird angeführt, dass Hauskanalanlagen in privater Zuständigkeit liegen und viele Eigentümerinnen ihre Prüf- und Sanierungspflichten nicht ausreichend kennen; zudem verweist das Kontrollamt auf wiederholte Feststellungen bei der LINZ SERVICE GmbH. Die Kosten sollen durch Umschichtung im Budget bedeckt werden. Der Gemeinderat nahm die Resolution mehrheitlich an; eine Zuweisung an den Stadtsenat wurde zuvor mehrheitlich abgelehnt.

Schlagwörter (10):grundwasserschutzhauskanalanlagenkanalsanierungdichtheitsnachweiswasserschutzgebiettrinkwassersicherheitumwelthygienekommunalbudgetabwasserentsorgung
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, im Antrag N 12 geht es um eine Resolution betreffend ‚Dringender Handlungsbedarf bei der Sanierung und Einführung einer gesetzlichen Nachweispflicht für Hauskanalanlagen‘. Anders formuliert geht es darum, dass wir aktuell in Wasserschutzgebieten in Linz undichte Kanalstränge haben. Das macht absolut keinen Sinn, wenn man weiß, dass in Zukunft auch Trinkwasser eine knappe Ressource sein wird. Außerdem ist es ein höchst schützenswertes Gut, wenn man an die Sicherheit und an die Versorgungssicherheit der Menschen in Linz denkt. Wie kommt das zustande? Hauskanalanlagen liegen hinsichtlich ihrer Erhaltung und Instandhaltung in der privaten Zuständigkeit. Das wissen aber viele der Objekteigentümer*innen nicht. Dementsprechend gibt es auch keine näheren Vorgaben, wie überprüft werden kann, dass private Objekteigentümer*innen Überprüfungen durchführen lassen und gegebenenfalls auch sanieren. Dieser Zustand gehört saniert. Das hat das Kontrollamt bei einer wiederholten Prüfung der LINZ SERVICE GmbH festgestellt. Dementsprechend stellen wir folgende Resolution. Ich freue mich, wenn Sie sich dieser Resolution anschließen und sich auch im Oberösterreichischen Landtag dafür einsetzen, dass hier das Linzer Grundwasser nicht weiter gefährdet wird. Vielen Dank. (Beifall)
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Oberösterreichische Landtag wird ersucht, die Nachweispflicht für Hauskanalanschlüsse durch den*die Objekteigentümer*in in den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verankern. Die privaten Kanalbesitzer*innen sollen in regelmäßigen Abständen (etwa in einem Zehn-Jahres-Rhythmus) einen Zustands- beziehungsweise Dichtheitsnachweis an die zuständige Baubehörde erbringen. Im Sinne der Umwelt, des Naturschutzes, der Wahrung der Qualität des Grundwassers sowie der allgemeinen Hygiene können dadurch Verschmutzungen und gesundheitsbedenkliche Folgewirkungen ausgeschlossen werden. Die Bedeckung der Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen.
Wortmeldungen (2)EinblendenAusblenden

Geschätzter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als stellvertretender Vorsitzender des Kontrollausschusses habe ich mir das Thema natürlich genauer angeschaut, als es im Mai 2025 wiederholt in einem Bericht gestanden ist. Ich möchte aus meiner Sicht jetzt einige Dinge klarstellen. Ich habe zumindest bisher den Eindruck bekommen, dass man in Wahrheit nicht alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt hat. Man muss darauf hinweisen, dass sehr viele Dinge im Oberösterreichischen Abwasserentsorgungsgesetz geregelt sind. 146 Dort ist nicht nur die Bauanzeige - wie in der Bauordnung - geregelt, sondern, dass der Bauanzeige auch ein Dichtheitsattest eines befugten Bauführers anzufügen ist. Das löst die Altfälle vielleicht nicht, aber selbst, wenn wir - mein Vorredner hat davon gesprochen - undichte Kanalstränge haben, sehen die rechtlichen Möglichkeiten eine Handhabe vor. Bei einem begründeten Verdacht, dass die Verpflichtung für eine ordnungsgemäße Instandhaltung nicht eingehalten wird, kann die Behörde eine Überprüfung durchführen lassen. Wird eine Undichtheit festgestellt, kann es einen baupolizeilichen Auftrag geben, diese zu beheben. Das kann dann auch weiterverrechnet werden. Dieses Detail ist ein bisschen untergegangen. Der Vollständigkeit halber möchte ich auch noch anführen, was im Kontrollamtsbericht selbst zitiert wird: „Beim Nachweis von Undichtheiten könnten die Einleiter zwar durch eine behördliche Aufforderung zur Sanierung gezwungen werden; dies passiert jedenfalls bisher nicht.“ Da stellt sich für mich die Frage, warum eigentlich nicht? Das hat mir bis zum jetzenden Zeitpunkt auch niemand wirklich schlüssig erklären können. Ich habe daher ehrlich gesagt auch noch keine abschließende Meinung dazu. Der Antrag ist ein bisschen überraschend gekommen, sage ich jetzt einmal vorsichtig. Ich glaube, dass man sich das Thema wirklich genau anschauen muss. So einfach die Verantwortung abzuschieben, und zu fordern, das Land Oberösterreich solle zum Schutz des Linzer Wasserwalds einfach eine gesetzliche Regelung für ganz Oberösterreich schaffen, ist aus meiner Sicht überzogen. Der Wald ist natürlich wichtig, gerade für das Wasserwerk Scharlinz. Da rede ich noch gar nicht von den Kosten, die natürlich weiterverrechnet werden, die allen Eigentümern und vor allem Mietern zusätzlich bevorstehen würden. Nur deswegen, weil es in Linz im Wasserwald offenbar tatsächlich Probleme gibt. Es gibt bereits rechtliche Möglichkeiten. Diese sollte man zuerst ausschöpfen, dann kann man in Wahrheit in Ruhe darüber nachdenken und darüber reden, ob man da oder dort gesetzlich nachschärft. Darum werden wir uns enthalten.

Meine Damen und Herren, das Problem ist unbenommen, es tritt sicher auf. Es ist aber auch ein Unterschied, ob ich ein relativ neu gebautes Haus oder einen Altbau habe. Da sind die zehn Jahre bei Neubauten vielleicht überzogen. Daher beantragen wir die Zuweisung zum Stadtsenat, damit gemeinsam mit der LINZ AG eine möglichst unbürokratische, effiziente Lösung gefunden wird. Die Verhältnismäßigkeit muss passen, der bürokratische Aufwand darf nicht überbordend sein und die Kosten für die Bürger*innen - in der Folge für die Hausbesitzer*innen oder Mieter*innen - müssen sich natürlich in Grenzen halten.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat wird mehrheitlich abgelehnt. Enthaltung: SPÖ (20), Die Grünen (10), FPÖ (9), NEOS (1), KPÖ (2), Gemeinderat Brandstetter Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Enthaltung: ÖVP (9), FPÖ (9), ehem. MFG (1)