Videokonferenzen für Gremien weiterhin ermöglichen – Resolution

I 18 · Fraktionsantrag · 7. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Berichterstatter:

Ergebnis:ausschuss verwiesen

Zusammenfassung

KI Generiert

Gefordert wird eine Verlängerung der Möglichkeit, Sitzungen von Kollegialorganen per Videokonferenz abzuhalten. Begründet wird dies mit den in den vergangenen Monaten und Jahren gemachten Erfahrungen mit digitalen Arbeitsformen, die teils als effizienter und zeitökonomischer beschrieben werden. Zugleich wird auf die Bedeutung der kollegialen Willensbildung und auf verfassungsrechtliche Fragen hingewiesen, weshalb die dauerhafte Übernahme von Sonderregelungen in das allgemeine Recht abgewogen werden soll. Die Kosten sollen bei Bedarf durch Umschichtung im Budget oder in künftigen Voranschlägen gedeckt werden. Der Gemeinderat verwies die Resolution bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung.

Schlagwörter (9):videokonferenzgremiensitzungenkollegiale willensbildungdigitalisierungverfassungausschussarbeitbudgeteffizienzpandemie
AntragstextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe BesucherInnen, wenn die heutige Sitzung eine Videokonferenz wäre, wäre es der Zeitpunkt, wo wir schön langsam alle schauen würden, wo der Ausstiegsbutton ist. Es ist gut, dass wir uns wieder in Echt treffen können, wir hoffen, dass das auch weiterhin so bleiben wird. Nichts desto trotz haben wir in den letzten Monaten und Jahren gelernt, mit innovativen digitalen Tools manche Sitzungen etwas effizienter abzuhalten, als wenn man in Echt zusammentreffen müsste. Wir schlagen vor, dass wir uns mit einer Resolution an Bund und Land richten, damit diese Möglichkeit weiter bestehen bleibt.
BeschlussformelEinblendenAusblenden
Der Gemeinderat beschließe folgende Resolution an den Österreichischen Nationalrat und den Oberösterreichischen Landtag: „Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz ersucht die Bundes- und Landesgesetzgeberin, durch entsprechende legislative Maßnahmen eine Verlängerung der Möglichkeit, Sitzungen der Kollegialorgane in Form einer Videokonferenz abzuhalten, zu schaffen. Die Bedeckung eventuell anfallender Kosten soll durch Umschichtung im Rahmen des Budgets erfolgen bzw. in kommenden Voranschlägen berücksichtigt werden.“ Ich ersuche die geschätzten Kollegen und Kolleginnen um Zustimmung.
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Gemeinderäte, geschätzte Mitarbeiter und Zuhörer, wir finden die Möglichkeit einer Videokonferenz bei verschiedenen Gremien grundsätzlich in Ordnung. Das hat auch aus zeitlichen und ökonomischen Gründen einen Sinn. Diese Resolution zielt aber auf die Sitzungen der städtischen Ausschüsse ab, deshalb werden wir uns der Stimme enthalten, weil wir der Meinung sind, dass wir als gewählte Mandatare auch eine Pflicht gegenüber dem BürgerInnen haben, unsere Funktionen vor Ort wahrzunehmen. Vielen Dank.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind natürlich durch die Pandemie mit neuen Arbeitsformen konfrontiert worden und vieles davon hat sich tatsächlich bewährt. Allerdings muss man sich schon überlegen, wie man das Ganze flächendeckend anwendet und man kann es nicht auf alle Strukturen ummünzen. Deswegen sind wir als Sozialdemokratische Fraktion für eine Zuweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung. Danke schön.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es insofern kürzer halten, als dass ich die Zuweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung seitens der ÖVP befürworte. Ich möchte nur ganz kurz erläutern aus welchen Gründen – da sollten wir uns schon noch eine Minute Zeit nehmen und uns schon noch einmal darüber unterhalten, was die kollegiale Willensbildung eigentlich ausmacht. Ich sehe das schon als ein Fundament der Demokratie. In den letzten zwei Jahren ist es natürlich ermöglicht worden, dass man Gemeinderatssitzungen, Ausschusssitzungen oder Sitzungen jeglicher Art – wir alle haben es zur Genüge mitbekommen – in die virtuelle Welt verlegt. Wir haben dadurch aber auch gewisse Hoppalas kennengelernt, dass man z. B. noch stumm geschalten ist, oder jemand zu Sprechen beginnt und ein jemand anderer, der sich zu Wort gemeldet hat, nicht wahrgenommen wird. Genau diese Verschiebung ist aber nicht gut, wenn es um die kollegiale Willensbildung geht. Gerade wo wir einerseits die Meinungsbildung als solche haben, also die Meinungsbildung jeder Person bei uns im Gemeinderat, jeder Fraktion, als auch die Willensbildung des 377 Kollegialorgans und wie dann das Abstimmungsverhältnis ist? Ich bitte schon das mit Bedacht abzuwägen und im Ausschuss zu diskutieren und sinnbildlich diese Willensbildung in Präsenz auch einmal durchzudenken. Man sollte schon abwägen, was auch im Bundesverfassungsgesetz (BVG) in dieser Form noch nicht vorgesehen war. Natürlich kann man sagen, Hans Kelsen hat zu seiner Zeit noch keine Videokonferenzen gekannt, das mag wohl wahr sein, schließlich hat er 2021 den 140. Geburtstag gefeiert. Aber es hätte sicher die eine oder andere Möglichkeit gegeben, kollegiale Willensbildung anders auszugestalten. Das gibt unsere Bundesverfassung nicht her. Daher ist mit Bedacht abzuwägen, ob temporäre Sonderregelungen ins Dauerrecht übernommen werden sollen oder nicht. Herzlichen Dank.

Ich bedanke mich für die Zuweisung in den Verfassungsausschuss, ich glaube auch, es ist gut diese Dinge abzuwägen. Es gibt unterschiedliche Gremialstrukturen und ich glaube, dass wir uns einig sind, dass das wo tatsächlich in breiterem Rahmen politische Meinungsbildung passiert – ob das im Gemeinderat oder in einer Stadtsenatssitzung ist, oder ob das tatsächlich nur den Stadtsenat betrifft – Ausnahmesituationen sein sollen. Wir werden Zeit haben, das zu diskutieren, wenn, wovon ich ausgehe, auch der Berichterstatter der Zuweisung etwas abgewinnen kann.

Ich bedanke mich ausdrücklich für den Vorschlag der Zuweisung und finde es sehr positiv, dass wir fraktionsübergreifend sehr ähnliche Gedanken hegen. Ich erlaube mir nur darauf hinzuweisen, dass wir aus ähnlichen Überlegungen die Möglichkeit der Umlaufbeschlüsse in diesem Antrag nicht mehr mitgenommen haben, weil dann überhaupt keine Debatte mehr stattfinden würde, sondern man einfach schaut, dass man die Mehrheit der Unterschriften zusammenbringt. Ich freue mich auf eine spannende Debatte im Ausschuss. Danke schön.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: ausschuss verwiesen

Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (7) dem Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Verfassung zugewiesen.