Grundverkauf in der KG Pöstlingberg (Kampmüllerweg) um den Verkaufspreis in Höhe von 166.470 Euro

H 5 · Ausschussantrag · 20. Sitzung

Berichterstatter:

Ausschuss:Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Ergebnis:angenommen

Zusammenfassung

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Verkauft wurde ein 537 Quadratmeter großes Grundstück in der KG Pöstlingberg am Kampmüllerweg um 166.470 Euro an eine Linzer Käuferin. Das Areal wurde als für Wohnbauzwecke nicht nutzbar beschrieben, weil der Bebauungsplan dort keine Bebauung zulässt, das Grundstück zu schmal ist und die vorhandene Bepflanzung eine Bebauung zusätzlich erschwert. Im Kaufvertrag ist eine 15-jährige Aufzahlungsklausel für den Fall einer späteren besseren Nutzbarkeit oder Bebaubarkeit vereinbart; die Höhe soll durch eine von der Stadt bestellte Sachverständige verbindlich ermittelt werden. Die Stadt trägt die Lastenfreistellungskosten und die voraussichtliche Immobilienertragsteuer von 5.361 Euro, während die übrigen Kosten von der Käuferin zu übernehmen sind. Die Einnahmen und die Steuer werden für das Rechnungsjahr 2024 budgetär verbucht; der Verkauf wurde mehrstimmig angenommen.

Schlagwörter (10):grundverkaufliegenschaftsverkaufpöstlingbergkaufvertragaufzahlungsklauselbebauungsplanwohnbaugrundbesitzimmobilienertragsteuerfinanzen
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1. Die Stadt Linz verkauft an Frau Dr.in XXXXXX XXXXXXX, Kampmüllerweg 16, 4040 Linz, die Liegenschaft EZ 1120, KG Pöstlingberg, bestehend aus dem Grundstück Nr. 327/10, KG Pöstlingberg, mit einem Katasterausmaß von 537 Quadratmeter um den Kaufpreis von 310 Euro pro Quadratmeter, somit um den Gesamtkaufpreis von 166.470 Euro. 2. Für den Fall, dass hinsichtlich des Kaufgrundstückes oder Teilen hiervon, innerhalb einer Frist von 15 Jahren nach grundbücherlicher Durchführung des Kaufvertrages eine bessere Ausnutzbarkeit oder Benutzbarkeit des Kaufgrundstückes oder Teilen hiervon, im Vergleich zur bestehenden Nutzung eintritt oder es zu einer ober- oder unterirdischen Bebaubarkeit kommt, die zu einem höheren Verkehrswert des Kaufgegenstandes oder Teilen hiervon führt, hat sich die Käuferin vertraglich verpflichtet, eine entsprechende Kaufpreisaufzahlung zu leisten. In diesem Zusammenhang wurde im Kaufvertrag vereinbart, dass die Höhe der Kaufpreisaufzahlung von einer von der Stadt Linz zu bestellenden allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Liegenschaftsbewertungen zu ermitteln und für beide Seiten bindend ist. Die ermittelte Kaufpreisaufzahlung ist von der Käuferin innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen des Sachverständigengutachtens und schriftlicher Aufforderung an die Stadt Linz zu überweisen. 3. Allfällige Lastenfreistellungskosten und die anfallende Immobilienertragsteuer in der Höhe von voraussichtlich 5.361 Euro hat die Stadt Linz zu tragen. Sämtliche übrigen Kosten, Gebühren, Verkehr- und Ertragsteuern, die im Zuge der Erstellung, des Abschlusses und der grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages ent-stehen bzw. bereits entstanden sind, hat ausschließlich die Käuferin zu übernehmen. Die Aufwendungen für eine allfällige rechtsfreundliche Vertretung hat die jeweilige Auftraggeberin selbst zu tragen. 4. Im Übrigen erfolgt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts zu den im beiliegenden Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und wird dieser genehmigt. 5. Die Verrechnung der Einnahmen in Höhe von 166.470 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der FiPos 2.801100 (Veräußerung Grundstücke, Grundstücksein.) mit dem Haushaltsprogramm HP 90003 (Vermögensveräußerungen) im Fonds 840000 (Grundbesitz). 6. Die Verrechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von voraussichtlich 5.361 Euro für das Rechnungsjahr 2024 erfolgt auf der FiPos 1.710000 (Öffentliche Ab- gaben, ohne Gebühren gemäß FAG) im Fonds 840000 (Grundbesitz).
Wortmeldungen (5)EinblendenAusblenden

Danke Herr Bürgermeister, die KPÖ ist grundsätzlich gegen den Verkauf von öffentlichen Liegenschaften und wir stimmen daher dagegen. Danke.

Danke Herr Bürgermeister, wir werden uns traditionellerweise enthalten, aber eines vorweg: Bei diesem speziellen Fall wäre es vielleicht auch denkbar gewesen, dass man das Grundstück verpachtet und strategisch behält. An der Straße Richtung Leonfeldner Straße besteht doch ein Wohnbau, vielleicht könnte man das Grundstück noch einmal besser verwerten. Danke.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch wir stimmen dagegen. Aus unserem Verständnis ist es nicht im öffentlichen Interesse, diese Fläche zu privatisieren. Auch wir sind der Meinung, man hätte sie, wenn überhaupt, verpachten können. Es hätte uns besser gefallen, wenn hier ein kleiner Spielplatz oder ein Park entstanden wäre.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat, selbstverständlich haben wir uns natürlich vor Verkauf dieses Grundstücks etwaige Nutzungsmöglichkeiten angesehen. Wir haben auch mit der städtischen Wohnungsgesellschaft GWG Kontakt aufgenommen und gefragt, ob dieses Areal, dieses Grundstück, für die GWG interessant wäre. Die GWG besitzt das Nachbargrundstück auf südlicher Seite. Wir haben uns das sehr intensiv angesehen und sind zum Schluss gekommen, dass es für Wohnbauzwecke nicht nutzbar ist, der Bebauungsplan lässt dort keine Bebauung zu. Das Grundstück ist auch zu schmal für eine Bebauung und noch dazu ist im Bebauungsplan ein Baum eingezeichnet. Der Baum befindet sich aber nicht dort, sondern auf dem Nebengrundstück, das ist ein bisschen ungenau eingezeichnet. De facto gibt es aber auf dem Nebengrundstück, auf dem GWG-Grundstück, große Bäume, die die Bebaubarkeit dieses Grundstückes beeinträchtigen. Wir sind daher zum Schluss gekommen, dass für uns als GWG und auch zukünftig für andere Nutzer*innen, dort keine Bebauung möglich sein wird. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen das Grundstück für einen angemessenen Preis zu veräußern. Der Baugrundstückspreis ist, weil das Grundstück schlecht bebaubar bzw. nicht bebaubar ist, ein bisschen reduziert. Wir haben uns auch angesehen, ob es andere Nutzungsmöglichkeiten gäbe. Natürlich gäbe es diese, aber wir haben fußläufig, jeweils ungefähr 500 Meter entfernt, zwei öffentliche Spielplätze. Zudem haben wir in diesem Gebiet - es heißt zwar KG Pöstlingberg, aber es ist der Gründberg -, eine sehr hohe Durchgrünung. Deswegen haben wir keinen Bedarf gesehen, Kinderspielplätze oder Parkanlagen zu errichten und deswegen dieser Verkauf.

Ich bitte um Zustimmung.

Abstimmungsergebnis

Ergebnis: angenommen

Der Antrag wird mehrstimmig angenommen. Enthaltung: Die Grünen (9), MFG (1) Gegenstimme: KPÖ (2), LinzPlus (2), WANDEL