Anfrage von Gemeinderat Mag. Roth-Schmida an Bürgermeister Prammer betreffend „Corporate Governance“ für Unternehmen der Stadt Linz und für Unternehmen, an denen die Stadt Linz beteiligt ist von der Gemeinderatssitzung am 24. April 2025

2 · Anfrage · 30. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Beteiligungsrichtlinie und die Compliance-Richtlinie für die Unternehmen der Stadt Linz werden als einem Corporate-Governance-Kodex gleichkommend beschrieben. Beide Regelwerke wurden vom Gemeinderat beschlossen, wobei die Beteiligungsrichtlinie als interne Weisung nicht veröffentlicht ist und die Compliance-Richtlinie auf der Homepage der Stadt Linz abrufbar ist. Für die Einhaltung sind grundsätzlich die jeweiligen Geschäftsführungen verantwortlich; zusätzlich prüft das Kontrollamt die Umsetzung im Rahmen seiner Aufgaben. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen sind nicht öffentlich zugänglich. Ein weiterer Bedarf für die Erstellung eines zusätzlichen Corporate-Governance-Kodex wird daher verneint.

Schlagwörter (9):corporate governancebeteiligungsrichtliniecompliance-richtlinieunternehmensbeteiligungenstadt linz holdingkontrollamttransparenzunternehmensführungöffentlichkeit
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in den letzten Jahrzehnten ist in öffentlichen Körperschaften - wie Bund, Ländern und Gemeinden - zunehmend zu beobachten, dass Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge an privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen ausgelagert werden. Diese Unternehmen agieren entweder profitorientiert oder gemeinnützig und treten in unterschiedlichen Rechtsformen auf, etwa als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft oder andere. Unter dem Dach der Unternehmensgruppe Stadt Linz Holding GmbH (UGLH), die sich zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Linz befindet, sind rund zwanzig Tochter- und Enkelgesellschaften vereint - darunter die LINZ AG, die Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH (LIVA) sowie die Design Center Linz Betriebs GmbH & Co KG. Die LINZ AG wiederum ist über ihre Sparten LINZ SERVICE GmbH und LINZ STROM GAS WÄRME GmbH an mehr als zwanzig weiteren Unternehmen beteiligt oder hält diese vollständig. Aus diesen Unternehmensverflechtungen lässt sich ableiten, dass jede Linzerin und jeder Linzer - mittelbar über die LINZ AG sowie deren Beteiligungen an der Energie AG Oberösterreich und der Salzburg AG - zu 2,7 Prozent Miteigentümer*in der Salzburger O-Busse ist. In vielen öffentlichen Körperschaften sind mittlerweile sogenannte „Corporate Governance Kodizes“ eingeführt worden, die für Beteiligungsunternehmen verbindliche Leitlinien darstellen. Corporate Governance betrifft das „Überbau“-System der Unternehmensleitung und zielt darauf ab, die grundlegenden Prinzipien guter Führung zu etablieren, während Compliance-Richtlinien die detailierten, operativen Maßnahmen darstellen, die sicherstellen, dass sämtliche rechtliche und interne Vorgaben eingehalten werden. Beide Instrumente arbeiten zusammen, um ein Unternehmen nachhaltig, transparent und verantwortungsvoll zu steuern. Beispiele für derartige Regelwerke sind: - die Beteiligungsrichtlinien des Landes Oberösterreich (2020), - der Salzburger Corporate Governance Kodex für Land und Stadt Salzburg (2022) sowie - das Handbuch Beteiligungsmanagement des Bundesministeriums für Finanzen für Bundesbeteiligungen (2021). Alle genannten Dokumente sind öffentlich einsehbar und auf den jeweiligen Webseiten abrufbar. Für die Stadt Linz konnte ein vergleichbares Regelwerk nicht gefunden werden. Vor diesem Hintergrund stelle ich gemäß § 12 Statut der Stadt Linz folgende Anfrage: 1. Gibt es für die Beteiligungen der Stadt Linz ein Regelwerk wie Beteiligungsrichtlinien, einen Corporate Governance Kodex oder eine vergleichbare Richtlinie? Wenn ja: 2. Ist dieses Dokument öffentlich zugänglich und wo kann es eingesehen werden? 3. Wie erfolgt die Prüfung der Übereinstimmung der Beteiligungsunternehmen mit den jeweiligen Richtlinien? In welchen zeitlichen Abständen werden diese Prüfungen durchgeführt? 4. Sind die Ergebnisse dieser Überprüfungen der Öffentlichkeit zugänglich? Wenn nein: 5. Gibt es Bestrebungen, für die Unternehmensbeteiligungen der Stadt Linz einen Corporate Governance Kodex zu erstellen und diesen per Gemeinderatsbeschluss in Kraft zu setzen? Wenn nein, warum nicht? Danke für die Beantwortung."
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Zu 1.: Ja, es gibt für die Unternehmen der Unternehmensgruppe der Stadt Linz sowohl eine Beteiligungsrichtlinie als auch eine Compliance-Richtlinie, welche vom Wesen her einem ‚Corporate Governance Kodex‘ gleichkommen. Beide Richtlinien sind vom Gemeinderat beschlossen worden, die Beteiligungsrichtlinie am 29. Juni 2017 und die Compliance-Richtlinie ein Jahr später, am 28. Juni 2018. Lieber Gemeinderat Michael Roth-Schmida, du warst damals noch nicht Mitglied des Gemeinderats, aber schon ein eifriger Zuhörer. Vielleicht ist es dir entgangen, du kannst auch deine Genossin und Sitznachbarin, Gemeinderätin Mag.ª Gerlinde Grünn, fragen. Sie hat nämlich damals gegen die Beteiligungsrichtlinie gestimmt, der Compliance-Richtlinie hat sie aber zugestimmt. Zu 2.: Die Beteiligungsrichtlinie ist nicht veröffentlicht, weil es sich dabei letztlich um eine interne Weisung an die Geschäftsleitungen der einzelnen Unternehmen handelt. Die Compliance-Richtlinie richtet sich hingegen an sämtliche Mitarbeiter*innen der Unternehmen, was eine breitere Veröffentlichung erforderlich macht. Sie ist daher auf der Homepage der Stadt Linz abgespeichert und auch ganz einfach zu finden. Man muss nur im Suchfenster ‚Compliance‘ eingeben. Ich habe es selbst probiert, da kommt man dann zu dieser Compliance-Richtlinie. Zu 3.: Grundsätzlich sind die jeweiligen Geschäftsführungen für die Einhaltung der Richtlinie des Unternehmens verantwortlich. Dies ist auch in den jeweiligen Geschäftsführungsverträgen und in den Satzungen der jeweiligen Unternehmen verankert. Außerdem stellt die Einhaltung sämtlicher Unternehmensrichtlinien einen wesentlichen Teil der Prüfungen des Kontrollamts, in dessen gesetzlich festgelegtem Aufgabenbereich, dar. Zu 4.: Nein, so wie alle anderen Prüfungen des Kontrollamts es auch nicht sind. Zu 5.: Frage fünf geht davon aus, dass ich Frage eins mit Nein beantwortet hätte. Das habe ich aber nicht, ich habe sie mit Ja beantwortet, deswegen ist diese Frage hinfällig.