Anfrage von Gemeinderat Potocnik an Bürgermeister Prammer betreffend „Zukunft Riesenderhof-Areal nördlich Mühlkreisbahnhof“ von der Gemeinderatsitzung am 13. März 2025

4 · Anfrage · 28. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Im Mittelpunkt steht die Zukunft des Riesenderhofs und des nördlich anschließenden Areals beim Mühlkreisbahnhof in Urfahr, insbesondere ein möglicher Abriss, eine Bebauungsplanänderung und der Schutz der bestehenden Fuß- und Radverbindung durch den Hof. Laut Auskunft ist am 31. Mai 2023 ein Bebauungsplanänderungsantrag der Brunner Bau GmbH eingelangt; ein Abbruchantrag liegt derzeit nicht vor, der Einleitungsbeschluss erfolgte am 6. Dezember 2024. Eine städtebauliche Kommission und eine umfassende Überarbeitung der Bebauungspläne nördlich des Mühlkreisbahnhofs sind derzeit nicht vorgesehen, weil dafür erst die Rahmenbedingungen von Regionalstadtbahn und ÖBB geklärt sein müssten. Für den laufenden Bebauungsplan Landgutstraße - Jägerstraße ist jedoch ein Geh- und Radfahrrecht mit mindestens drei Metern Breite durch den Hof festgelegt. Ein Erhaltungsgebot für die Fassaden besteht nicht, und das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.

Schlagwörter (10):riesenderhofmühlkreisbahnhofbebauungsplanänderungabrissstädtebauregionalstadtbahnöbbgeh- und radfahrrechtdenkmalschutzurfahr
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister und Planungsreferent, ich höre seit Sommer 2024 von verschiedenen Seiten (unter anderem von ehemaligen Mietern, denen der Vertrag gekündigt wurde), dass der Riesenderhof (und das nördlich angrenzende Herrenhaus) beim Mühlkreisbahnhof in Urfahr 2024 einen Besitzerwechsel erfahren hat und die neuen Eigentümer einen Abriss des historischen Hofs planen. Denkmaldatenbank: https://Stadtgeschichte.linz.at/denkmal/Default.asp?action=denkmaldetail&id=2899 Daher meine Fragen an Sie: a. Ist jemand in dieser Sache schriftlich oder mündlich an Sie herangetreten? Wenn ja, wann und mit welchem Anliegen? b. Wurde in diesem Zusammenhang ein Ansuchen auf Abriss oder Bebauungsplanänderung an die Abteilung Planung, Technik und Umwelt (PTU) und/oder an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) gestellt? Wenn ja, wann? Seit wann läuft das Verfahren? c. Das Umfeld nördlich des Mühlkreisbahnhofs hat insgesamt ein hohes städtebauliches Potential. Das spiegelt sich allerdings nicht in den betreffenden Bebauungsplänen nieder. Diese sind zum Teil sehr alt oder entsprechend nicht mehr den Zielen der Stadt. So beinhaltet Bebauungsplan N 31-06-01-00 eine neue Straße und eine fast vollkommene Bebauung eines wertvollen grünen Innenhofs. - Planen Sie daher für das Gebiet nördlich des Mühlkreisbahnhofs eine städtebauliche Kommission einzusetzen? - Planen Sie in weiterer Folge die Bebauungspläne nördlich des Mühlkreisbahnhofs zu überarbeiten, um diese an die „neuen“ städtischen Klimaziele anzupassen? - Planen Sie, im Zuge dessen auch den „Riesenderhof“ zu schützen? d. Die aktuelle, fußläufige Verbindung durch den „Riesenderhof“ ist sehr stark frequentiert und daher sehr wichtig. Sie ist allerdings nicht im Bebauungsplan verankert. - Planen Sie, diese festzuschreiben? Mit der Bitte um Beantwortung.“
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Zu a.: Ja, von der Brunner Bau GmbH ist am 31. Mai 2023 ein Bebauungsplanänderungsantrag in der Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) eingelangt. Zu b.: Derzeit gibt es keinen Abbruchantrag. Der Bebauungsplanänderungsantrag wurde am 16. November 2023 positiv durch mich entschieden. Der Einleitungsbeschluss nach § 33 Abs. 3 Oberösterreichisches Raumordnungsgesetz erfolgte dann am 6. Dezember 2024. Die Verständigung der Planungsträger*innen wurde von der BBV bereits durchgeführt. Aktuell erfolgt die Verständigung der Betroffenen durch die BBV. Ich glaube, die Frist ist gerade vor ein, zwei Tagen abgelaufen. Zu c.: Eine städtebauliche Kommission ist derzeit nicht geplant. Diese wäre eventuell dann sinnvoll, wenn die Rahmenbedingungen vonseiten der Regionalstadtbahn und den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) für den Mühlkreisbahnhof geklärt sind. Nein, mit Ausnahme des sich derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Landgutstraße - Jägerstraße, ist eine Überarbeitung der Bebauungspläne nördlich des Mühlkreisbahnhofs nicht vorgesehen. Für die Flächen des Mühlkreisbahnhofs und der Firma Pramer Baustoffe wäre dies erst dann sinnvoll, wenn, wie schon erwähnt, die Rahmenbedingungen vonseiten der Regionalstadtbahn und den ÖBB für den Mühlkreisbahnhof geklärt sind und städtebauliche Planungsziele erarbeitet werden können. Der nördlich der Jägerstraße bestehende Bebauungsplan Aubergstraße - Jägerstraße stammt aus dem Jahr 2011, ist also noch nicht so alt. Dieser weist im Innenhof eine geringe Dichte mit entsprechender Begrünung auf. Um einen grünen Innenhof zu erhalten, ist nur eine geringe Baudichte von maximal 0,6 Geschoßflächenzahl (GFZ) und zwei Geschoße plus Dachgeschoß möglich. Eine gänzliche Freihaltung von Bebauung ist nicht möglich, weil es sich um private Baugrundstücke unterschiedlicher Eigentümer*innen handelt. Der rechtswirksame Bebauungsplan sieht neben anderen Begrünungsbestimmungen auch vor, dass 30 Prozent der Bauplatzfläche nicht bebaut oder unterbaut werden dürfen. Daher muss der durchgehend gewachsene Boden freigehalten bleiben. Der rechtswirksame Bebauungsplan ist also hinsichtlich der Begrünungsbestimmungen durchaus aktuell. Ein Erhaltungsgebot für die Fassaden ist im Bebauungsplan nicht festgelegt. Das Gebäude steht außerdem nicht unter Denkmalschutz. Zu d.: Ja, das tue ich, denn im Bebauungsplan Landgutstraße - Jägerstraße, der sich derzeit im Verfahren befindet, ist ein Geh- und Radfahrrecht mit einer Mindestbreite von drei Metern durch den Hof festgelegt.