Anfrage von Gemeinderat Grabmayr an Bürgermeister Prammer betreffend „Städtische Unterstützung für Verein Al-Salam“ von der Gemeinderatssitzung am 10. Dezember 2025

1 · Anfrage · 34. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die städtische Unterstützung für den Verein Al-Salam, seine Rolle im Integrationsbereich und die Nutzung städtischer Räume standen im Mittelpunkt. Die Stadt Linz verneint jede Kooperation, Förderung oder Auszeichnung durch das Integrationsbüro sowie durch andere städtische Stellen und betont, dass Vereine mit einer gewaltvollen Auslegung der Scharia nicht unterstützt werden. Zugleich wird festgehalten, dass der Verein im Integrationsbeirat nicht mitwirkt und dass die Stadt sich gegen jede Gewalt und gegen Interpretationen der Scharia distanziert, die Gewalt gutheißen. Räumlichkeiten wurden dem Kulturverein Al-Salam seit 2024 insgesamt fünfmal über das Volkshaus Neue Heimat und die LIVA zur Verfügung gestellt, jeweils gegen reguläres Entgelt und nach Rückfrage beim Verfassungsschutz. Finanzielle Unterstützung, Naturalsubventionen oder Rabatte durch die LIVA gab es nicht.

Schlagwörter (10):integrationschariavereinsförderungreligionsfreiheitgewaltpräventionstadtlinzlivaraumvermietungvolkshaussicherheit
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister, für erhebliche Besorgnis sorgt aktuell der Verein Al-Salam, der in der Lenaustraße eine Moschee betreibt und auf seiner eigenen Webseite offen die Bewahrung und Umsetzung der Scharia-Lehre propagiert. Dieser Moscheeverein versammelt hauptsächlich Muslime aus dem afrikanischen und arabischen Raum und setzt laut eigener Webseite nicht nur auf die Bewahrung der islamischen Kultur, sondern ausdrücklich auf die Umsetzung der Scharia-Lehre – ohne jegliche Einschränkung und mit besonderem Fokus auf Jugendliche. Der Verein hat auch bereits mehrere Großveranstaltungen in der TipsArena organisiert. Aus dem arabischen übersetzt, schreibt der Verein auf seinem Internetauftritt konkret: „Der Weg begann mit dem guten Wort, mit Weisheit und schöner Ermahnung, mit Lernen und Lehren, mit Orientierung und Reform, mit Zusammenarbeit und Offenheit, mit Treue in der Bewahrung und Umsetzung der Lehren der Scharia sowie mit großem Interesse an allem, was unserer Gesellschaft nützlich ist.“ Die Scharia regelt nahezu alle Lebensbereiche und enthält Regeln, die mit unserem Rechtsstaat völlig unvereinbar sind: Sie kennt körperliche Strafen wie Auspeitschungen und Amputationen, legitimiert in Teilen Kinderehen, schränkt die persönliche Freiheit massiv ein und stellt religiöse Gebote über staatliche Gesetze. In Wien traten bereits sogenannte Scharia-Polizisten in Erscheinung, die Mädchen bedrängten, wenn sie ihrer Ansicht nach „nicht nach der Scharia“ lebten. Gleichzeitig warnen Experten wie die Islamismus-Kennerin Saïda Keller-Messahli: „In der Scharia haben Frauen keine Rechte. In der Scharia kann man eine Frau wegschmeißen wie einen Abfallsack.“ Solche Aussagen zeigen, wie gefährlich diese Ideologie ist – weit über die Frauenfrage hinaus. Da ähnliche Vereine unter dem Deckmantel der Kultur- und Integrationsförderung immer wieder von öffentlicher Hand gesponsert wurden, ergeben sich für die FPÖ folgende Fragen: 1) Hat der Verein Al-Salam jemals mit dem Integrationsbüro der Stadt Linz kooperiert oder wurde mit diesem für Projekte zusammengearbeitet? Wenn ja, bitte um Auflistung und inhaltliche Beschreibung der Projekte. 2) Wurde der Verein Al-Salam vom Integrationsbüro der Stadt Linz finanziell oder durch Naturalsubventionen gefördert? 3) Wurde der Verein Al-Salam von einer anderen städtischen Einrichtung beziehungsweise Geschäftsbereich finanziell oder durch Naturalsubventionen gefördert? 4) Wurde der Verein Al-Salam mit einem städtischen Preis (zum Beispiel Integrationspreis) bedacht – wenn ja, wofür und war dieser finanziell dotiert und in welcher Höhe? 5) Wirkt der Verein im Integrationsbeirat mit? 6) Wie ist die offizielle Haltung der Stadt Linz zu den Lehren der Scharia und zu Vereinen/Organisationen, die sich klar und ohne Einschränkungen zur Scharia bekennen? 7) Hat die Stadt Linz seit dem Jahr 2021 Räumlichkeiten an den Verein Al-Salam vermietet oder sonst in irgendeiner Weise zur Verfügung gestellt? Wenn ja, bitte um Auflistung. 8) Als Eigentümervertreter der Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH (LIVA): Wie stehen Sie zur Vergabe von Veranstaltungsräumen an einen Verein, der sich aktiv für die Umsetzung der Scharia-Regeln einsetzt - insbesondere in Hinblick auf Punkt 4.24 Veranstaltungsniveau in den AGB (Die Ausstattung und Durchführung der Veranstaltung sowie sonstige Tätigkeiten, welche zur Erzielung des Vertragszweckes dienen, müssen dem Niveau und dem Ansehen der LIVA entsprechen.)? 9) Als Eigentümervertreter der LIVA: Gab es von Seiten der LIVA finanzielle Unterstützung, Naturalsubventionen oder Rabatte für den Verein Al-Salam. Ich danke für die Beantwortung der Fragen!
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Zu 1.: Nein, der Verein Al-Salam hat bislang nie mit dem Integrationsbüro kooperiert, weder bei Projekten noch anderweitig. Zu 2.: Nein, der Verein wurde auch nie durch das Integrationsbüro subventioniert, weder finanziell noch durch Naturalsubventionen. Zu 3.: Nein, dieser Verein wurde auch von keinen anderen städtischen Einrichtungen oder Geschäftsbereichen gefördert, weder finanziell noch durch Naturalsubventionen. Zu 4.: Nein, der Verein Al-Salam wurde noch nie mit einem städtischen Preis bedacht. Zu 5.: Nein, das tut er nicht. Zu 6.: Die Stadt Linz distanziert sich entschieden gegen jede Interpretation der Lehre der Scharia, die Gewalt gutheißt. Generell distanziert sich die Stadt Linz gegen jegliche Form der Gewalt. Vereine und Organisationen, die sich klar und ohne Einschränkung zu einer gewaltvollen Auslegung der Scharia bekennen, werden nicht unterstützt. Die Stadt Linz ist eine Stadt der Vielfalt, die Vielfältigkeit fördert und unterstützt. Dieser Anspruch setzt sich bei allen Aktivitäten durch. Gewalt und Lehren, die Gewalt verherrlichen, haben dabei nie einen Platz. Zu 7.: Der Kulturverein Al-Salam hat bislang zwei Veranstaltungen im Volkshaus Neue Heimat abgehalten: eine Veranstaltung am 6. Juli 2024 und eine am 6. Juli 2025. Wie üblich wurde vorweg geprüft, ob der Kulturverein Al-Salam im „Zentralen Vereinsregister" (ZVR) des Bundesministeriums für Inneres aufscheint. Das ist der Fall. Die Eintragung eines Vereins im österreichischen Vereinsregister bedeutet grundsätzlich, dass die Behörden die Vereinsgründung und die Statuten überprüft haben und keine Untersagungsgründe festgestellt wurden. Dies umfasst auch eine Prüfung, ob der Vereinszweck und die geplanten Aktivitäten mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind. Konkret heißt das: Die Vereinsbehörde prüft vor Eintragung, ob der Verein nach seinen Statuten nicht gesetzwidrig ist. Ein Verein darf nicht gegründet werden, wenn er gegen Strafgesetze verstößt oder seinen Zweck durch strafbare Handlungen erreichen will. Die Behörde prüft auch, ob der Verein nach seinem Zweck, Namen oder seiner Organisation nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt. 14 Zu 8.: Die Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH (LIVA) hat insgesamt drei Mal Räumlichkeiten an den Verein Al-Salam vermietet: am 10. April 2024, am 16. Juni 2024 und am 6. Juni 2025. Die Vermietung lief jeweils für die Dauer von drei Stunden. In einem Gespräch mit der LIVA wurde uns mitgeteilt, dass jeweils vor der Vermietung beim Verfassungsschutz nachgefragt wurde, ob etwas gegen den Verein vorliegt. Da dies seitens des Verfassungsschutzes verneint wurde, wurde die TipsArena an den Verein vermietet. Sollte in Zukunft etwas gegen den Verein vorliegen, wird die LIVA selbstverständlich von der Raumvermietung absehen. Zu 9.: Es gab seitens der LIVA keinerlei finanzielle Unterstützung, Naturalsubventionen oder Rabatte für diesen Verein. Für die Raummietung wurde der reguläre Tagespreis gezahlt, heruntergerechnet auf drei Stunden. Dies ist eine gängige Praxis für die stundenweise Vermietung. 15