Anfrage von Gemeinderätin Mag.ª Grün an Bürgermeister Luger betreffend „Stellenbesetzung des Direktors für Gesundheit und Sport“

3 · Anfrage · 16. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Besetzung der Leitungsfunktion im Geschäftsbereich Gesundheit und Sport stand wegen der Nähe des ausgewählten Kandidaten zum rechtsextremen Milieu und wegen der Vereinbarkeit mit dem Selbstbild der Stadt als „Regenbogenstadt“ im Mittelpunkt. Begründet wird die Auswahl mit dem Oberösterreichischen Objektivierungsgesetz, einem Punktesystem und den von der Begutachtungskommission festgelegten Kriterien fachlicher und persönlicher Kompetenz; politische oder religiöse Überzeugungen seien dabei keine Prüfkriterien. Nach Darstellung der Stadt wurden acht Bewerbungen gehört, aus dem Verfahren ging Mag. Ulrich Püschel einstimmig als Erstgereihter hervor, und es habe keine bekannten Verdachtsmomente von Institutionen wie dem Verfassungsschutz gegeben. Für künftige Leitungsbesetzungen soll das Gesetz weiterhin unverändert angewendet werden. An der Bezeichnung „Regenbogenstadt“ will die Stadt festhalten.

Schlagwörter (10):gesundheit und sportstellenbesetzungleitungsfunktionobjektivierungsgesetzhearingsrechtsextremismusregenbogenstadtdiskriminierungpersonalentscheidungstadtverwaltung
FragetextEinblendenAusblenden
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, seit die Besetzung des Direktors für Gesundheit und Sport im Juli 2023 bekannt geworden ist, gibt es viel Kritik, Protest und Besorgnis über die Besetzung dieser Leitungsfunktion mit einem langjährigen Mitglied der schlagenden Burschenschaft ‚Arminia Czernowitz‘, ehemaligem Miteigentümer des rechten Mediums ‚Info-Direkt‘ und Veranstalter des Kongresses ‚Verteidiger Europas‘ 2018. Ich ersuche daher um die Beantwortung nachstehender Fragen: 1. Wurde eine nachgewiesene Nähe zum rechtsextremen Milieu von der Hearing-Kommission bei der Besetzung dieser Leitungsfunktion im Magistrat in ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigt? 2. Wenn nein, denkt die Stadt Linz darüber nach, Distanz zu rechtsextremen Kreisen zu einem Kriterium für zukünftige Stellenbesetzungen in Leitungsfunktionen zu machen? 3. Denkt die Stadt Linz darüber nach, den Titel als ‚Regenbogenstadt‘ zurückzulegen, wo sie jetzt Menschen in repräsentativen Ämtern beschäftigt, die an der Herausgabe von Magazinen beteiligt waren, in denen in Bezug auf Diversität regelmäßig von ‚Regenbogenpropaganda‘ und ‚Genderwahn‘ die Rede ist und LGBTQIA*-Aktivist*innen in die Nähe von Sexualstraftaten gerückt werden? 4. Wenn nein, wie lässt sich die aktuelle Besetzung des Direktors des Geschäftsbereichs Gesundheit und Sport mit der Selbstbezeichnung „Regenbogenstadt“ vereinbaren?"
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„Zu 1.: Man muss erstens festhalten, dass die Besetzung leitender Funktionen in Statutarstädten und Gemeinden nach den gesetzlichen Vorgaben des Oberösterreichischen Objektivierungsgesetzes, Ursprungsfassung 1994, erfolgt. Auf dieser – das ist die einzig formalrechtlich heranzuziehende Basis-Grundlage beurteilte die Begutachtungskommission alle eingelangten Bewerbungen und hat insgesamt acht Kandidat*innen zu einem persönlichen Hearing eingeladen. Als Grundlage für die Beurteilung durch die Mitglieder der Punktekommission ist auf Grund des § 11 des Objektivierungsgesetzes ein Punktesystem anzuwenden. Um dieser gesetzlichen Vorgabe auch zu entsprechen, wurden von der Begutachtungskommission vor dem Hearing bestimmte Kriteriengruppen bestimmt. Das sind fachliche und persönliche Kompetenzen und hier darf ich vielleicht auch explizieren, dazu zählt ein kompetenter und souveräner Ersteindruck, selbstsicheres Auftreten, hohe Präsentationsfähigkeit, Konfliktlösungskompetenz, Lösungsorientierung, Entscheidungs- und Durchsetzungsstärke sowie ein wertschätzender und gendergerechter Umgang. 450 Im Anschluss an die Hearings hat die Begutachtungskommission dieses Punktesystem angewendet und aus diesem Besetzungsvorschlag der Kommission ging Herr Mag. Ulrich Püschel einstimmig als Erstgereihter hervor. Politische oder auch beispielsweise religiöse Überzeugungen sind in allen diesen Verfahren – nicht nur in dem hier gefragten – keine Kriterien, die eine Beurteilungskommission zu prüfen hat. Es wäre auch im Sinne des Gesetzes unvereinbar, hier eine Diskriminierung zu setzen, die dem Grunde nach religiöser oder politischer Art ist. Es ist auch so, das sei hier klar gesagt, dass es hier keine Verdachtsmomente von Institutionen wie dem Verfassungsschutz gegeben hat, die jemandem bekannt gewesen sind. Zu 2.: Hier ist die Hearing-Kommission an das Oberösterreichische Objektivierungsgesetz gebunden und das Gesetz wird auch in Zukunft so angewendet werden. Zu 3.: Ich kann nur für mich und meine Fraktion als Teil der Stadt Linz sprechen, wir werden uns nicht von der „Regenbogenstadt“ verabschieden. Zu 4.: Damit ist auch die Frage vier beantwortet. Wir – soweit ich das für die Stadt sagen kann, ich kann hier nicht für einzelne Fraktionen sprechen, aber für meine Person und meine Fraktion – werden an dieser Bezeichnung festhalten. Bürgermeister Luger übernimmt wieder den Vorsitz.