Anfrage von Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr an Stadtrat Prammer betreffend „Änderungspläne Nr. 209 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungsplan Linz Nr. 2 „Mengerstraße' KG Katzbach'

7 · Anfrage · 16. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Umwidmung an der Mengerstraße in der KG Katzbach betrifft Änderungen des Flächenwidmungsplans und des örtlichen Entwicklungskonzepts für ein Wohnbauprojekt. Anlass waren mehrere Einwendungen von Landesstellen, Natur- und Landschaftsschutz, Umweltanwaltschaft und Bundesdenkmalamt sowie ein von der Grundstückseigentümerin beauftragtes Wind- und Stadtklimagutachten. Die Stadtklimatologie prüfte das GREENPASS-Gutachten auf Plausibilität und technische Nachvollziehbarkeit; ein Gegengutachten wurde deshalb nicht erstellt. Nach Abwägung der Interessen wurde die Änderung beschlossen, vom Land Oberösterreich genehmigt und seit 31. Mai rechtswirksam; das Projekt erhielt auch vom Gestaltungsbeirat Zustimmung. Als Ergebnis werden für die Stadt und die ortsansässige Bevölkerung Vorteile gesehen, darunter neue Wohnhäuser und eine öffentlich zugängliche grüne Parkanlage.

Schlagwörter (10):flächenwidmungsplanörtliches entwicklungskonzeptumwidmungwohnbauprojektstadtklimawindstudiegutachteninteressensabwägungnaturschutzparkanlage
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Sehr geehrter Herr Stadtrat Dietmar Prammer, am 26. Jänner dieses Jahres wurde der oben genannte Antrag des Ausschusses für Planung und Liegenschaft eingebracht und mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ bei Stimmenthaltung der NEOS und Gegenstimmen der Fraktionen Die Grünen, MFG, KPÖ, LinzPlus und GR Brandstetter angenommen. Der Antrag wurde von der Breuerhof Privatstiftung eingebracht. Dazu gibt es mehrere Einwände, unter anderem: 5.1. Schreiben vom Amt der Oö. Landesregierung vom 22. April 2022, 5.2. Sicht der Sachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz, 458 5.3. Schreiben der Oö. Umweltanwaltschaft vom 14. März 2022, 5.4. Bundesdenkmalamt Gemäß Stellungnahme der Gebietsbauleitung Nord der Wildbach- und Lawinenverbauung vom 2. August 2022 bestehen - orthografisch bedingt - keine Einwände. Das Gutachten von der Firma GREENPASS GmbH (ohne konkrete Unternehmensangabe, wer bzw. was sich hinter diesem Unternehmen verbirgt) vom 12. Dezember 2022 kann bestenfalls als Parteienmeinung angesehen werden. Dort wird auch - vergleichend mit der Abteilung Stadtklimatologie und Umwelt - von einer verringerten Durchlüftung gesprochen. Weiter wird von einer Simulation geschrieben, und dass aufgrund der geplanten Wohnanlage (...) kein maßgeblicher Effekt (...) zu erwarten ist. Meine Fragen an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat Dietmar Prammer, mit der Bitte um die Beantwortung, sind: 1. Gab es abgesehen von den bekannten Eingaben weitere Kontakte, die zu dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes beigetragen haben? a. Schriftlich - Gibt es weitere nicht veröffentlichte Schreiben/Mails etc.? - Wenn ja; was war jeweils die Kernaussage darin? b. Persönlich - Hat jemand persönlich vorgesprochen bzw. ist zu einem Gespräch (von wem auch immer) eingeladen worden? - Wer davon hat sich für und wer gegen diese Änderung ausgesprochen? - Welche Interessen wurden von dieser/diesen Person(en) vertreten? - Gab es persönliche Kontakte mit den Vertretern, die einen Einwand gemacht haben? Welche Argumente lassen die Einwände geringwertiger erscheinen, als das Anliegen der Privatstiftung? - Herr Oliver Schrot, PhD MSc, Klimakoordinator der Stadt Linz, wurde offenbar dazu nicht eingebunden. Warum wurde - wenn es diese Stelle gibt - Herr Schrot nicht eingebunden? - Wenn wie eingangs erwähnt, bereits von der Abteilung Stadtklimatologie und Umwelt von einer verringerten Durchlüftung gesprochen wurde, wäre eine Stellungnahme ganz wesentlich gewesen. Wäre nicht ein sogenanntes Gegengutachten (das nicht zwingend eine andere Ansicht erbringen muss) zu erstellen und vorzubringen gewesen? 2. Welche Bedeutung für die positive Annahme der Änderung hatte das genannte Gutachten der Firma GREENPASS GmbH im Vergleich zu den genannten Einwendungen 5.1. bis 5.4.? 3. Geben Sie bitte an, warum die Einwände im Besonderen 5.1. bis 5.3. „overruled“ wurden. Kann - sehr weitgefasst - von Lobbying gesprochen werden? Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen im Voraus.
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Die Verordnung dieser Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzepts und des Flächenwidmungsplanes wurde am 26. Jänner 2023 vom Gemeinderat beschlossen, sie ist mittlerweile auch vom Land Oberösterreich als Aufsichtsbehörde genehmigt worden und seit 31. Mai rechtswirksam. Somit bestehen am inhaltlich korrekten Zustandekommen der Verordnung keine Zweifel. Das Wohnbauprojekt hat auch vom Gestaltungsbeirat bereits grünes Licht erhalten. Die Anfrage von Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr besteht aus mehreren Fragen und Unterfragen, deren Beantwortung etwas herausfordernd ist. Wenn ich die Fragen vorlese, werden Sie womöglich verstehen warum. Ich werde zuerst die Fragen vorlesen, auf die ich konkret eingehen kann, andere werde ich pauschal beantworten. Zu 3.: Natürlich ist das, was die Grundstückseigentümerin gemacht hat, kein Lobbying, sondern sie hat ganz einfach ein Recht in Anspruch genommen, das jeder Person in Österreich zusteht, nämlich bei der Kommune die Änderung eines Flächenwidmungsplanes anzuregen. Bei den erwähnten Einwänden 5.1. bis 5.4. geht es um Einwände der Landesregierung, des Natur- und Landschaftsschutzes oder auch um Einwände der Umweltanwaltschaft. Diese sind auch nicht „overruled“ worden, sondern sie sind einer Interessensabwägung unterzogen worden. Diese Pros und Kontras können Sie, sehr geehrter Herr Gemeinderat Dipl.-Ing. Dr. Obermayr, ganz genau in der Vorlage nachlesen, die vom Gemeinderat in der Jänner-Sitzung beschlossen worden ist. Zu 2.: Zum Gutachten der Firma GREENPASS GmbH, zum angeblich fehlenden Gegengutachten und zur angeblich mangelnden Einbindung der Abteilung Stadtklimatologie: Diese Gutachten, das ist eine Windstudie, das ist eine kleinräumige, stadtklimatologische Analyse der Firma GREENPASS GmbH. Dieses Gutachten ist, auf Anregung und in Abstimmung mit der Abteilung Stadtklimatologie, von der Grundstückseigentümerin beauftragt worden. Diese Windstudie ist von der Stadtklimatologie natürlich auch überprüft worden, ob sie plausibel ist und technisch nachvollziehbar. Wenn es keine Zweifel an der Nachvollziehbarkeit und an der Plausibilität eines Gutachtens gibt, was hier der Fall war, wird natürlich auch kein Gegengutachten erstellt. Im Unterschied zum Stadtklimatologen Mag. Horak ist der Klimakoordinator der Stadt Linz, Oliver Schrot, bei diesem Flächenwidmungsplan nicht eingebunden worden. Das machen wir aber nie, weil das nicht zu seinen Aufgaben und auch nicht zu den Aufgaben der Klimastabsstelle zählt, das könnte man eigentlich wissen. Zu 1.: Zuletzt noch zum Fragenkomplex rund um Kontakte und Gespräche mit Befürwortern und Gegnern dieser Umwidmung, natürlich hat es die gegeben, bei einem derart komplexen Verfahren zu Hauf, auch von mir persönlich. Alle wesentlichen E-Mails, Schreiben, Vorgänge, Gespräche und dergleichen sind in den Akt aufgenommen worden. Sehr geehrter Herr Gemeinderat Dr. Obermayr, Ihre Fraktion hätte die Möglichkeit gehabt, all diese Informationen und Interessensabwägungen im Ausschuss und letztlich auch in der Gemeinderatssitzung zu hinterfragen. Sämtliche Einwendungen und Anregungen, sowie deren Bewertung sind zudem auch in der Vorlage enthalten, die der Gemeinderat beschlossen hat. Als Fraktionsobmann hätten Sie außerdem die Möglichkeit gehabt, zur Vorbereitung auf die Ausschuss- und Gemeinderatssitzung in den gesamten Akt Einsicht zu nehmen. All das haben Sie nicht gemacht. Ich werde daher auch einen Akt, der mehrere 100 Seiten umfasst, für Sie nicht nochmals zusammenfassen. Sämtliche Anre gungen und Einwendungen, sowie deren Bewertungen sind in der Vorlage, die der Gemeinderat beschlossen hat, enthalten. Letztlich hat unsere Abwägung der verschiedenen Interessen ergeben, dass die Umwidmung der Fläche an der Mengerstraße für die Stadt und auch für die ortsansässige Bevölkerung, große Vorteile bringt. Die geplanten Wohnhäuser werden keine merklichen negativen Auswirkungen auf das Stadtklima haben. Zusätzlich erhält die Bevölkerung eine neue grüne Parkanlage, die allen offensteht und deshalb ist der Gemeinderat auch mehrheitlich dieser Vorlage gefolgt. Das war's, danke.