Anfrage von Gemeinderätin Haginger an Bürgermeister Luger betreffend ‚Asylquartiere: Linzer verdienen Transparenz‘

2 · Anfrage · 13. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Im Mittelpunkt stehen geplante und bestehende Asylquartiere in Linz sowie die Frage, wie viele Unterkünfte und betreute Personen im Stadtgebiet bekannt sind. Die Stadt wurde laut Auskunft über mehrere Standorte durch Schreiben des Landes, durch Bürgerhinweise und zuletzt auch über Bundesvorhaben informiert; genannt werden unter anderem Lunzerstraße, Saxingerstraße, Unionstraße, Tegetthoffstraße und das Ibis-Hotel. Begründet wird die Kritik mit der aus Sicht der Stadt fehlenden Zuständigkeit der Gemeinden, der unzureichenden Information durch Land und Bund sowie mit der Ablehnung von Großquartieren und einer räumlichen Konzentration im Stadtgebiet. Für Linz werden 34 aktive Quartiere mit etwas mehr als 850 betreuten Personen genannt, zusätzlich wird ein Bundesstandort an der Stadtgrenze zu Traun und ein geplantes Quartier für bis zu 300 Personen im Ibis-Hotel angekündigt. Die Stadt hat nach eigenen Angaben jeweils binnen Wochenfrist negativ Stellung genommen und lehnt die Vorhaben weiterhin ab.

Schlagwörter (10):asylquartieregrundversorgungunterbringungtransparenzstadtgebietflüchtlingsunterbringungbundesquartieregroßquartieresozialeinrichtungenstadtplanung
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, das geplante Asylquartier in der Lunzerstraße hat schon vor Fertigstellung für Besorgnis unter den Anrainern gesorgt. Gerade deswegen muss sich der Gemeinderat der Stadt Linz ein Bild über weitere geplante Asylquartiere auf dem Stadtgebiet machen können. In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann haben Sie von wem und auf welchem Weg von der geplanten Errichtung des Quartiers Lunzerstraße erfahren? Was haben Sie diesbezüglich unternommen? 2. Von welchen weiteren Plänen betreffend die Schaffung oder den Betrieb von Unterkünften für Asylwerber oder -berechtigten wurden Sie in den vergangenen sechs Monaten informiert? 3. Was haben Sie diesbezüglich unternommen bzw. gedenken Sie diesbezüglich zu unternehmen? 4. Wie viele Asylquartiere mit wie vielen betreuten Personen sind Ihnen bzw. dem Magistrat Linz im Stadtgebiet insgesamt bekannt? In welchen Stadtteilen befinden sich diese? Für die Beantwortung der Fragen danke ich im Voraus.“
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„Ich möchte die Möglichkeit nutzen um einleitend - bevor ich Ihre Fragen dann, wie ich hoffe auch detailreich genug beantworten kann - auf die gar nicht so einfache, sondern eigentlich sehr komplexe Situation einzugehen, wie die Versorgung von Asylwerbern organisiert wird. Erstens gibt es eine Grundversorgungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, das ist eine sogenannte 15a-Regelung, die die vorübergehende Grundversorgung hilfesuchender und schutzbedürftiger Fremder in Österreich generell regelt. Nach dieser Vereinbarung teilt eine Koordinationsstelle des Bundes die Asylwerberinnen und Asylwerber auf die Bundesländer auf und zwar, ich zitiere: ‚.. unter Bedachtnahme auf das Verhältnis der Wohnbevölkerung.‘ Das heißt, bevölkerungsstarke Bundesländer, wie Wien, haben mehr Grundversorgungsplätze zur Verfügung zu stellen, als bevölkerungsschwache. Das Ziel ist aber immer die prozentuelle Relation zur Gesamtbevölkerung. Die Länder trifft die Verpflichtung zur Unterbringung von hilfe- und schutzbedürftigen Fremden, sowie auch die Schaffung und in Folge dann sogar die Erhaltung der nötigen Infrastruktur im Rahmen dieser Grundversorgung. Das sind eigentlich die einzigen zwei Player bei der Unterbringung von schutz- und hilfebedürftigen Menschen, denn die Gemeinden sind bei der Unterbringung von Asylwerbern explizit ausgenommen. Kommunen sind explizit nicht zuständig. In der Vergangenheit wurden uns sogar die Zuständigkeiten im Rahmen der örtlichen Raumplanung und der örtlichen Baupolizei entzogen. In Oberösterreich konkret durch das Oberösterreichische Unterbringungs- und Sicherstellungsgesetz und auch durch eine entsprechende Verordnung der Oberösterreichischen Landesregierung. Das heißt ganz konkret, dass die Errichtung neuer, respektive die Verwendung bereits bestehender Unterkünfte auch außerhalb von Baulandwidmungen zulässig ist und dass die Bauordnung, die uns bei sämtlichen anderen Bauangelegenheiten normiert, für die Dauer und Verwendung von Asylunterkünften außer Kraft gesetzt wurde. Somit dürfen auch in Oberösterreich Gebäude und Liegenschaften verwendet werden, nach deren Widmung das Wohnen überhaupt nicht oder das Wohnen auch dieser Personengruppe nicht zulässig wäre. Das wird uns heute auch bei anderen Anträgen indirekt noch einmal beschäftigen. Sie erinnern sich an das Jahr 2014, als die damalige Bundesregierung plante, ein zweites Traiskirchen in der Kaserne Ebelsberg zu installieren. Das war damals unmöglich, es wäre Amtsmissbrauch seitens der Frau Innenministerin Mikl-Leitner gewesen, wenn sie das getan hätte. Zu dieser Zeit galt das Argument, die Flächenwidmung, nämlich militärische Einrichtung, lässt eine Flüchtlingsunterkunft nicht zu. Das war dann letztlich auch der Grund, warum dieses Vorhaben nicht umgesetzt worden ist. Heute wäre das jederzeit möglich, weil die Frage der entsprechenden Widmung schlichtweg nicht mehr beurteilt wird. Das einzige, wo das Land Oberösterreich steuernd eingreifen könnte, sind Fragen an die Standsicherheit, an den Brandschutz, der Hygiene und eine Mindestabsicherung der Nutzungssicherheit. Das sind die Themen für die Beurteilung. Übrigens besondere bautechnische Anforderungen, die wir bei vielen anderen Nutzungen auch für Wohnzwecke haben, sind in Oberösterreich explizit aus dem Gesetz ausgenommen. Das heißt, eine behördliche Genehmigung oder Zustimmung einer Gemeinde zur Errichtung oder auch der Verwendung von Bauwerken für die Grundversorgungsquartiere ist in Oberösterreich nicht mehr erforderlich. Die Gemeinde – in der ein Standort seitens des Landes, in Folge auch des Bundes in Betracht gezogen wird - ist nur unter Angabe der Lage, der geplanten Höchstzahl an Personen und der voraussichtlichen Dauer der Nutzung in Kenntnis zu setzen. Das heißt, es gibt auch kein Zustimmungsrecht, es gibt nur die vage Aussage im Gesetz, dass wir in Kenntnis zu setzen sind, wann immer das zu erfolgen hat, nicht einmal das ist normiert. Das gilt für alle Gemeinden in Oberösterreich. Laut Gesetz sind wir lediglich von der Inbetriebnahme eines Quartiers zu informieren, wenn schon bestehende Objekte vorhanden sind. Auch hier haben wir keine gesetzliche Normierung, geschweige denn, haben die Gemeinden einen Anspruch Informationen zu bekommen. Ich möchte, bevor ich Ihre vier Fragen beantworten werde, auch noch eine zweite Rahmenbedingung erwähnen, die bei der Beurteilung - wenn man sich bemüht, die Situation sachlich zu sehen – auch noch von Bedeutung ist. Übrigens ist es derzeit auch den bei uns betroffenen Dienststellen unserer Behörde nicht bekannt, wie viele Unterbringungen von Asylwerbern wir tatsächlich derzeit in dieser Stadt haben. Die Zahlen, die wir bekommen, sind entweder veraltet oder teilweise unvollständig. Was ich bisher gesagt habe, betrifft das Land. Von Seiten des Bundes gibt es weder eine Auskunftspflicht, noch ein Informationsrecht für uns. Wir können derzeit nicht sagen, wie viele Asylwerber tatsächlich in Linz in Bundeseinrichtungen betreut werden, weil wir nicht einmal wissen, welche Bundeseinrichtungen es in Linz gibt. Ich werde Sie dann bei den vier Fragen noch einmal über etwas informieren, das auf uns zukommen wird. Derzeit gibt es wenige gesicherte Zahlen, eine davon ist, dass mit Oktober letzten Jahres etwas mehr als 10.600 Menschen in der Grundversorgung des Landes gewesen sind. Die Zahlen stammen von einer Anfrage im oberösterreichischen Landtag, seither gibt es keine aktuellen Zahlen, das wird sich sicher verändert haben. Ich kann nur die Zahlen nennen, die wir derzeit haben, da zählen die Bundesquartiere und auch die Menschen, die bereits Asyl bekommen haben, nicht dazu. Es zählen also nur die dazu, die in einem Gebäude sind, das vom Land organisiert wurde. Damals waren es 10.600 in ganz Oberösterreich, davon etwas mehr als 1800 in Linz. Wenn man es umrechnet, wir sind 14 Prozent der oberösterreichischen Gesamtbevölkerung, waren es damals 17 Prozent in Linz. Das heißt, dass wir alleine bei dieser Gruppe leicht über dem Durchschnitt waren, bei den Bundeszahlen wissen wir das nicht. Wir wissen aber etwas Anderes, das für die Stadt in der Folge viel entscheidender ist, als wie viele Menschen in der Grundversorgung gerade in diesem Bezirk oder in anderen Bezirken sind. Das ist nämlich die Tatsache, dass Menschen, die einmal einen Aufenthaltstitel bekommen, also entweder Asyl bekommen oder eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen bekommen, weil sie eben nicht abgeschoben werden können, wie zum Beispiel Menschen aus Afghanistan, Syrien oder dem Irak - wo es entgegen allen Beteuerungen der Bundesregierung zu keinen Abschiebungen kommt, das kann man ja nicht oft genug sagen, dass also Menschen, die einmal einen Aufenthaltstitel hier haben, dass 40 Prozent all dieser Asylberechtigten Sozialhilfebezieher in Linz sind und sich nur 60 Prozent in den anderen oberösterreichischen Gemeinden aufhalten. Es ist völlig klar warum das so ist, weil es im Zentralraum, im Ballungsraum und in einer Stadt wie Linz, wo zum Teil auch schon Bekannte und Freunde der Betroffenen leben, leichter ist anzudocken, als wenn man glaubt in Rutzenham oder in Rohrbach eine Arbeit oder eine Unterkunft zu bekommen. Das heißt, wir leisten einen überproportionalen Beitrag in der Folge bei denjenigen, die Mindestsicherung haben und einen überproportionalen Beitrag auch schon in der Grundversorgung und auch bei der Aufnahme von Asylwerbern und in Folge dann auch Asylberechtigten. Das möchte ich Ihnen als faktische Einleitung hier noch einmal zur Kenntnis bringen und dann noch auf einige Fragen im Detail eingehen, wobei ich nochmals wiederhole, es gibt kein Informationsrecht der Kommunen. Sie werden dann - wenn ich Ihre Fragen konkret beantworte - sehen, dass die Informationen die wir bekommen, formal einigermaßen korrekt ablaufen, für uns aber weder Handlungsmöglichkeiten bedeuten, geschweige denn uns auch nur irgendwelchen Planungssicherheiten geben. Zu 1.: Fakt ist, dass es ein Schreiben des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung vom 13. September 2022 an die Stadt Linz gibt. Darin sind wir informiert worden, dass das Land Oberösterreich beabsichtigt, dieses Objekt in der Katastralgemeinde Kleinmünchen für die Grundversorgung von hilfe- und schutzbedürftigen Fremden zur Unterbringung und Versorgung zu verwenden. Damals wurde uns mitgeteilt, dass dies ein Plan sei und voraussichtlich, aber man wisse es noch nicht genau, ab Dezember 2022 spruchreif wird. Hier gibt es ein übliches Verfahren und zwar, haben wir als Kommunen das formale Recht - und das nutze ich weidlich aus - eine allfällige Stellungnahme binnen einer Woche abzugeben. Das ist geschehen. In dieser Stellungnahme habe ich ausgeführt, dass die Stadt Linz bei der Versorgung von Asylberechtigten, von in Folge auch aufenthaltsberechtigten Menschen, seit Jahren - das ist nicht erst seit gestern - einen überproportionalen Versorgungsbeitrag leistet. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich Aufgabe des zuständigen Landesrates ist, eine regionale Verteilung herbeizuführen. In diesem Schreiben habe ich unsere Position, die über Jahre auch sogar Konsens über die Parteigrenzen in Linz - seit 2015 - gewesen ist, betont und darauf hingewiesen, dass wir jede Form von Großquartieren ohne Wenn und Aber ablehnen. Das war es, es gab keine weitere Rückmeldung mehr. Im Jänner, Februar waren wir der Meinung, das Land Oberösterreich hat eingesehen, dass diese negative Stellungnahme nicht ganz unberechtigt ist. Wer das Grundstück kennt, weiß, dass das wirklich nicht optimal ist. Dann bin ich genauso informiert worden, wie jede und jeder von Ihnen die Zeitungen lesen, dass auf einmal tatsächlich begonnen wird, dort diese Container zu errichten. Mehr ist in all diesem Zusammenhang mit der Stadt Linz nicht geschehen und ich halte das für tatsächlich eine Situation, wo man auch einmal über Strukturen reden muss. In Oberösterreich ist es so - das ist ein bisschen ein Spezifikum bei uns -, dass Organisationen aufgefordert werden, ob das jetzt das Rote Kreuz, der Samariterbund, die Caritas, die Volkshilfe oder wer auch immer ist, Objekte zu lukrieren. Sie werden dann, wenn sie neue Gebäude oder Erweiterungsmöglichkeiten gefunden haben, vom Ressort der Landesregierung mit Verträgen ausgestattet, diese Objekte anzumieten. Ich halte das persönlich für den völlig falschen Weg, denn damit ist völlig klar, dass es zu dieser Ungleichgewichtung kommt und dass es natürlich in Zentralräumen und ab und zu am Land - wenn wieder ein Gastronom in Konkurs gegangen ist – kaum die Möglichkeit, hier gezielt und auch verteilt über das Land Oberösterreich hinweg zu verteilen. Meine persönliche Meinung ist, dass es Aufgabe der Politik ist, hier Verteilungsprozesse gerecht durchzuführen. So wie völlig zu Recht eingefordert wird, dass die Verteilung in Europa gerechter funktionieren sollte, so ist es übrigens auch für Österreich. Oberösterreich ist nicht jenes Bundesland das die Quote im Vergleich zu den anderen Bundesländern hier auch nur ansatzweise erfüllt. Ein Teil der Problematik liegt sicherlich darin, dass hier an Unternehmen delegiert wird - die von mir genannten Organisationen sind Unternehmen - für die das natürlich auch ein Businessmodell geworden ist, die hier ihre Mitarbeiter*innen beschäftigen können und zu Recht auch Einnahmen lukrieren. Aber so kann man keine gerechte Verteilung über ein Bundesland organisieren. Das ist in Wirklichkeit auch die Abgabe eines politischen Handlungsspielraumes. Ich kenne das noch, als Landesräte, die meiner Partei angehört haben, diese Flüchtlingsquartiere zu organisieren hatten. Das ist alles andere als einfach und politisch manchmal auch Hardcore. Aber es ist korrekt, wenn man diese Aufgabe, die man hat auch als Regierung wahrnimmt und nicht an Dritte delegiert. Das wird heute auch noch bei einem anderen Punkt ein Thema sein. Zu 2.: Wir wurden am 11. November 2022 informiert, - also mit wir meine ich die Bezirksverwaltung - dass das Land Oberösterreich beabsichtigt, ein Objekt in der Saxingerstraße 5 im Rahmen der Grundversorgung für rund 50 Personen ab November 2022 für eine unbestimmte Zeit zu verwenden. Es gab dann noch einen weiteren Kontakt. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2022 wurde die Bezirksverwaltung darüber informiert, dass ein Objekt in der Unionstraße 28 – das kennen manche von Ihnen, das ist das ehemalige ÖBB-Lehrlingsheim – im Rahmen der Grundversorgung für maximal 100 Personen ab Jänner 2023 auch wieder auf unbestimmte Zeit verwendet werden soll. Beim Betreiber handelt es sich ausnahmsweise nicht um eine der erwähnten Organisationen, sondern dieses Objekt soll direkt von der Abteilung V des Innenministeriums selbst betrieben werden. Fragen Sie mich nicht warum, diese Wege sind sehr verschlungen. Weiters wurde ich, allerdings nicht vom Land Oberösterreich – da erst später – aber am 25. Jänner von Bürger*innen darauf aufmerksam gemacht, dass in der Tegetthoffstraße 17 offensichtlich eine Unterkunft geplant ist. Wir haben hier kein offizielles Schreiben erhalten, aber ich bin inzwischen darüber informiert worden, dass dies im Zusammenhang mit der Schließung des Postverteilzentrums steht. Hier soll primär Sorge getragen werden, dass dort ukrainische Flüchtlinge untergebracht werden, sollten diese wieder verstärkt kommen. Das ist mein aktueller Wissensstand zu dieser Unterkunft. Zu 3.: Immer dann, wenn wir offiziell informiert worden sind, dass eine Unterkunft geplant sei, hat es binnen Wochenfrist eine negative Stellungnahme gegeben. Zu 4.: Gut, dass Sie auch nach dem Magistrat gefragt, denn mir selber sind gar nicht so viele bekannt, aber meinen Mitarbeiter*innen sehr wohl. Das ist sehr komplex, da das Land Oberösterreich ukrainische Flüchtlinge immer herausrechnet, die auch in der Stadt sind und auch als Flüchtlinge gelten, zumindest als derzeit zu Betreuende und Versorgende. Mit 17. März 2023 - diese Zahlen haben wir offiziell erhalten - hat Linz 34 aktive Quartiere. Insgesamt werden etwas mehr als 850 Personen in diesen Einrichtungen betreut. Ich möchte Ihnen noch die Verteilung über die Stadtbezirke nennen, ohne die einzelnen Adressen bekanntzugeben, das wurde ich von der Polizei aus gutem Grund gebeten und auch seitens des Landes. Gliederung nach unseren statistischen Bezirken: Innere Stadt – elf Quartiere mit 246 Personen, in Urfahr sind es acht mit 174 Personen, in Dornach eines mit elf Personen, im Franckviertel eines mit 27 Personen, am Bulgariplatz fünf mit 172 Personen, am Froschberg eines mit 30 Personen, am Bindermichl/Keferfeld ein Quartier für 25 Personen, Spallerhof zwei Quartiere mit 34 Personen, in der Neuen Heimat ein Quartier mit 47 Personen und in Kleinmünchen/Auwiesen sind es zwei Quartiere mit 55 untergebrachten Menschen und im statistischen Bezirk Hafen ist es eines mit 30 Personen. Nachdem Ihre Anfrage auch unter dem Titel Transparenz steht, hätte ich in meinen vorbereiteten Unterlagen – bis letzte Woche - gesagt, dass uns aktuell keine Informationen über in der Bundesbetreuung befindliche Fremden im Linzer Stadtgebiet vorliegen. Das hätte ich bis letzte Woche gesagt. So ist es mir auch vorbereitet worden, weil ich mich lange auf solche Anfragen vorbereite. Allerdings muss ich Sie darüber informieren, dass ab 1. Juli direkt an der Linzer Stadtgrenze eine Einrichtung des Bundes mit bis zu 100 Personen geschaffen wird. Das ist uns bekannt, seit unser Direktor der Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) am 10. März an einer Besprechung für eine Flüchtlingsunterkunft in Traun teilgenommen hat. Die Bauarbeiten werden angeblich in den nächsten beiden Wochen beginnen, die Besiedlung soll ab Anfang Juli stattfinden. Ende April sollen diese Unterkünfte auch festgelegt sein. Hier ist ein Containerdorf geplant, ein komisches Mittelding – wurde den Mitarbeiter*innen erklärt – es ist kein Erstaufnahmezentrum, aber viele sind das erste Mal da und es ist kein Verteilerzentrum, aber sie bleiben nicht lange da, sondern es ist eine Betreuungsstätte. Was auch immer das neues, kreatives in der Unterbringungsphilosophie ist. Es ist eine Bundeseinrichtung, die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) trägt dafür Sorge, dass das in Traun errichtet wird. Wir waren bei dieser Besprechung anwesend, weil wir vom Trauner Bürgermeister Koll gebeten wurden, dass Vertreter der Stadt teilnehmen sollten, weil sich alles tatsächlich sehr knapp an der Stadtgrenze abspielt. Ich habe noch eine zweite Information für Sie, dass etwas ante portas steht, das uns tatsächlich etwas überfordern wird. Sie kennen die Gerüchte schon seit Ende November, Dezember letzten Jahres, dass das Ibis-Hotel in Linz von der Betreiberfirma, der Firma Breiteneder, auch bekannt als Tiefgaragenerrichter, der BBU für eine Flüchtlingsunterbringung angeboten worden ist. Die Parteien haben sich mit Umnutzungsvorschlägen und mit relativ klaren Positionen schon dazu geäußert, dass wir das nicht wollen. Ich bin letzte Woche von der Geschäftsführung der BBU informiert worden, dass ein Vertrag mit der Firma Breiteneder vorbereitet ist. Im Vertrag ist vereinbart, dass dort ab Juli bis zu 300 Asylwerber untergebracht werden sollen und dass es auch klarerweise mit dem Ministerium so vereinbart ist. Ich habe mich damals im Dezember öffentlich und schriftlich gegen diese Absicht ausgesprochen. Ich habe auch darüber informiert, dass wir ein Kaufangebot für diese Liegenschaft an die Familie Breiteneder machen sollten, weil es uns in diesem Stadtgebiet durchaus strategisch für Erweiterungsmöglichkeiten der Volkshochschule (VHS) gepasst hätte, da es perfekt liegt. Wir haben aber auch darüber keine Auskunft erhalten. Jetzt ist es soweit, dass der Bund diese Unterbringung von 300 Personen plant. Ich wurde darüber persönlich in einem 30-minütigen Gespräch in meinem Büro informiert. Ich habe zwischenzeitlich - so wie bereits bei allen anderen Fällen – schriftlich bekanntgegeben, dass ich das ablehne. Dort gibt es viele Gründe, es ist mir völlig klar, dass es stadträumlich zwischen Bahnhof und Volksgarten nicht passt. Eine Konzentration in so einem Gebiet, wo wir auch – wie ich vorher schon anhand der Innenstadt zahlenmäßig belegt habe - andere Einrichtungen haben, ist aus meiner Sicht völlig fahrlässig. Es ist unkorrekt Linz dermaßen stark zu belasten. Darüber wollte ich Sie im Sinne der geforderten Transparenz heute auch im Gemeinderat informieren. Ich hoffe, dass wir hier in den nächsten Tagen einen politischen Schulterschluss in der Stadt wieder zusammenzubringen. Fakt ist, wovor ich schon im Dezember gewarnt habe, dass wir offensichtlich bei den Bundesbehörden und auch beim zuständigen Innenministerium auf Ignoranz gestoßen sind. Ich hoffe, ich habe Ihre Fragen einigermaßen umfassend beantwortet.“