Anfrage von Gemeinderätin Mag.ª Grün an Vizebürgermeisterin Hörzing betreffend Essen Linzer Kinderbetreuungseinrichtungen

8 · Anfrage · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Essensbeiträge in Linzer Kinderbetreuungseinrichtungen und ihre soziale Wirkung stehen im Mittelpunkt. Thematisiert werden die Abschaffung des kostenlosen Mittagessens, die sozial gestaffelten Verpflegungsbeiträge und die Frage, wie viele Haushalte den Mindestbeitrag in den Jahren 2018 bis 2021 zahlten. Begründet wird das Anliegen mit sozialer Entlastung, Armutsbekämpfung und gesundheitlichen Vorteilen für Kinder, besonders vor dem Hintergrund von Pandemie, Krieg und Teuerung. Beantwortet wurden Zahlen für städtische Krabbelstuben, Kindergärten und Horte; zu Ganztagsschulen gab es keine Auskunft, weil sie nicht ins Ressort fallen. Genannt wurden außerdem die Einnahmen der Stadt aus dem Mindestbeitrag für diese Einrichtungen in den Jahren 2018 bis 2021.

Schlagwörter (10):kinderbetreuungessensbeiträgemittagessensoziale entlastungarmutsbekämpfungkindergesundheitteuerungpandemieverpflegungskostenstädtische einrichtungen
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„Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, mit Jänner 2013 wurde das im Jahr 2009 eingeführte kostenlose Mittagessen in den Linzer Kindergärten abgeschafft. Die dafür eingeführte Staffelung der Verpflegungskosten, die zumindest für Familien mit geringem Einkommen ein kostenloses Mittagessen ermöglichte, wurde 2014 durch die Neuregelung der sozial gestaffelten Essensbeiträge in städtischen und nicht städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Ganztagsschulen ersetzt und ein Mindestbeitrag eingeführt. Ein kostenloses Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen ist einer von vielen Hebeln, um soziale Ungleichheit abzubauen, armutsgefährdete Familien zu entlasten und die Gesundheit von Kindern zu fördern. Die ernährungswissenschaftlich durchdachte Verpflegung schafft für viele Kinder eine wichtige Ergänzung zur Verpflegung zu Hause, da sich die Eltern hochwertige Lebensmittel oft schlicht nicht leisten können. Die ökonomische Situation hat sich zudem in Folge der Coronapandemie, des Krieges in der Ukraine und einer Teuerungswelle bei Energiepreisen und Lebensmitteln für viele Familien verschlechtert. Wir sehen hier eine Möglichkeit gerade einkommensschwache Haushalte mit Kindern zu entlasten und potenzielle gesundheitliche Schäden in Folge der Pandemie und Inflation durch schlechte Ernährung von Kindern entgegenzuwirken. Ich ersuche daher um die Beantwortung nachstehender Fragen laut Statut Linz § 12: 1. Wie viele Linzer Haushalte zahlten in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 den Mindestbeitrag für das Essen in den städtischen und privaten Kinderbetreuungseinrichtungen aufgeschlüsselt nach Krabbelstuben, Kindergärten, Horten und Ganztagsschulen? Wie hoch ist der Anteil dieser Haushalte an der Gesamtzahl aller Haushalte mit Kindern in den städtischen und privaten Kindereinrichtungen aufgeschlüsselt nach Krabbelstuben, Kindergärten, Horten und Ganztagsschulen? 2. Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt aus dem Mindestbeitrag für das Essen für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 in den städtischen und privaten Kinderbetreuungseinrichtungen aufgeschlüsselt nach Krabbelstuben, Kindergärten, Horten und Ganztagsschulen? Danke für die Beantwortung der Fragen!
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„Vorweg darf ich darauf hinweisen, dass ich zu den Ganztagsschulen keine Auskünfte geben kann, weil diese nicht in mein Ressort fallen. Ich möchte auch anmerken, dass ich bei den privaten Kinderbetreuungseinrichtungen nur insoweit Bezug nehmen kann, als der Stadt Linz die Zahlen vorliegen. 409 Zu 1.: Städtische Krabbelstuben: 2018: 132 Haushalte, 15 Prozent; 2019: 118 Haushalte, 13 Prozent; 2020: 119 Haushalte, 14 Prozent; 2021: 133 Haushalte, 14 Prozent. Kindergärten: 2018: 1189 Haushalte, 19 Prozent; 2019: 1145 Haushalte, 18 Prozent; 2020: 1072 Haushalte, 19 Prozent; 2021: 1118 Haushalte, 18 Prozent. Städtische Horte: 2018: 1020 Haushalte, 21 Prozent; 2019: 1003 Haushalte, 21 Prozent; 2020: 860 Haushalte, 18 Prozent; 2021: 952 Haushalte, 20 Prozent. Zu 2.: Städtische Krabbelstuben: 2018: 23.429,19 Euro, 2019: 20.889,10 Euro, 2020: 16.090,27 Euro; 2021: 20.100,82 Euro. Kindergärten: 2018: 204.819,19 Euro; 2019: 200.348,48 Euro, 2020: 136.622,90 Euro; 2021: 168.456,89 Euro. Städtische Horte: 2018: 197.739,76 Euro; 2019: 197.397,05 Euro, 2020: 120.909,49 Euro; 2021: 155.659,51 Euro. Soweit die Beantwortung zur Anfrage von Frau Gemeinderätin Grünn.“