Anfrage von Gemeinderätin Piovesan an Bürgermeister Prammer betreffend 'Beschwerden der Anrainer*innen' rund um die Erweiterung Sportmittelschule Kleinmünchen*

2 · Anfrage · 28. Sitzung

Fragesteller:
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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Beschwerden rund um die Sportmittelschule Linz-Kleinmünchen betreffen vor allem Verkehr, Parkdruck, Lärm, Lichtemissionen und die Sicherheit bei Veranstaltungen. Die Stadt verweist auf die Nutzung der Ballsporthalle durch Schule und Vereine, auf bestehende Halte- und Parkverbote sowie auf die Verantwortung der Veranstalterinnen für Mobilität, Reinigung und Entsorgung. Für die Modernisierung der Schule und der Ballsporthalle werden Gesamtkosten von 14,78 Millionen Euro genannt, zuzüglich Baukostenindex und Bandbreite 16,39 Millionen Euro; der Kostenrahmen für die Außenanlagen soll voraussichtlich eingehalten werden. Die Umweltanwaltschaft wurde im Bauverfahren beigezogen, für die geplante Flutlichtanlage liegt aber noch kein Baueinreichungsantrag vor, weshalb dazu noch keine abschließenden Aussagen möglich sind. Die Halle ist behördlich für 950 Personen genehmigt, und bei Verstößen gegen Zufahrts- oder Parkregeln verweist die Stadt auf polizeiliche Ahndung und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen.

Schlagwörter (10):sportmittelschule kleinmünchenballsporthalleanrainerbeschwerdenverkehrsbelastungparkraumbewirtschaftunglärmemissionenlichtemissionenflutlichtanlagesanierungsicherheitskonzept
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der Gemeinderat hat im Dezember 2020 die Generalsanierung der Sportmittelschule Linz-Kleinmünchen, den Umbau der Ballsporthalle und die Errichtung eines Provisoriums durch die Immobilien Linz GmbH (ILG) mit einem Kostenrahmen von 11,7 Mio. Euro (exkl. USt) sowie den Ankauf von Mobilien für 904.000 Euro (inkl. USt) beschlossen. Seit geraumer Zeit gibt es jedoch bei den davon stark betroffenen Anrainer*innen erheblichen Widerstand. Dieser bezieht sich insbesondere auf die negativen Auswirkungen des Projekts, wie die Errichtung einer Flutlichtanlage, chaotisches Parken bei Veranstaltungen wegen eines fehlenden Mobilitäts- und Parkkonzepts, sowie das Versperren von engen Wohnstraßen bei Veranstaltungen. Teilweise ist sogar die Durchfahrt für Rettungsdienste oder die Feuerwehr im Notfall nicht mehr gewährleistet. Zur Erinnerung: Diese Probleme entstanden durch die Verdrängung der Leichtathletikanlage auf der Gugl zugunsten des privaten LASK-Stadions. Zu den Kollateralschäden dieser 'Hau-Ruck-Aktion' gehört nicht nur die konfliktreiche Umsetzung der Sportanlage Sportmittelschule Kleinmünchen, sondern auch die Leichtathletikanlage am Freinberg, wo 5.000 m² mitten im Grünzug versiegelt wurden. Die Belastungen für die Anwohnerschaft sind erheblich und führen zu wachsendem Unmut. In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele und welche externen und internen Veranstaltungen sind pro Woche, beziehungsweise pro Monat in der Anlage geplant? Werden die Veranstaltungen vorab den Anrainer*innen niederschwellig (Infotafel, Website) kommuniziert? 2. Für wen und welche Vereine ist die Anlage konzipiert? 3. Wie wird sichergestellt, dass der hohe Verkehrs- und Parkplatzbedarf in der Umgebung bei Abend- und Wochenend-Veranstaltungen gedeckt wird, ohne die Anwohner*innen und deren Sicherheit zu beeinträchtigen? 4. Wurden die ursprünglich prognostizierten Kosten für das Projekt bis jetzt eingehalten? Wie hoch sind die aktuellen Gesamtkosten und welche Anpassungen gab es im Vergleich zur ursprünglichen Planung? 5. Wurde der Umweltanwalt in die Planungen des Projekts einbezogen? Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um die Umweltbelastung und Emissionen (zum Beispiel durch Flutlichtanlagen, Kunststofftrasen und Lärm- und Lichtemissionen) zu minimieren? Welche Auswirkungen hat die Errichtung der Kunstrasenanlage auf die angrenzende Schutzzone 2 des Wasserschutzgebietes? 6. Des Weiteren führt das geringe Parkplatzangebot auf befestigten Straßen dazu, dass Fahrzeuge auf unbefestigter Fläche neben den Straßen - und aus Erfahrung betrifft dies auch das Randgebiet des Wasserwaldes - parken. Was ist hier die rechtliche Lage? Wie wird das unterbunden? 11 7. Wie sieht das Betriebskonzept für die geplante Flutlichtanlage aus? 8. Existiert ein Mobilitätskonzept für das Viertel? Wenn ja, welche Maßnahmen beinhaltet das Konzept? Wurden Möglichkeiten einer Sammelgarage in der Umgebung untersucht, um die Parksituation zu verbessern, beispielsweise bei der Erlebnisoase Schörgenhub? 9. Welche Sanitäranlagen sind im Rahmen der Generalsanierung und des Umbaus der Ballsporthalle geplant? Werden zusätzliche, außenliegende WC-Anlagen zur Verfügung gestellt, um inakzeptable Folgen in den angrenzenden Wohnstraßen zu vermeiden? 10. Welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung bisher bei externen Veranstaltungen und Spielen gemacht? Gibt es Beschwerden von Anwohner*innen, wie viele und welcher Art? Wurden Lösungen gefunden, um die Situation zu verbessern? Wenn ja, welche? 11. Gab es bereits Gespräche mit den Anwohner*innen? Falls ja, was wurde besprochen und wie wurden die Anliegen der Bewohner*innen berücksichtigt? Haben Sie sich persönlich vor Ort, beispielsweise bei Abendveranstaltungen, ein Bild der Situation gemacht? Was war Ihr Eindruck? 12. Was wird unternommen, um die Lärmbelästigung zu reduzieren und das Sicherheitsgefühl der Anwohner*innen, insbesondere älterer Menschen und Frauen, in der Nachbarschaft zu verbessern? Was tun Sie, um Konflikte zwischen Anwohner*innen und Fans zu vermeiden? 13. Die Halle wurde unseres Wissens für maximal 900 Gäste ausgelegt. Laufend wird diese Zahl überschritten. Zuletzt kamen sogar bis zu 1.300 Zuschauer. Stellt diese massive Überbelegung ein Sicherheitsrisiko dar? Lässt das die Genehmigung zu? Was sind die Konsequenzen aus diesen Überschreitungen? https://www.nachrichten.at/sport/fussball/unterhaus/53-diamant-linz-nahm-im-zweiten-der-bv-revanche:art103.4019664 14. Wie wird sichergestellt, dass im Falle eines Notfalls Feuerwehr- und Rettungsdienste problemlos durch die Gassen und Zufahrten zum Gelände und den Bewohner*innen gelangen können? 15. Wird nach Veranstaltungen regelmäßig von städtischer Seite gereinigt, sodass das Wohnviertel rund um die Anlage sauber bleibt? Werden zusätzliche Mülltonnen bereitgestellt oder spezielle Maßnahmen zur Müllentsorgung nach Veranstaltungen umgesetzt? Mit der Bitte um Beantwortung."
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Zu 1.: Aus der Frage 1 geht leider nicht klar hervor, ob sich der Begriff ‚Anlage‘ auf die Ballsportanlage oder die geplante Außenanlage bezieht. Ebenso ist die konkrete Abgrenzung des Begriffs ‚Veranstaltung‘ schwierig, da regelmäßig auch eine Mischnutzung der Ballsporthalle durch Trainings, Meisterschaften und andere Sportnutzungen erfolgt. Der Geschäftsbereich Gesundheit und Sport ist in der außerschulischen Zeit für die Vermietung der Ballsporthalle, des Gymnastiksaals und des Kraftraums der Sportmittelschule 12 Kleinmünchen verantwortlich, in der Regel wochentags zwischen 16:00 und 22:00 Uhr und an den Wochenenden zwischen 8:00 und 22:00 Uhr. Diese Vermietungen erfolgen unter Rücksichtnahme auf mögliche schulische Nutzungen der Halle an Nachmittagen beziehungsweise Abenden durch das elektronische Buchungssystem ‚Venuzle‘. Wochentags finden derzeit 15 regelmäßige Trainings der Vereine HC LINZ AG, LASK, Steelvolleys und Sportunion Edelweiß Linz in der Ballsporthalle statt. An den Wochenenden wird die Ballsporthalle vornehmlich für den Meisterschaftsbetrieb im Handball und Volleyball genutzt. Davon nicht konsumierte Zeiten stehen anderen Sportgruppen, zum Beispiel für die Futsal-Meisterschaft, zur Verfügung. Im Meisterschaftsbetrieb - sportartenabhängig von September bis April - liegen für die Ballsporthalle an Wochenenden circa zwei bis drei Terminbuchungen vor. Insgesamt fanden im Jahr 2024 an 76 Tagen sogenannte ‚Veranstaltungen‘ - andere Buchungen als regelmäßige Trainingszeiten - in der Ballsporthalle der Sportmittelschule Kleinmünchen statt. Darüber hinaus sind diverse Büro- und WC-Räumlichkeiten, ein Lager und ein Fitnessraum dauerhaft an den HC LINZ AG vermietet. Diese werden auch einvernehmlich von den Steelvolleys mitgenutzt. Schulinterne Nutzungen und Veranstaltungen müssen direkt bei der Schuldirektion beziehungsweise bei der Oberösterreichischen Bildungsdirektion erfragt werden. Diese liegen nicht im städtischen Verantwortungsbereich. Gleiches gilt auch für die derzeit bestehenden Außenanlagen der Sportmittelschule Kleinmünchen - Laufbahn, Sprunggrube, Fußballfeld, Beachvolleyballanlage, et cetera. Zu 2.: Die Ballsporthalle wurde in erster Linie für den Schulbetrieb konzipiert. Des Weiteren entspricht sie auch den Anforderungen des Handball- und Volleyballverbands. Im Rahmen der außerschulischen Nutzung dient die Ballsporthalle vornehmlich dem Trainings- und Meisterschaftsbetrieb der Vereine HC LINZ AG, LASK, Steelvolleys und Sportunion Edelweiß Linz. Die Sanierung und Erweiterung der Außenanlagen dient in erster Linie ebenfalls dem Schulbetrieb. Die außerschulische Nutzung ist - nach Absprache mit der Stadt Linz - für den Fußballnachwuchs vorgesehen. Zu 3.: Eingangs ist festzuhalten, dass den Veranstalter*innen - im Zuge der Buchungsbestätigung für die Ballsporthalle - die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nahegelegt wird. Grundsätzlich obliegen veranstaltungsbezogene Verkehrskonzepte, wie zum Beispiel Shuttleservices, dem*r jeweiligen Veranstalter*in. Allenfalls denkbare straßenrechtliche Schritte oder straßenbauliche Veränderungen obliegen dem Ressort von Herrn Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart beziehungsweise der für die Verordnungen nach der Straßenverkehrsordnung zuständigen Abteilung Bau- und Bezirksverwaltung. Solche Schritte wurden auch bereits gesetzt. Die für den Verkehr zuständige Behörde hat wegen Anwohner*innenbeschwerden bereits ein dauerhaftes Halte- und Parkverbot verordnet. Es gilt seit April 2023 im südseitigen Bereich der Meindlstraße 25 und nordseitig im Bereich Meindlstraße 29 bis 23. Für die Dauer von größeren Veranstaltungen werden temporäre Halte- und Parkverbote verordnet: In der Meindlstraße beginnend ab Nr. 3, nordseitig bis zur Kreuzung Schörgenhubstraße und in der Schörgenhubstraße westseitig ab der Kreuzung Stülzgasse bis zur Kreuzung mit der Dauphinestraße. Damit sollte der Verkehrsfluss bei Gegenverkehr ausreichend gewährleistet sein. 13 Im Bereich Pritzstraße und Stülzgasse wurden keine Halte- und Parkverbote verordnet, da es genug Ausweichmöglichkeiten durch Haus- und Grundstückszufahrten gibt und ohnedries ein gesetzliches Parkverbot vor Haus- und Grundstückszufahrten besteht. Zu diesen beiden Straßen sind uns auch keine Probleme seitens der Polizei bekannt. Hinsichtlich möglicher straßenbaulicher Maßnahmen wird festgehalten, dass die Meindlstraße als Zufahrtsstraße zur Sportmittelschule Kleinmünchen derzeit eine Fahrbahnbreite zwischen 4,20 und 6,20 Meter aufweist. Östlich der Sportmittelschule Kleinmünchen ist der Randbereich der Fahrbahn in der Meindlstraße noch nicht ausgebaut. Ein Ausbau nach dem Vorbild des westlichen Abschnitts könnte grundsätzlich in Erwägung gezogen werden, falls sich der Parkplatzmangel verschärft. Sollte die Durchfahrt durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt werden, besteht die Möglichkeit, das Halte- und Parkverbot auszuweiten, um Fahrspuren freizuhalten. Zu 4.: Für die Modernisierung der Schule und der Ballsporthalle betragen die prognostizierten Gesamtkosten 14,78 Millionen Euro, welche innerhalb des vom Gemeinderat genehmigten Kostenrahmens von 11,7 Millionen Euro liegen. Dazu kommen Baukostenindexsteigerung und Bandbreite, also sind es gesamt 16,39 Millionen Euro. Der vom Gemeinderat beschlossene Kostenrahmen für die Außenanlagen von 1,85 Millionen Euro plus Baukostenindex und Bandbreite kann voraussichtlich eingehalten werden. Zu 5.: Im Zuge der Bauverfahren zum Zu- und Umbau der Ballsporthalle der Sportmittelschule Kleinmünchen sowie der Errichtung des Containerprovisoriums wurden imissions-technische Amtssachverständige beigezogen. Es wurde folgende Auflage bescheidmäßig vorgeschrieben: „Die ins Freie führenden Fenster der Turnhalle sind während der Durchführung von nicht-schulinternen Veranstaltungen und Turnieren in den Abend- und Nachtstunden und an den Wochenenden ständig geschlossen zu halten." Seitens der Baubehörde ist weiter dazu festgehalten, dass entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Oberösterreichische Umweltanwaltschaft dem Verfahren beigezogen und zur Bauverhandlung geladen wurde. Da noch kein Antrag im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Sportplatzes beziehungsweise der Errichtung einer Flutlichtanlage bei der zuständigen Abteilung Bau- und Bezirksverwaltung eingegangen ist, können über die diesbezüglichen Emissionen beziehungsweise über allfällig notwendige Maßnahmen oder Auflagen noch keine Aussagen getroffen werden. Laut Vorbesprechungen mit der Baubehörde ist von der Bauwerberin, der Immobilien Linz GmbH (ILG), ein Lichtimmissionsgutachten beizulegen. Die anderen angeführten Themen werden erst im Zuge des Bauverfahrens behandelt. Nach Ansicht der ILG sind keine zusätzlichen Umweltbelastungen zu erwarten. Zu 6.: Aus § 23 Abs. 2 StVO ist zu entnehmen, dass Fahrzeuge außerhalb von Parkplätzen am Rand der Fahrbahn und parallel zum Fahrbahnrand aufzustellen sind, sofern keine anderslautenden Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen vorhanden sind. Daraus folgt, dass das Parken auf nicht dafür vorgesehenen Flächen, wie etwa Grünflächen oder Bankett, unzulässig ist. Zuwiderhandlungen sind von der Polizei zu ahnden. 14 Das Parken auf Grünflächen könnte durch gut platzierte „Steine“ eingeschränkt werden. Aber auch nur dann, wenn es sich bei der Grünfläche um öffentliches Gut beziehungsweise Privatgrund der Stadt Linz handelt oder eine Zustimmung des*r privaten Eigentümers*in vorliegt. Die umliegenden Straßenzüge befinden sich im Öffentlichen Gut, aber die Flächen neben den Straßen sind in der Regel Privatgrund und liegen daher nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Linz. Zu 7.: Mangels Baueinreichung kann das mögliche Betriebskonzept noch nicht baubehördlich beurteilt werden. Die Grenzwerte hinsichtlich der Lichtimmissionen nach ÖNORM O 1052 sollen nach Auskunft der ILG aber eingehalten werden. Die Betriebszeiten der Flutlichtanlage werden Gegenstand des Bauverfahrens sein. Jedenfalls wird die Lichtsituation im Bauverfahren durch den imissionsschutztechnischen Sachverständigendienst beurteilt. Zu 8.: Es liegt kein Mobilitätskonzept für das genannte „Viertel“ vor. Möglichkeiten für Sammelgaragen in der Umgebung wurden, meines Wissens, nicht untersucht. Zu 9.: In der Ballsportanlage wurden die vorhandenen Sanitäranlagen revitalisiert und angepasst. Für die Außenanlage werden zusätzlich zwei WC-Container errichtet. Zu 10.: In den mit der Vermietung der Räumlichkeiten in der Sportmittelschule Kleinmünchen befassten Geschäftsbereichen sind keine Beschwerden von Anwohner*innen eingelangt. In der Vergangenheit gab es gelegentlich Beschwerden bei der Verkehrs- und Veranstaltungsbehörde. Seit der verkehrlichen Neuregelung - darüber habe ich schon in Frage 3 berichtet - konnten keine neuen Beschwerden verzeichnet werden. Zu 11.: Die Projektleitung der ILG war am 26. November 2024 gemeinsam mit Frau Vizebürgermeisterin Karin Hörzing bei einem Nachbarschaftsmeeting. Die Bedenken der Anrainer*innen wurden berücksichtigt und die Lage der Fußballfelder abgeändert, sodass diese nun zwischen Schule und Dauphinestraße situiert sind. Zu 12.: Die modernisierte Ballsportanlage verfügt über eine Lüftungsanlage und keine offenbaren Fenster. Dadurch konnten die Lärmemissionen wesentlich reduziert werden. Zu den geplanten Außenanlagen können im Zusammenhang mit möglichen Lärmbelastigungen noch keine Aussagen getroffen werden. Entsprechend den Wünschen der Anrainer*innen und Anrainer* wurden die Fußballfelder anders situiert, um präventiv Konflikt situationen und Belästigungen möglichst zu vermeiden. Naturgemäß treffen durch den Betrieb einer Sportstätte unterschiedliche Interessen aufeinander. Einerseits die der Anwohner*innen nach Ruhe, andererseits die der Veranstalter*innen und Besucherinnen und Besucher. Als Landeshauptstadt hat Linz jedoch auch den Auftrag, ein vielfältiges Veranstaltungsangebot zu ermöglichen, das zur kulturellen und sportlichen Vielfalt der Stadt beiträgt. Zu 13.: Im Baubewilligungsbescheid vom 2. April 2021 ist gemäß Sicherheitskonzept und Fluchtwegplan eine Anzahl von insgesamt 950 Personen in der Ballsporthalle behörlich genehmigt worden. Mit der Buchungsbestätigung werden die Veranstalter*innen dezidiert auf diese Höchstgrenze hingewiesen. Anzumerken ist aber, dass die baulichen Querschnitte der Fluchtwege theoretisch eine Fluchtwegkapazität von 1.400 ergeben würden. 15 16 Dies wurde aber im Rahmen der Baubewilligung bewusst nicht beantragt. Hintergrund dafür sind Vorgaben des Volleyballverbands, der entsprechende Kapazitäten für Europacup-Spiele vorsieht. Mit einer Sondergenehmigung könnten diese Spiele zukünftig auch in der Sportmittelschule Kleinmünchen abgehalten werden. Tatsächlich wäre diese Besucher*innenkapazität aber nur mit zusätzlichen mobilen Tribünenlösungen zu erreichen. Zu 14.: Ich darf hierzu auf die Beantwortung der Frage 3 verweisen. Sollten dennoch Zufahrten beziehungsweise Gassen verstellt sein, ist dies von der Polizei zu ahnden. Nach § 89a Abs. 3 StVO können Fahrzeuge oder Gegenstände, welche eine Zufahrt blockieren sollten, unmittelbar entfernt werden. Falls durch dauerhafte widerrechtliche Parkvorgänge eine Zufahrt erschwert wird, können seitens der Behörde zusätzlich entsprechende Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen angebracht werden. Zu 15.: Durch die städtischen Reinigungskräfte erfolgt keine anlassbezogene Reinigung in direktem Zusammenhang mit den Veranstaltungen in der Sportmittelschule Kleinmünchen. Die Verpflichtung zur Reinigung beziehungsweise Zurverfügungstellung ausreichender Entsorgungsmöglichkeiten liegt bei dem*r Veranstalter*in, worauf auch in der Buchungsbestätigung hingewiesen wird. Temporäre Mülltonnen können bei der LINZ AG durch den*die Veranstalter*in kostenpflichtig bestellt werden. Darüber hinausgehende in direktem Zusammenhang mit Veranstaltungen nötig werdende Reinigungen würden dem*r Veranstalter*in in Rechnung gestellt werden.