Anfrage von Gemeinderat Mag. Langer, MA an Vizebürgermeister Mag. Hajart, MBA betreffend 'Zweckentfremdung von Gehsteigen und Radwegen als Parkplätze'

2 · Anfrage · 22. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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In Linz sind zahlreiche Stellen bekannt, an denen Gehsteige durch legal parkende Autos nur eingeschränkt nutzbar sind, darunter mehrere Abschnitte in Urfahr, Linz-Stadt und Linz-Süd. Genannt werden unter anderem Straßen in der Friedrichstraße, Händelstraße, Karlhofstraße, Freistädter Straße, Magdalenastraße, Leonfeldner Straße, Mozartstraße, Gruberstraße, Kapuzinerstraße, Regerstraße, Wiener Straße sowie weitere Ladezonen und Parkbereiche. Für Radwege wird eine Parkaufstellung auf dem Radweg in der Petzoldstraße gegenüber dem Objekt 10 angeführt. Konkrete Pläne zur Beseitigung der angeführten Stellen gibt es derzeit nicht; mögliche Änderungen sollen nur nach eingehender Prüfung im Einzelfall erfolgen.

Schlagwörter (10):gehsteigparkierungradwegblockadeparkraumnutzungverkehrssicherheitfußverkehrradverkehrurfahrinnerstädtischer verkehrparkdruckstadtverkehr
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„Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, immer wieder kommt es in Linz zu einer Zweckentfremdung von Gehsteigen durch parkende Autos. Ein besonders drastisches Beispiel dafür findet sich in der Heindlstraße in Urfahr, wo ein Teil des Gehsteiges nicht benutzbar ist, da dort - völlig legal und mit Erlaubnis der Stadt - PKW parken dürfen. Auch Radwege sind davon betroffen, z. B. in der Petzoldstraße, wo Autos zur Hälfte auf dem Radweg stehen und diesen somit teilweise blockieren. Es ist davon auszugehen, dass sich im Stadtgebiet noch weitere derartige Stellen finden, wo Infrastruktur für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen als Parkfläche für PKW zweckentfremdet wird. Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist bekannt, wie viele Stellen es im Linzer Stadtgebiet gibt, an denen Gehsteige durch legal parkende Autos für Fußgänger*innen unbenutzbar bzw. nur eingeschränkt nutzbar sind? 1.a Wenn ja, in welchen Straßen befinden sich diese Stellen? 2. Ist bekannt, wie viele Stellen es im Linzer Stadtgebiet gibt, an denen Radwege durch legal parkende Autos für Fußgänger*innen unbenutzbar bzw. nur eingeschränkt nutzbar sind? 2.a Wenn ja, in welchen Straßen befinden sich diese Stellen? 3. Gibt es Pläne, die von Ihnen angeführten Stellen zu beseitigen, um diese für den Fuß- bzw. Radverkehr freizugeben? Danke für die Beantwortung der Fragen.“
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Sehr geehrter Herr Kollege Langer, lieber Helge, du erkundigst dich in deiner Gemeinderatsanfrage nach Gehsteigen und Radwegen, die auch zum Parken verwendet werden. Dazu darf ich dir mitteilen, dass ich während meiner Zeit als Verkehrsreferent nie eine Verordnung erlassen habe, die das Parken von PKW auf Gehsteigen oder Radwegen erlauben würde. Meine Abteilung hat bislang auch keine entsprechende Liste oder dergleichen geführt. Anlässlich deiner Frage hat man aber intern in ausführlicher Recherchearbeit versucht, eine Erhebung vorzunehmen. Das Ergebnis darf ich dir heute mitteilen. Ich kann allerdings leider keine Garantie auf Vollständigkeit abgeben, aber das Bemühen war auf alle Fälle da. Zu beachten ist jedenfalls, dass derartige Parkmöglichkeiten oft bei alten Bauten, beispielsweise aus der Zwischenkriegszeit bestehen, wo keine Tiefgaragen vorhanden sind. Dort ist über Jahre hinweg ein massiver Parkplatzdruck entstanden und daher wurden durch meine Vorgängerinnen und Vorgänger wohl auch Gehsteige umgewidmet. Genau deshalb - das möchte ich an dieser Stelle erwähnen - sollte man nicht komplett auf die Errichtung von Tiefgaragen bei Neubauten verzichten. Das sage ich als Verkehrsreferent immer wieder und das möchte ich insbesondere den Grünen mitgeben. Aber nun zu den Antworten auf deine Fragen. Zu 1. und 1.a: Folgende Stellen sind bekannt: Für den Bereich Urfahr: Friedrichstraße zwischen Hauptstraße und Schulstraße, Händelstraße zwischen Finkstraße und Freistädter Straße, Karlhofstraße 17 bis 26, Freistädter Straße 44, Magdalenastraße westlich der Feuerwache Nord sowie Leonfeldner Straße 150. Für den Bereich Linz-Stadt: Ladezone Mozartstraße 11 nach Dametzstraße, Behindertenparkplatz Gruberstraße 63, Schiedermayrweg, Händelstraße 27 bis 41, Kapuzinerstraße zwischen Kreuzung Kapuzinerstraße 83 und Weingarten 1, Regerstraße zwischen Reisetbauerstraße und Piringerhofstraße, Wiener Straße 2, Ladezone Wiener Straße 63 bis 65, Ladezone Wiener Straße 39, Ladezone Wiener Straße gegenüber 15 und 17, Ladezone Wiener Straße 14 bis 16, Zaunmüllerstraße 1, Ginzkeystraße 2, Avenariusweg 3, Zinöggerweg 14 bis 18 und 94, Tungassingerstraße 1 bis 7. Für den Bereich Linz-Süd: Bauerstraße zwischen In der Neupeint und Flötzerweg, Woissauerstraße zwischen In der Neupeint und Flötzerweg, 20 Meter Parkverbot in der Willingerstraße 21. Zu 2. und 2.a: Eine Stelle in der Petzoldstraße gegenüber dem Objekt 10 betrifft den Radweg, dort befindet sich eine Parkaufstellung auf dem Radweg. Zu 3.: Ich bedanke mich für deine Anfrage, die ich gerne zum Anlass nehmen werde, dass wir uns das noch genauer ansehen. Derzeit gibt es aber keine konkreten Pläne, die angeführten Stellen zu ändern. Sollten Änderungen angedacht werden, kann dies nur nach eingehender Prüfung und bezogen auf den jeweiligen Einzelfall geschehen. Hier ist auf jeden Fall Augenmaß notwendig. Zudem helfen uns bei der großen Flächenkonkurrenz, die wir in die Stadt generell - insbesondere im innerstädtischen Bereich, aber auch anderswo - haben Fundamentalpositionen nicht weiter. Ein Interessensausgleich ist auf jeden Fall wichtig, das ist zumindest mein Zugang. Danke schön für die Anfrage.