Anfrage von Gemeinderätin Pühringer an Vizebürgermeisterin Blöchl betreffend ‚Behindertenbeauftragte/r für Linz‘

3 · Anfrage · 15. Sitzung

Fragesteller:
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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Stelle des Behindertenbeauftragten der Stadt Linz steht vor einer möglichen Neuausrichtung, weil der bisherige Stelleninhaber kurz vor der Pension steht und die künftigen Aufgaben erst nach Vorliegen des Pensionierungszeitpunkts evaluiert werden. Im Raum steht eine Aufstockung von 20 Wochenstunden auf Vollzeit sowie die Frage, ob bei der Nachbesetzung eine Einarbeitungsphase vorgesehen wird. Begründet wird die Prüfung mit den seit dem Gemeinderatsbeschluss von 2003 eingetretenen gesetzlichen und internen Veränderungen und den Anforderungen des demographischen Wandels an die Berücksichtigung beeinträchtigter Menschen in der Stadtplanung. Eine Ausschreibung und die organisatorische Zuordnung der Funktion sollen erst im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung festgelegt werden; derzeit ist die Stelle im Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abteilung Bautechnik, angesiedelt.

Schlagwörter (10):behindertenbeauftragtebehindertenkoordinationbarrierefreiheitstadtplanungdemographischer wandelpersonalnachbesetzungarbeitsplatzevaluierungorganigrammverwaltunginklusion
FragetextEinblendenAusblenden
„Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin Blöchl, in Bezug auf die Stelle des Behindertenbeauftragten der Stadt Linz bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist daran gedacht, die derzeit mit 20 Wochenstunden dotierte Stelle des Behindertenbeauftragten der Stadt Linz angesichts der Herausforderungen in Bezug auf den demographischen Wandel auf eine Vollzeitstelle aufzustocken? Wenn ja: Wann? Wenn nein: Warum nicht? 2. Angesichts dessen, dass die Pensionierung des derzeitigen, verdienten Behindertenbeauftragten der Stadt Linz näher rückt und ab April 2024 diese Stelle voraussichtlich unbesetzt ist: Wann wird es für diese Stelle eine Ausschreibung geben? 3. Wird bei der Nachbesetzung dieses Postens eine Einarbeitungszeit für die neue Person an dieser Stelle eingerechnet, damit in einer Übergangsperiode die umfangreiche Expertise des derzeitigen Behindertenbeauftragten auf die/den Neueinsteiger*in weitergegeben werden kann? Wenn nein: Warum nicht? 4. An welcher Stelle im Organigramm des Magistrates Linz wird die neue behindertenbeauftragte Person zu finden sein? Herzlichen Dank für die Beantwortung!“
AntwortEinblendenAusblenden
Zu 1: Im Grunde beruht diese Position des Behindertenbeauftragten in der Stadt Linz auf einem Gemeinderatsbeschluss von 2003. Die eingerichtete Funktion des Behindertenkoordinators erfüllt seitdem ihre Aufgabe. Seitdem hat es sehr viele gesetzliche und interne Vorgaben gegeben, um die Perspektiven von beeinträchtigten Menschen im Bereich der Stadtplanung zu berücksichtigen. Der derzeitige Behindertenkoordinator steht kurz vor der Pension, hat aber sein Pensionsdatum noch nicht zur Kenntnis gebracht. Seine Aufgaben werden dann evaluiert und anhand der seitdem erfolgten Veränderungen, wird entschieden, auf welcher Basis die Aufgaben künftig erfüllt werden. Zu 2: Ich beziehe mich auf meine Antwort zur ersten Frage: Da wir - Stand 27. Juni 2023 - noch keinen Pensionsantrittszeitpunkt vom Kollegen erhalten haben, gibt es noch keine Evaluierung des Arbeitsplatzes. Sobald das Pensionierungsgesuch bei uns eingelangt ist, wird die Evaluierung durchgeführt. Zu 3: Ich beziehe mich auch auf meine Beantwortung der ersten Frage: Grundsätzlich ist eine überschneidende Nachbesetzung möglich und kann bei Bedarf auch erfolgen. Darüber wird aber erst im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung entschieden. Zu 4: Diese Stelle ist aktuell im Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt/Abteilung Bautechnik angesiedelt und die künftige organisatorische Zuteilung wird auch im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung entschieden. Danke.