Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Stadtrat Prammer

5 · Anfrage · 4. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

KI Generiert

Das Dynatrace-Erweiterungsprojekt im Kaplanhofviertel steht im Mittelpunkt, insbesondere ein geplantes Bürohochhaus, eine Hochgarage und die dafür nötigen Änderungen von Bebauungs- und Flächenwidmungsplan. Behandelt werden die städtebauliche Einordnung, die Zulässigkeit von Gebäudehöhe, Stellplätzen und Abstandsflächen sowie die Frage, ob der bestehende Plan aus dem Jahr 1967 dafür ausreicht. Thematisiert werden außerdem die Vereinbarkeit mit Klimazielen, die Lage in einer Durchlüftungsschneise, mögliche Beschattung und Lärmauswirkungen auf Nachbargrundstücke. Die Stadt verweist auf bereits vorliegende Änderungsanträge, auf die Zehn-Punkte-Checkliste für Hochhäuser und auf die Prüfung durch städtische Sachverständige. Zugleich wird das Standortpotenzial betont und darauf hingewiesen, dass Dynatrace für künftiges Wachstum üblicherweise Verdichtung oder neue Grundstücke nutzen könne.

Schlagwörter (10):dynatracekaplanhofviertelbürohochhaushochgaragebebauungsplanflächwidmungsplanstadtplanungklimazielebeschattungverkehrskonzept
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„Sehr geehrter Herr Stadtrat, der Fall Dynatrace im Kaplanhofviertel wirft viele Fragen auf: 1. Wann kam Dynatrace bzw. der Projektentwickler Neuson GmbH zum ersten Mal mit dem Wunsch einer Erweiterung auf die Stadt zu? 2. Warum wurde nicht bereits nach dem ersten Ansuchen und vor allem bevor die Entwickler ein konkretes Projekt im Gestaltungsbeirat präsentierten, die städtebauliche Kommission mit dem Stadtteil betraut? 3. Wie erklären Sie, dass der erst kürzlich geänderte Bebauungsplan 06-013-01-01 nun schon wieder und auf Wunsch des Projektwerbers massiv geändert werden müsste? 4. Warum wurde beim bestehenden Neubau von Dynatrace der Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 (!) nicht geändert und adaptiert? 5. Lässt der gültige, aus dem Jahr 1967 stammende Bebauungsplan, ein 65 Meter hohes Bürohochhaus zu? Bedarf es eines neuen Bebauungsplans? Bedarf es einer Flächenwidmungsänderung? 6. Ist die Errichtung einer Hochgarage (7 Stock) neben den dortigen Wohnbauten zulässig? Bedarfes eine Flächenwidmungsänderung? 7. Wie ist es möglich, dass die projektierte Hochgarage die nötigen Abstände zu den Nachbargrundstücken (laut Bautechnikgesetz 2013 § 40) nicht einhält? 8. Wie ist das Projekt des Dynatrace-Hochhauses und einer 350 Stellplatz-Garage mit den Zielen der Klimaanalyse und der Klimahauptstadt und der nachhaltigen Stadtentwicklung vereinbar? 9. Wie können sie die stundenlange Beschattung der Nachbarn - verursacht durch das projektierte Hochhaus - städtebaulich und sozial rechtfertigen? Warum endet die vom Bauwerber vorgelegten Beschattungsstudie um 15 Uhr? 10. Was ist der von der Stadt Linz geforderte (gesellschaftliche) Mehrwert des Projekts/ Hochhauses? 11. Wie erklären Sie, dass das projektierte Hochhaus in einer ausgewiesenen (ÖEK) Durchlüftungsschneise wäre und diese massiv beeinträchtigen würde? 12. Planen Sie von Seiten der Stadt eigene, unabhängige Gutachten zu möglichen Beeinträchtigungen des Stadtteils durch das Hochhaus und die Hochgarage zu beauftragen? Auch die Schallreflexion des Autobahnlärms durch das Hochhaus ist z.B. ein großer Faktor und würde die nachbarschaftlichen Rechte massiv verletzen. 13. Warum wird so ein dichtes Projekt (mit in Summe 2000 Arbeitsplätzen) an einem öffentlich derart schlecht angebundenen Standort in Erwägung gezogen? 14. Wurden von Seiten der Stadtplanung mit den Verantwortlichen von Dynatrace Gespräche in Bezug auf alternative Standorte wie z.B. Post City, Trinity Tower, Wiener Straße, Tanzende Türme in der Friedhofsstraße oder Blumau-Tower geführt? 15. Wie schätzen sie die Wachstumsperspektive an diesem Standort für Dynatrace ein? Wie und wo kann Dynatrace wachsen, wenn die Firma in drei, fünf oder zehn Jahren erneut Platzbedarf hat? Dazu Stadtrat Prammer: „Zu 1.: Die Abteilung Stadtplanung erfuhr am 27. Juli 2021 im Jour fix beim damaligen Vizebürgermeister Hein von diesem Erweiterungsprojekt Bürogebäude Dynatrace Linz. Zeitgleich wurde auch eine Projektmappe in der Abteilung Stadtplanung abgegeben. Zu 2.: Die Beauftragung der städtebaulichen Kommission obliegt dem Planungsreferenten. Wieso mein Vorgänger keinen Auftrag erteilt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich hätte aber möglicherweise ebenso entschieden. Zu 3.: Das erkläre ich mir damit, weil der Projektwerber dort eine Garage errichten möchte. Zu 4.: Das Vorprojekt am 25-Turm 20, also das jetzt bestehende Dynatrace-Gebäude wurde im Mai 2017 der Abteilung Bebauungsplan, Ortsbildservice, vorgelegt. Nach der rechtlichen Beurteilung durch die Bau- und Bezirksverwaltung entsprach das Projekt dem rechtswirksamen Bebauungsplan. Zu 5.: Es bedarf sowohl einer Bebauungsplan-, als auch einer Flächenwidmungsplanänderung. Dazu liegen aber ohnedies bereits die Anträge vor. Zu 6.: Die Errichtung einer fünfgeschossigen Hochgarage, plus zwei Geschosse für einen Kindergarten, ist nach dem aktuellen Bebauungsplan nicht möglich. Es ist daher eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Einer Flächenwidmungsplanänderung bedarf es hingegen nicht. Zu 7.: Die Abstandsunterschreitung ist nach dem rechtswirksamen Bebauungsplan nicht zulässig. Dies müsste durch entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan erst ermöglicht werden. Zu 8.: Ich denke, das ist mit den Klimazielen der Stadt an sich sehr gut vereinbar, denn was ist die Alternative? Dass sich ein erfolgreiches Unternehmen wie Dynatrace irgendwo auf der grünen Wiese, ohne ÖV-Anbindung mit einer Vielzahl an Parkplätzen, vielleicht noch als Flachbau mit einer enormen Bodenversiegelung ansiedelt. Klimaschutz hört meines Erachtens nicht an der Stadtgrenze auf. Zudem werden die Gebäude extensiv begrünt. Zu 9. bis 11.: Die Fragen 9 bis 11 fasse ich aufgrund der gleichen Antwort zusammen. Diese Fragen sind Teil der Zehn-Punkte-Checkliste für Hochhäuser, die der Projektwerber abzuarbeiten und dem Geschäftsbereich Planung, Technik, Umwelt (PTU) zu präsentieren hat. Ich kann dies daher noch nicht beantworten. Zu 12.: Die vom Projektwerber erstellten beziehungsweise beauftragten Gutachten, wie zum Beispiel zum Verkehr, zu den Windverhältnissen oder zur Beschattung, werden selbstverständlich von den städtischen Sachverständigen in ihren Stellungnahmen beurteilt. Zu 13.: Ich teile diese abwertende Beurteilung des Standorts überhaupt nicht, sondern sehe in Wirklichkeit ein großes Entwicklungspotenzial. Mit dieser Einschätzung stehe ich auch nicht alleine. Es muss aber ohnehin der Projektwerber ein Verkehrskonzept vorlegen, das dann noch zu überprüfen ist. Wir werden selbstverständlich nicht umhinkommen, den Standort verkehrstechnisch auch zu ertüchtigen. Ich bin dazu auch bereits im guten Austausch mit unserem Mobilitätsreferenten, Vizebürgermeister Baier. Zu 14.: Nein, das ist auch nicht ihre Aufgabe. Zu 15.: Ich sitze nicht im Bord von Dynatrace, kann diese Frage daher nicht beantworten. Wachsender Raumbedarf wird aber üblicherweise durch Verdichtungen oder durch den Erwerb neuer Grundstücke gedeckt. Das waren die Antworten zum Fragenkomplex Dynatrace.“
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Zu 1.: Die Abteilung Stadtplanung erfuhr am 27. Juli 2021 im Jour fix beim damaligen Vizebürgermeister Hein von diesem Erweiterungsprojekt Bürogebäude Dynatrace Linz. Zeitgleich wurde auch eine Projektmappe in der Abteilung Stadtplanung abgegeben. Zu 2.: Die Beauftragung der städtebaulichen Kommission obliegt dem Planungsreferenten. Wieso mein Vorgänger keinen Auftrag erteilt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich hätte aber möglicherweise ebenso entschieden. Zu 3.: Das erkläre ich mir damit, weil der Projektwerber dort eine Garage errichten möchte. Zu 4.: Das Vorprojekt am 25-Turm 20, also das jetzt bestehende Dynatrace-Gebäude wurde im Mai 2017 der Abteilung Bebauungsplan, Ortsbildservice, vorgelegt. Nach der rechtlichen Beurteilung durch die Bau- und Bezirksverwaltung entsprach das Projekt dem rechtswirksamen Bebauungsplan. Zu 5.: Es bedarf sowohl einer Bebauungsplan-, als auch einer Flächenwidmungsplanänderung. Dazu liegen aber ohnedies bereits die Anträge vor. Zu 6.: Die Errichtung einer fünfgeschossigen Hochgarage, plus zwei Geschosse für einen Kindergarten, ist nach dem aktuellen Bebauungsplan nicht möglich. Es ist daher eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Einer Flächenwidmungsplanänderung bedarf es hingegen nicht. Zu 7.: Die Abstandsunterschreitung ist nach dem rechtswirksamen Bebauungsplan nicht zulässig. Dies müsste durch entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan erst ermöglicht werden. Zu 8.: Ich denke, das ist mit den Klimazielen der Stadt an sich sehr gut vereinbar, denn was ist die Alternative? Dass sich ein erfolgreiches Unternehmen wie Dynatrace irgendwo auf der grünen Wiese, ohne ÖV-Anbindung mit einer Vielzahl an Parkplätzen, vielleicht noch als Flachbau mit einer enormen Bodenversiegelung ansiedelt. Klimaschutz hört meines Erachtens nicht an der Stadtgrenze auf. Zudem werden die Gebäude extensiv begrünt. Zu 9. bis 11.: Die Fragen 9 bis 11 fasse ich aufgrund der gleichen Antwort zusammen. Diese Fragen sind Teil der Zehn-Punkte-Checkliste für Hochhäuser, die der Projektwerber abzuarbeiten und dem Geschäftsbereich Planung, Technik, Umwelt (PTU) zu präsentieren hat. Ich kann dies daher noch nicht beantworten. Zu 12.: Die vom Projektwerber erstellten beziehungsweise beauftragten Gutachten, wie zum Beispiel zum Verkehr, zu den Windverhältnissen oder zur Beschattung, werden selbstverständlich von den städtischen Sachverständigen in ihren Stellungnahmen beurteilt. Zu 13.: Ich teile diese abwertende Beurteilung des Standorts überhaupt nicht, sondern sehe in Wirklichkeit ein großes Entwicklungspotenzial. Mit dieser Einschätzung stehe ich auch nicht alleine. Es muss aber ohnehin der Projektwerber ein Verkehrskonzept vorlegen, das dann noch zu überprüfen ist. Wir werden selbstverständlich nicht umhinkommen, den Standort verkehrstechnisch auch zu ertüchtigen. Ich bin dazu auch bereits im guten Austausch mit unserem Mobilitätsreferenten, Vizebürgermeister Baier. Zu 14.: Nein, das ist auch nicht ihre Aufgabe. Zu 15.: Ich sitze nicht im Bord von Dynatrace, kann diese Frage daher nicht beantworten. Wachsender Raumbedarf wird aber üblicherweise durch Verdichtungen oder durch den Erwerb neuer Grundstücke gedeckt. Das waren die Antworten zum Fragenkomplex Dynatrace.“,