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Anfrage von Gemeinderat Potocnik an Stadtrat Prammer betreffend 'Autobahn Halbanschluss Auhof - Flächenwidmung'
9 · Anfrage · 22. Sitzung
Zusammenfassung
KI GeneriertDie Flächenwidmung des A7-Halbanschlusses Auhof steht im Mittelpunkt, weil die Verkehrsfläche trotz weit fortgeschrittenem Straßenbau noch nicht im Flächenwidmungsplan ausgewiesen ist. Begründet wird dies mit den Regeln der örtlichen Raumordnung: Das örtliche Entwicklungskonzept bildet die Grundlage, und die genaue Trassenführung wird erst nach Fertigstellung und Abschlussvermessung verbindlich. Eine vorzeitige Umwidmung würde nach der Auskunft zu Ungenauigkeiten zwischen Plan und tatsächlichem Zustand führen und ist daher nicht vorgesehen. Ein Zusammenhang zwischen dieser Widmung und den Umwidmungen für die Digitaluniversität wird verneint; die Vorgangsweise sei bei Landes- und Bundesstraßen üblich.
Schlagwörter (10):flächenwidmunga7 halbanschluss auhofverkehrsflächeörtliches entwicklungskonzeptraumordnungstraßenbaubundesstraßeumwidmungdigitaluniversitätgrüngürtel
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„Sehr geehrter Herr Stadtrat, mir ist im Zuge der Auseinandersetzung mit dem Grüngürtel in Auhof aufgefallen, dass die Widmung trotz bald fertiggestelltem Halbanschluss immer noch auf landwirtschaftlichem Grund gestalt ist und nicht der tatsächlichen Nutzung einer Verkehrsfläche (§ 29 ROG) entspricht.
Link DORIS: https://wo.doris.at/weboffice/externalcall.isp7project=weboffice&x=74113.04197497915&y=355934.56742800033&scale=10000&rotation=0&view=start&basemapview=or_flaewi&user=guest&group_id=guest&client=core&language=de
Vielleicht können Sie mich hier aufklären.
1. Warum ist die Flächenwidmung beim Halbanschluss Auhof noch nicht entsprechend der Nutzung angepasst, obwohl das Straßenprojekt schon weit fortgeschritten ist?
2. Besteht ein Zusammenhang zwischen dieser ‚Verzögerung‘ in der Flächenwidmung für den Autobahnanschluss mit den gewünschten Umwidmungen für die Digitaluniversität?
Mit der Bitte um Beantwortung.“
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„Meine dritte Anfrage ist von Gemeinderat Lorenz Potocnik von der LinzPlus-Gemeinderatsfraktion zur Flächenwidmung des Autobahn Halbanschlusses in Auhof.
Zu 1.: Dazu muss man Folgendes wissen: Der Flächenwidmungsplan besteht aus dem Flächenwidmungsteil und dem örtlichen Entwicklungskonzept. Das örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) ist die Grundlage des Flächenwidmungsteils sowie der Bebauungsplanung und hat die längerfristigen Ziele und Festlegungen der örtlichen Raumordnung zu enthalten. Das ÖEK hat gemäß § 18 Abs. 3 des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes unter anderem die Verkehrsplanungen mit den geplanten Infrastrukturmaßnahmen der Gemeinde im Bereich der örtlichen Verkehrserschließung zu erhalten.
In Übereinstimmung mit den Zielen und Festlegungen des ÖEK ist im Flächenwidmungsteil für das gesamte Gemeindegebiet auszuweisen, welche Flächen als Bauland, als Verkehrsfläche oder als Grünland gewidmet werden. Die Gemeinde hat dabei auf Planungen benachbarter Gemeinden und anderer Körperschaften öffentlichen Rechts, sowie auf für Frauen bedeutsame Maßnahmen anderer Planungsträger möglichst Bedacht zu nehmen.
Bei der Erlassung, Änderung oder regelmäßigen Überprüfung des Flächenwidmungsplans hat die Gemeinde festgelegte Planungen des Bundes und des Landes zu berücksichtigen. Solche Planungen sind über diesen Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen. Das gilt für festgelegte Flächennutzungen wie zum Beispiel Bundesstraßen oder Verkehrsflächen des Landes.
Beim A7 Halbanschluss in Auhof handelt es sich um ein überörtliches Straßenprojekt des Bundes, das im örtlichen Entwicklungskonzept bereits symbolhaft dargestellt ist. Die Übernahme in den Flächenwidmungsplan erfolgt dann erst im Zuge von generellen Überarbeitungen oder nach Abschluss der Bauarbeiten, auch weil die genaue Trassenführung erst nach Fertigstellung der Bauarbeiten und den Abschlussvermessungen feststeht. Eine vorzeitige Darstellung im Flächenwidmungsplan würde zu Ungenauigkeit und Diskrepanzen zwischen der planlichen Darstellung und dem realen Zustand führen und ist daher nicht zielführend.
Zu 2: Hier besteht natürlich kein Zusammenhang. Das ist auch keine Verzögerung, so wie Sie behaupten, Gemeinderat Potocnik, sondern das ist die übliche Vorgehensweise, auch mit anderen Landes- und Bundesstraßen wird dies so gehandhabt.“