Anfrage von Gemeinderätin Piovesan an Bürgermeister Prammer betreffend „Grüngürtel-Camp im Bergschlösslpark - Polizeiliche Amtshandlungen und die Rolle der Stadt Linz“

3 · Anfrage · 37. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Fragesteller:
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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Im Mittelpunkt stehen polizeiliche Kontrollen beim Grüngürtel-Camp im Bergschlösslpark und die Frage, welche Rolle die Stadt Linz dabei hatte. Anlass waren Kontrollen in der Nacht von 3. auf 4. Jänner 2026 sowie am 4. Jänner 2026 und der Hinweis eines Polizeibeamten, über die Kontrolle Bericht an die Stadt Linz zu erstatten. Die Stadt Linz erklärte, das Versammlungsrecht liege ausschließlich in der Zuständigkeit der Polizei; vonseiten der Stadt habe es keine Aufträge, Hinweise oder Ersuchen an die Polizei gegeben und keine Einflussnahme auf das Versammlungsrecht. Zugleich wurde auf einen möglichen Austausch zwischen Polizei und Magistrat zur Eigentümerinnensituation im Bergschlösslpark verwiesen, da die Stadt Linz indirekt Grundeigentümerin der betroffenen Fläche ist. Das Camp sei mittlerweile von der Polizei friedlich und weitgehend ohne Widerstand aufgelöst worden.

Schlagwörter (9):versammlungsrechtpolizeikontrollenbergschlösslparkgrüngürtel-campmagistratstadt linzgrundeigentumbürgerrechteöffentliche ordnung
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Zusammenhang mit dem Grüngürtel-Camp im Bereich des Bergschlösslparks kam es in der Nacht von 3. auf 4. Jänner 2026 sowie am 4. Jänner 2026 zu mehreren polizeilichen Kontrollen. Laut übereinstimmenden Aussagen der anwesenden Personen sowie einem vorliegenden Videomitschnitt gab ein Polizeibeamter an, dass über die Kontrolle Bericht an die Stadt Linz zu erstatten sei. Das ist unseres Erachtens bedenklich, da es sich um ein wichtiges demokratisches Versammlungsrecht auf städtischem Grund handelt. Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen: 1. Welche konkreten Dienststellen und Personen der Stadt Linz standen seit Genehmigung des Camps bis heute in diesem Zusammenhang in Kontakt mit der Polizei? Wann waren diese Kontakte, welcher Art waren diese Kontakte und worum ging es? Bitte um Auskunft über die Art, die involvierten Personen, das Datum und den Inhalt dieser Kontakte. 2. Von wem gingen diese Kontakte aus? Gab es seitens des Magistrats oder der Stadt Linz Aufträge, Ersuchen oder Hinweise an die Polizei Linz im Zusammenhang mit Kontrollen, Überprüfungen oder sonstigen Amtshandlungen beim Grüngürtel-Camp? Wenn ja: durch wen, in welcher Form (schriftlich/mündlich) und mit welchem konkreten Inhalt? 3. Können Sie sicherstellen, dass vonseiten des Magistrats Linz, der einzelnen Geschäftsbereiche und Personen in verantwortlichen Positionen, kein Einfluss auf das Versammlungsrecht im städtischen Bergschlösslpark genommen wird? 4. Welche rechtlichen Einschätzungen liegen der Stadt Linz vor, die das Fortbestehen des Camps über den 1. Jänner 2026 hinaus betreffen? Von wem stammen diese Einschätzungen und zu welchem Ergebnis kommen sie? Mit der Bitte um Beantwortung.“,
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„Ich möchte dazu einleitend festhalten, dass das betreffende Camp mittlerweile von der Polizei friedlich und weitgehend ohne Widerstand aufgelöst wurde. Ich werde die nachstehenden Fragen aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs zusammengefasst beantworten. Ich möchte zunächst eines klarstellen: Das Versammlungsrecht fällt einzig und allein in die Zuständigkeit der Polizei. Die Stadt Linz beziehungsweise der Magistrat Linz haben in diesem Bereich keine behördliche oder rechtliche Zuständigkeit. Sie sind daher auch nicht befugt, in entsprechende Amtshandlungen einzugreifen oder sie zu steuern. Vor diesem Hintergrund gab es vonseiten der Stadt Linz keinerlei Aufträge, Hinweise oder Ersuchen an die Polizei Linz im Zusammenhang mit Kontrollen, Überprüfungen oder sonstigen Amtshandlungen beim Grüngürtelcamp. Ebenso erfolgte keine Einflussnahme auf das Versammlungsrecht oder dessen Ausübung. Ich gehe natürlich davon aus, dass es in den vergangenen Monaten immer wieder einen Austausch zwischen Polizei und Magistrat gab, beispielsweise zur Klärung der Eigentümer*innensituation im Bergschlösslpark, da ja die Stadt Linz indirekt Grundeigentümerin der betroffenen Fläche ist. Die Stadt Linz respektiert das Versammlungsrecht vollumfänglich. Entscheidungen über versammlungsrechtliche Maßnahmen lagen und liegen ausschließlich bei der Polizei.“