Anfrage von Gemeinderätin Pühringer an Vizebürgermeisterin Hörzing

2 · Anfrage · 4. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Implementierung von Community Nurses in Linz steht im Mittelpunkt, einschließlich Genehmigung, Finanzierung, Ausschreibung, Start und Laufzeit des Projekts. Begründet wird das Vorhaben mit dem Bedarf an zusätzlicher Pflege und Unterstützung im Zuge des demographischen Wandels sowie mit der geplanten Einbindung von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen. Laut Auskunft ist das Projekt noch nicht genehmigt; daher liegen zu Förderhöhe, Veröffentlichung des Projektdesigns und Budgetansätzen für zusätzliche Maßnahmen noch keine endgültigen Angaben vor. Vorgesehen ist, die Hälfte des Personals aus den SeniorInnenzentren der Stadt Linz zu rekrutieren, die übrigen Stellen nach Genehmigung auszuschreiben. Die fachliche Begleitung und Evaluierung soll durch die Fachhochschule Oberösterreich erfolgen, während Berichte an die Projektsteuerungsgruppe und die zuständige Referentin vorgesehen sind.

Schlagwörter (10):community nursespflegegesundheitsversorgungseniorinnenzentrenpersonalrekrutierungförderungprojektgenehmigungwissenschaftliche begleitungevaluierungdemographischer wandel
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„Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin Hörzing, am 2. Dezember 2021 hat die Einreichfrist des Sozialministeriums für Projekte zur Implementierung von ‚Community Nurses‘ in den Gemeinden und Städten Österreichs geendet. Nach Vorbringen meines Antrags um eine solche Einreichung mittels eines Projekts haben Sie in der Gemeinderatssitzung am 25. November 2021 berichtet, dass sich die Stadt Linz um EU-Fördergelder beworben hat. Als Gemeinderätin und Pflegeperson stelle ich daher folgende Anfrage: 1. Wurde das von der Stadt Linz eingereichte Projekt genehmigt? Wenn nein: Wie lautete die Begründung für die Ablehnung? Hat die Stadt Linz die Möglichkeit erbeten, das eingereichte Projekt zu adaptieren und nachzubessern? 2. In welcher Höhe (Euro) wird das eingereichte Projekt der Stadt Linz aus Geldern des österreichischen Resilienzplans (Sonderrichtlinie) gefördert? 3. Wo wurde das Projektdesign betreffend die Implementierung von ,Community Nurses’ in Linz veröffentlicht bzw. wird das Projektdesign veröffentlicht, damit sich interessierte Bürgerinnen informieren können? 4. Wann und in welchem Medium wird die Stadt Linz die zu besetzenden Stelle(n) ausschreiben und wann beginnt die Bewerbungsfrist? 5. Wann wird das Projekt Community Nurse in Linz starten und wie lange ist die Laufzeit ausgelegt? 6. ‚Community Nurses‘ müssen Iaut Vorgabe der Gesundheit Österreich GmbH (im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz; September 2021) Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sein (§ 12 GuKG). Diese Pflegekräfte müssen außerdem in der Lage sein, vollumfänglich im berufsrechtlichen Rahmen nach §§ 13 – 16, dem Berufsbild § 14 und im Anlassfall erweitert um § 15 tätig werden zu können. Wie erreichen Sie mit der Ausschreibung solche hochqualifizierten und interessierten diplomierten Pflegekräfte? 7. In welcher Entlohnungsgruppe werden die künftigen ,Community Nurses’ zugeordnet sein und wie hoch wird das Bruttogehalt dieser Pflegekräfte sein? Wie wird sichergestellt, dass sämtliche Vordienstzeiten (im Bereich Pflege) der neuen Mitarbeiterinnen in die Gehaltsgestaltung eingerechnet werden? 8. In Zukunft wird durch den demographischen Wandel immer mehr Betreuung und Unterstützung erforderlich. ,Community Nurses’ leisten einen überaus wichtigen Beitrag, um die Pflege in Zukunft finanziell und personell in zufriedenstellendem Maß zu gewährleisten. Es ist also davon auszugehen, dass das Modell Community Nurse in Linz ein Erfolg wird und immer mehr ,Community Nurses’ im ganzen Stadtgebiet aktiv sein werden. Um den Bewerberinnen im Projekt trotz der guten Vorzeichen jegliche berufliche bzw. finanziellen Bedenken zu nehmen, stellt sich die Frage: Wie wird die Stadt Linz ,Community Nurses’ weiter beschäftigen, sollten sie nach einem etwaigen Auslaufen des Projekts keine Arbeitsstelle mehr haben? 9. Gibt es für die Detail-Ausgestaltung des Projekts, die Projektbegleitung und –evaluierung Kooperationen mit Fachhochschulen, Universitäten oder qualifizierten anderen Institutionen? 10. Im Aufgabenprofil von ,Community Nurses’ (im Zuge des Pilotprojekts) ist auch das Informieren von politisch Verantwortlichen festgeschrieben. In welcher Form und in welchen Intervallen wird den ,Community Nurses’ in Linz ermöglicht, dieses Reporting zu leisten und Bedarfe im Hinblick auf die Entwicklung gesundheitsfördernder und barrierefreier Lebenswelten einzufordern? An wen erfolgt dieses Reporting und wie wird dieses dem Gemeinderat und der interessierten Bevölkerung zur Kenntnis gebracht? Wie viel Geld aus städtischen Budgets steht für Maßnahmen zur Verfügung, die von den ,Community Nurses’ im Zuge ihrer Pionierarbeit als dringend umzusetzen identifiziert werden?“
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„Zu 1.: Das Projekt wurde noch nicht genehmigt. Wie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachzulesen ist, sind zahlreiche Anträge aus allen Bundesländern eingegangen. Diese Anträge werden derzeit gesichtet und bearbeitet. Zu 2.: Nachdem noch keine Genehmigung vorliegt, kann dazu keine Aussage getroffen werden. Zu 3.: Das Projektdesign wurde aufgrund der noch ausstehenden Genehmigung noch nicht veröffentlicht. Sollte eine Genehmigung erfolgen, wird über verschiedene Medienkanäle laufend über das Projekt berichtet werden. Zu 4.: Laut Konzept soll die Hälfte der ,Community Nurses’ aus dem Personal der SeniorInnenzentren der Stadt Linz rekrutiert werden. Die anderen Stellen sollen dann ausgeschrieben werden, sobald eine Genehmigung vorliegt. Zu 5.: Beantragt wurde das Projekt für den Zeitraum von 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2024. Der tatsächliche Start kann selbstverständlich erst mit der Genehmigung des Projektes erfolgen. Zu 6.: Die Ausschreibung von Pflegekräften, welche diese angeführten Qualifikationen der §§ 12 bis 16 nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz erfüllen, entspricht dem Standard der SeniorInnenzentren der Stadt Linz GmbH. Zu 7.: Ich darf vorrausschicken, dass die Beantwortung der Fragen 6 und 7 in Abstimmung mit Vizebürgermeisterin Blöchl, die ursächlich als Personalreferentin zuständig wäre, erfolgt ist. Die Einstufung erfolgt – wie für diese Berufsgruppe üblich – in der Funktionslaufbahn 15. Einschlägige Vordienstzeiten werden, wie bei jeder anderen Einstellung, durch den/die DienstnehmerIn durch Vorzeigen etwaiger Dienstzeugnisse nachgewiesen und dementsprechend berücksichtigt. Das tatsächliche Bruttogehalt hängt daher auch von den Vordienstzeiten ab. Zu 8.: Wie erwähnt, ist die Hälfte der ,Community Nurses’ bereits in einem Dienstverhältnis mit den SeniorInnenzentren der Stadt Linz und wird daher folgerichtig auch nach dem Projektende ohnedies weiterbeschäftigt werden. Hinsichtlich des Mangels an Pflegepersonal ist für die Kräfte, die via Ausschreibung in das Projekt aufgenommen werden, ebenfalls eine Weiterbeschäftigung geplant. Zu 9.: Im Rahmen des Projektantrages wurde dem Sozialministerium eine detaillierte Planung des Projektes übermittelt. Ferner wird das Projekt durch die Fachhochschule Oberösterreich wissenschaftlich begleitet, welche auch bei den geplanten regelmäßigen Evaluierungen involviert sein wird. Zu 10.: Im Rahmen der regelmäßigen Evaluierungen wird es den ,Community Nurses’ möglich sein, der Projektsteuerungsgruppe zu berichten. Als zuständige Referentin werde ich selbstverständlich über die Ergebnisse der Evaluierungen regelmäßig informiert werden. Betreffend das ‚zur Kenntnis bringen‘, darf ich auf meine Antwort zu Frage 3 verweisen. Das Projekt an sich soll zur Gänze aus den Fördermitteln finanziert werden. Nachdem zum jetzigen Zeitpunkt das Pilotprojekt weder genehmigt, noch gestartet ist, kann daher seriös nicht eingeschätzt werden, ob eventuell notwendige Maßnahmen identifiziert werden würden. Daher finden sich dazu auch folgerichtig jetzt noch keine Budgetansätze.“