Anfrage von Gemeinderat Mag. Roth-Schmida an Bürgermeister Prammer betreffend „Vertragsverlängerung City Bike Linz“

2 · Anfrage · 36. Sitzung

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Status:Beantwortet

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Die Vertragsverlängerung des öffentlichen Fahrradverleihsystems City Bike Linz umfasst den Ausbau um weitere 15 bis 20 Verleihstationen im Linzer Stadtgebiet, wobei die Standorte derzeit evaluiert werden und die Umsetzung samt Genehmigungen bis spätestens 31. Mai 2027 abgeschlossen sein soll. Vorgesehen sind zunächst eine Verdichtung in Urfahr sowie zusätzliche Stationen im Bereich Mitte und im Franckviertel; als weiterer Schritt wird eine Erweiterung Richtung Süden genannt. Im Sideletter sind maximal fünf bis zehn E-Bikes und drei klassische Lastenräder vorgesehen, während die bestehenden Werbeflächen unverändert bleiben und an Standorten mit geringem Werbewert keine Werbeflächen vorgesehen sein können. Die Werberechte haben sich durch die Verlängerung nicht geändert; dem Magistrat stehen diese Flächen nicht zur eigenen Nutzung wie die City Screens zur Verfügung, sondern nur bei freiem Werbeslot und gegen die üblichen Kosten, wobei bei Werbekunden des Magistrats ein Preisnachlass von 25 Prozent gilt. Zusätzlich wurde festgehalten, dass das Tarifsystem unverändert bleibt und die erste halbe Stunde weiterhin kostenlos ist; Maßnahmen zur Reduktion von Lichtverschmutzung und arbeitsrechtliche Mindeststandards wurden nicht vereinbart.

Schlagwörter (10):fahrradverleihcity bike linzverleihstationene-bikeslastenräderwerbeflächenwerberechtetarifsystemmobilitätstadtgebiet
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Stadt Linz hat am 22. September 2020 für den Betrieb eines öffentlichen Fahrradverleihsystems einen Dienstleistungskonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit der City Bike Linz Rental Service GmbH abgeschlossen. In der Gemeinderatssitzung vom 24. April 2025 führte der für Verkehr zuständige Vizebürgermeister Martin Hajart im Zusammenhang mit dem Antrag „Erweiterung des Lastenrad-Verleihsystems in Linz“ unter anderem aus: „Vor Kurzem lief der Vertrag mit der City Bike Linz Rental Service GmbH aus. Mir war es ein Anliegen, dass einerseits die Zahlen der Werbestelen offen- und dargelegt werden und andererseits, dass nachverhandelt wird. Was die Position der Stadt Linz betrifft, kam es zu einigen Verbesserungen, die jetzt angegangen werden. Es werden beispielsweise weitere 15 bis 20 Verleihstationen ohne Werbestelen errichtet. Auch einige E-Bikes sollen dazukommen und auch Lastenräder sind in diesem unterschriebenen Sideletter enthalten.“ Zur Finanzierung des Fahrradverleihsystems ist es der City Bike Linz Rental Service GmbH vertraglich eingeräumt, im Umfeld der jeweiligen Verleihstationen digitale Werbeflächen oder analoge hinterleuchtete Werbeträger (Citylights) zu errichten und zu betreiben. Grundlage hierfür ist ebenfalls der bestehende Dienstleistungskonzessionsvertrag zwischen der Stadt Linz und der City Bike Linz Rental Service GmbH. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfragen: Die Fragen 1-5 betreffen das Angebot des Fahrradverleihsystems (Standorte, Anzahl und Art der Fahrräder etc.), die Fragen 6-8 die Werbeflächen und Werberechte sowie die Fragen 9-11 weitere Vertragsinhalte. 1. Wie viele zusätzliche Verleihstationen sind konkret im Rahmen der Vertragsverlängerung bzw. des angesprochenen Sideletters geplant und bis wann sollen diese umgesetzt werden? 2. An welchen Standorten sollen die angekündigten neuen Verleihstationen errichtet werden? 3. Wie viele dieser neuen Verleihstationen sollen ohne Werbeflächen umgesetzt werden? 4. Wie viele E-Bikes und wie viele Lastenräder sind im Rahmen der Vertragsverlängerung konkret vorgesehen? 5. Handelt es sich bei den genannten Lastenrädern um klassische Lastenräder oder um E-Lastenräder? 6. Bleiben alle bestehenden Werbeflächen (digital oder analog) im Umfeld der Verleihstationen unverändert bestehen oder sind Änderungen geplant? Bei welchen neuen Verleihstationen sind keine Werbeflächen vorgesehen? 7. Haben sich im Zuge der Vertragsverlängerung die Werberechte für die City Bike Linz Rental Service GmbH geändert? Wenn ja, in welcher Form? 8. Stehen dem Magistrat die Werbeflächen der City Bike Linz Rental Service GmbH zur eigenen Nutzung in ähnlicher Weise zur Verfügung wie die City Screens der Digital Out Of Home Oberösterreich GmbH? 9. Gibt es andere Inhalte, Verpflichtungen oder Änderungen, die im Zuge der Vertragsverlängerung bzw. des unterzeichneten Sideletters neu festgelegt wurden? 10. Wurden im Rahmen der Vertragsverlängerung Maßnahmen zur Reduktion der Lichtverschmutzung durch die Werbeflächen, zum Beispiel durch zeitliche Begrenzung der Nachtbeleuchtung, festgelegt? 11. Wurden im Konzessionsvertrag arbeitsrechtliche Mindeststandards für die bei der Konzessionärin mit der Betreuung, Wartung und dem Betrieb des Fahrradverleihsystems beschäftigten Personen verankert? Wenn ja, welche? Danke für die Beantwortung."
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Zu 1.: Im Sideletter zum Dienstleistungskonzessionsvertrag ‚Öffentliches Fahrradverleihsystem‘ wurde Folgendes vereinbart: Die Vertragsparteien vereinbaren den Ausbau von insgesamt weiteren 15 bis 20 Verleihstationen an Standorten im Linzer Stadtgebiet, an denen bisher keine Verleihstationen errichtet wurden. [...] Grundsätzlich vorstellbar sind: Plesching, Ebelsberg, solarCity, Pichling, Froschberg, Freinberg, Urfahr und dann noch Verkehrsknotenpunkte, zum Beispiel an den tim (täglich, intelligent, mobil).-Mobilitätsknoten. Die Konzessionärin stellt sicher, dass die Realisierung der Standorte und notwendige Genehmigungsanträge bis spätestens 31. Mai 2027 abgeschlossen bzw. gestellt sind. Allfällige Verzögerungen, die sich aus notwendigen Genehmigungsverfahren ergeben, gehen nicht zulasten der Konzessionärin. Zu 2.: Im ersten Schritt ist eine Verdichtung im Bereich Urfahr mit 14 Standorten geplant sowie eine Erweiterung um drei Standorte im Bereich Mitte (Dynatrace Austria GmbH, MIC Datenverarbeitung GmbH, Am Winterhafen) und um zwei weitere im Franckviertel. Als nächster Schritt ist eine Erweiterung Richtung Süden (Bulgariplatz, Ebelsberg, Pichling, Auwiesen usw.) im Gespräch. Zu 3.: Die konkreten Standorte der neuen Verleihstationen werden derzeit evaluiert. Gemäß Punkt 4.1. des Dienstleistungskonzessionsvertrags vom 22. September 2020 erhält die Konzessionärin grundsätzlich die Möglichkeit, im Umfeld jeder Station Werbeflächen anzubringen und zu betreiben. Zu 4.: Laut Sideletter sind maximal fünf bis zehn E-Bikes und drei Lastenräder zur Verfügung zu stellen. Zu 5.: Bei den Lastenrädern wird es sich um klassische Lastenräder handeln. Zu 6.: Die bestehenden Werbeflächen bleiben unverändert, die neuen Standorte werden gerade evaluiert und bei den Standorten mit geringem Werbewert werden dann womöglich keine Werbeflächen aufgestellt. Zu 7.: Nein, die Werberechte haben sich im Zuge der Vertragsverlängerung nicht geändert. Zu 8.: Nein, dem Magistrat stehen die Werbeflächen der City Bike Linz Rental Service GmbH nicht in ähnlicher Weise zur eigenen Nutzung zur Verfügung wie die der City Screens. Diese stehen dem Magistrat allerdings nicht uneingeschränkt zur Verfügung, sondern lediglich, falls ein freier Werbeslot verfügbar ist. Die Kosten der Animation der Werbespots sowie der Einspielgebühren ins System sind dennoch immer zu tragen. Der Sideletter für die Werbeflächen der City Bike Linz Rental Service GmbH sieht einen Preisnachlass von 25% vor, sofern der Magistrat des Werbekunden auftritt, begründet jedoch keine eigenen oder kontingentierten Nutzungsrechte. Zu 9.: Ja, im Zuge der Vertragsverlängerung bzw. des unterzeichneten Sideletters wurde ergänzend festgehalten, dass das bestehende Tarifsystem unverändert beibehalten wird. Insbesondere wurde zur eindeutigen Klarstellung und zum Ausschluss einer Tariferhöhung ausdrücklich vereinbart, dass die erste halbe Stunde weiterhin kostenlos anzubieten ist. Zu 10.: Nein, dies war nicht Bestandteil der Vertragsverhandlungen. Zu 11.: Nein, dieses Thema wurde ebenfalls nicht behandelt.